Bildung

„Wir sind nicht links und extrem – wir sind anarchistisch und freiheitlich“ Pressmitteilung der Initiative Fanny‘s and Fanya‘s zur Aufführung im Lagebericht Linksextremismus des Landes NRW

Vor zwei Wochen wurde das Lagebild Linksextremismus in Nordrhein‑Westfalen vorgestellt.

Im Bericht taucht ein Plakat der Veranstaltung „Green Anarchy – Was ist Grüner Anarchismus“ auf. Die Veranstaltung fand am 02.05.2025 in Bochum statt und wurde von der Initiative Fanny‘s and Fanny‘s für ein anarchistischen Zentrum organisiert.

Inhalt war eine kritische Auseinandersetzung mit Zivilisation und Anthropozentrismus.

Anthropozentrismus stellt Menschen über die restliche Mitwelt. Er ist zentral für die Vorstellung die „Natur“ beherrschen zu wollen und damit mitverantwortlich für die Zerstörung der globalen Ökosysteme.
Dies wurde teilweise richtig im Lagebild eingeordnet Die Einordnung als links und extrem ist aus Sicht der Initiative jedoch unpassend. Fanny‘s and Fanya‘s sieht sich in diesem Lagebericht daher fälschlich aufgeführt.

 

Stuttgart – Schulstreik: Schultore zugekettet gegen Wehrpflicht

 

Die Wehrpflicht:

 

Das Thema, welches die Jugend seit nun etwa einem Jahr stark beschäftigt. Denn für die Interessen und den Profit der Reichen zu kämpfen und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu sterben, ist für die Jugend keine Option. Doch trotz den Protesten, führt die Politik ihre Kriegstreiberei fort. Am 5.12.2025 gingen zehntausende Jugendliche auf die Straße, um Merz, Pistorius und co. zu zeigen „Wir sterben nicht für eure Kriege.“

 

 

8. März in Bochum: Mit sexarbeiter*innenfeindlichen Gewaltphantasien und akademischen Rumgemackere in den feministischen Kampf

Inhaltshinweis: Macker(*innen), Sexarbeiter*innenfeindlichkeit, Eugenik, Transfeindlichkeit, Sexualisierte Gewalt, Diktatur, Mord, Folter, linke Menschenfeindlichkeit

Weil der nachfolgende Text recht lang geworden ist, wurden wir von einer Testleserin gebeten eine Kurzzusammenfassung vorweg zu stellen. Wir würden trotzdem bitten ihn vollständig zu lesen, aber hier ein schnelle Zusammfassung. Die Quellen finden sich in der Hauptversion.

Die feministische Gruppe Furore, welche die feministischen Wochen und den 8. März in Bochum organisiert, hat am 19.02 ein Mobivideo zum 8. März veröffentlicht (Gesichert hier, falls es nicht lädt per Save Page runterladen). In diesem Video werden mehrere Mordversuche dargestellt und es schließt ab mit dem Satz „Ermorde den Hurensohn….“

Das Video basiert auf einem Lied der Rapperin Ikkimel. Die Fremdbezeichnung „Hurensohn“ insbesondere zusammen mit dem Mordaufruf ist stark Sexarbeiter*innenfeindlich. Außerdem kommt im Gesamt-Lied noch Ableismus, Transfeindlichkeit, Eugnik, Verherrlichung sexualisierter Gewalt vor.

Nun könnte davon ausgegangen werden das Ganze sei ein Ausrutscher der Gruppe Furore, doch diese macht während feministischen Wochen eine Veranstaltung, wo sie ohne irgendeine kritische Einordung einen zentralen Text von Alexandra Kollontai liest.

Kollontai hat gefordert Sexarbeiter*innen in Arbeitslager zu stecken und das wahrscheinlich auch umgesetzt. Außerdem war sie als hochrangige Funktionärin an der Niederschlagung der Russischen Revolution, den bolschewistischen und stalinistischen Regime beteiligt.

Im weiteren des Textes beschäftigen wir uns damit warum Sexarbeit ein menschliches Grundbedürfnis befriedigt, aber akademisches (feministisches) Rumgemackere nicht, sowie mit den Hintergründen von Kollontai und Ikkimel einschließlich der Menschenfeindlichkeit und ihres Versuches sich als Teil der Arbeiter*innenklasse zu vermarkten/darzustellen, obwohl beide es nicht sind.

