Am Dienstag, den 12.01.2020, fand erneut ein Prozesstag gegen die Beschuldigten im BVG-Verfahren statt.
Begonnen hat dies damit, dass der Richter den dritten Beschuldigten nach erneuter Krankschreibung vom Prozess abgetrennt hat und ihn zukünftig einzeln verhandeln wird.
Die Anwält*innen der verbliebenen beiden Angeklagten haben beantragt als Pflichtverteidiger*innen beigeordnet zu werden, da es um einen nicht so einfachen Fall geht und das Urteil ausschließlich auf den Aussagen von Zeug*innen gefällt wird, da keine weiteren Beweise vorliegen und dementsprechend die Rekonstruktion des Geschehens kaum möglich ist. Dies lehnten sowohl der Staatsanwalt, als auch der Richter kurz und knapp ab, da sie meinen, dass die Sachlage keineswegs schwierig sei und Fragen des Wiedererkennens zu problematisieren keine Beiordnung als Pflichtverteidiger*innen rechtfertige.