Schon im März hat das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg die Klage eines aus Eritrea stammenden Mannes auf Einbürgerung abgelehnt, wie erst kürzlich bekannt wurde.
Das VG lehnte die Einbürgerung ab, weil es dem Kläger zumutbar sei, bei der Botschaft in Berlin vorzusprechen, um dort Dokumente anzufordern. Ebenso sei ihm die in Eritrea übliche Strafzahlung, auch wenn sie eine fünfstellige Summe betragen sollte, zuzumuten.