 

 

 

 

 

Staatskritik zum Nahost-Konflikt: Going to Zion

 Der folgende Artikel, der im August 1982 (!) in der radikal Nr. 107 (S.11) erschien, liest sich insbesondere mit seiner anarchistischen Staatskritik an Israel auch heute noch als ein aktueller Text. Mit den nachfolgenden Anmerkungen könnte er als Beitrag zu (möglicherweise doch noch stattfindenden) Grundsatzdiskussionen über den Nahost-Konflikt geeignet sein.

 

Ein Schutzraum für die Würde: Warum Schifferstadt ein inklusives Frauenhaus braucht

Initiative Inklusives Frauenhaus Schifferstadt

Ludwigshafen/Schifferstadt/Rhein-Pfalz-Kreis – Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache. Sie ist ein Bruch mit den Menschenrechten, ein Versagen unserer Gesellschaft und – im Falle des Rhein-Pfalz-Kreises – ein völkerrechtliches Defizit, das wir nicht länger schweigend hinnehmen dürfen. Es ist Zeit für ein klares Signal: Wir brauchen ein eigenes, inklusives Frauenhaus in Schifferstadt. Ein Kommentar zur Initiative Inklusives Frauenhaus Schifferstadt bei http://frauenhausschifferstadt.blogspot.com 

Unsere Stadt wird entschieden – ohne uns. Der Fall Habersaathstraße 40–48 und die BVV Mitte

Wer sich in diesen Tagen die Mühe macht, die aktuellen Themen der BVV Mitte zu verfolgen und über ein Mindestmaß an rechtlichem Verständnis verfügt, erkennt rasch: Hier stimmt etwas nicht.

Meinungsaustausch? Sachliche Diskussion? Kompromissfindung? Bürgerbeteiligung?
All dies findet in der BVV Mitte – von wenigen Ausnahmen abgesehen – faktisch nicht statt.

Stattdessen fügen sich selbst die Fraktionen zunehmend den Weisungen der Vorsteherin, auch dort, wo diese offenkundig gegen Geschäftsordnung und geltendes Recht verstoßen. Anstatt für die eigene Position einzustehen, wird mitgespielt. Demokratie stirbt selten abrupt; sie erodiert leise, parteiübergreifend und oft unter dem Deckmantel formaler Ordnung.

In der BVV erlebt der Bürger überwiegend ein Abstimmungsgremium, dessen Mitglieder politische Prozesse eher vollziehen als gestalten. Parteidisziplin ersetzt Überzeugung. Für nicht wenige eröffnen sich dabei persönliche Perspektiven: eine Parteikarriere, ein Mandat im Abgeordnetenhaus oder ein Posten im Bezirksamt. Unter solchen Voraussetzungen tritt eigenständige politische Haltung häufig in den Hintergrund.

Dabei verfügt dieses Gremium über erhebliche Macht. Es entscheidet über Bebauungspläne und damit über die städtebauliche Entwicklung des Bezirks – darüber, wer wo, wie und zu welchen Bedingungen bauen darf. Diese Verantwortung wird für eine Ehrenamtspauschale von rund 1.000 Euro monatlich wahrgenommen.

Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern werden in politische Inszenierungen eingebunden. Man erklärt, alles sei unter Kontrolle, das Bezirksamt habe die Lage im Griff. Tatsächlich geschieht wenig. Konkrete Problemlösungen bleiben aus.

Die personellen und sachlichen Verflechtungen zwischen Immobilienwirtschaft, Politik und Verwaltung im Bezirk sind längst kein Geheimnis mehr. Während Menschen verdrängt werden, ihre Mieten nicht mehr zahlen können oder monatelang auf die Behebung elementarer Mängel wie defekte Heizungen oder Wasserschäden warten, investiert Covivio rund 450 Millionen Euro in eine Hochhausbebauung am Alexanderplatz.

Dass dort Wohnungen entstehen sollen, hat einen besonderen Grund. Der Platz soll – folgt man den öffentlichen Äußerungen des zuständigen Bezirksstadtrats, der zugleich Mitglied der Jury war – gezielt beruhigt werden. Dass ein solcher Ansatz den öffentlichen Raum weiter entwertet und soziale Verdrängung verstärkt, liegt auf der Hand. Im Schatten der Hochhäuser wird der Platz nicht belebt, sondern weiter aussterben.

Besonders problematisch ist die personelle Konzentration von Zuständigkeiten: Der Leiter der Wohnungsaufsicht, also jener Behörde, die Wohnmissstände beseitigen soll, ist identisch mit dem zuständigen Bezirksstadtrat. Wer eins und eins zusammenzählt, versteht, weshalb die Verwaltung bei gravierenden Mängeln häufig untätig bleibt. Die standardisierte Ausrede lautet: Personalmangel, insbesondere bei der Verfolgung von Missständen in den Beständen großer Immobilienunternehmen.

Wer die strukturellen Zusammenhänge verstehen will, sollte sich mit dem Fall Habersaathstraße 40–48 befassen. Deutlicher lässt sich eine Kooperation zwischen Bezirk und Eigentümer kaum dokumentieren.

Entgegen der geltenden Rechtslage lässt der Bezirk über Monate hinweg zu, dass Bewohnerinnen und Bewohner in ungeheizten Wohnungen ausharren, während eine offenkundig illegale Entmietung stattfinet und Wohnraum zerstört wird – begleitet von einem Verwaltungshandeln, das zumindest den Anschein aktiver und rechtswidriger Unterstützung des Eigentümers erweckt.


Chronologie Habersaathstraße 40–48 2018

1. Am 07.02.2018 erteilte das Bezirksamt Mitte dem Eigentümer der Habersaathstraße 40–48 eine Genehmigung zum Neubau mit Tiefgarage, mutmaßlich auf Grundlage der Bauordnung Berlin.
https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1018/habersaathstr...

2. Am 12.03.2018 wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der geplanten Novellierung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes geäußert.
Inhaltsprotokoll StadtWohn 18/21 vom 12. März 2018, Seite 3
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/AusschussPr/...

3. Am 20.04.2018 trat die Novellierung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes in Kraft. Die zulässige Leerstandsfrist wurde von sechs auf drei Monate verkürzt.

4. Es wird bekannt, dass am 03.07.2018 der Eigentümer einen Abrissantrag für die Habersaathstraße nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz gestellt hatte.
https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1018/habersaathstr...

5. Am 20.09.2018 nahm der Rat der Bürgermeister zu § 3 Abs. 4 ZwVbVO Stellung. Die neue Regelung sah eine starre Mietobergrenze von 7,92 € pro m² kalt für den Ersatzwohnraum als Voraussetzung für eine Abrissgenehmigung vor.
In der Stellungnahme heißt es u. a., dass die Durchsetzbarkeit grundsätzlich angezweifelt werde, da der Mietspiegel bereits deutlich höhere Werte ausweise und Neubauten unter diesen Bedingungen wirtschaftlich kaum realisierbar seien.
https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo1...
Buchstabe c), Seite 13

6. Am 11.12.2018 wies das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf in einem vergleichbaren Fall (Suarezstraße 24) den Widerspruch gegen eine versagte Abrissgenehmigung zurück. Die spätere Klägerin argumentierte u. a. mit der Verfassungswidrigkeit der Mietobergrenze. Das Verwaltungsgericht gab ihr recht; diese Entscheidung wurde 2025 durch das OVG bestätigt.
https://openjur.de/u/2252143.html

7. Am 18.12.2018 lehnte das Bezirksamt Mitte den Abrissantrag für die Habersaathstraße 40–48 mit derselben Begründung ab – der rechtlich schwächste Ablehnungsgrund.
https://bvv-mitte.berlin.de/pi-r/___tmp/tmp/45081036/2c00Cvyc1hFHoJj7gkX...
Seite 19

8. Am 20.12.2018 äußerte sich der zuständige Baustadtrat in der BVV Mitte wie folgt:

„Es ist so, dass wir gestern aus der Bauaufsicht heraus eine Versagung des Abrissantrags ausgereicht haben.
Von etwa 20 Mietparteien liegt noch keine abgeschlossene Vereinbarung vor; auch das ist ein Hinderungsgrund, um einem Abriss zuzustimmen.

Zur Frage der leerstehenden Häuser führt der Bereich Zweckentfremdung aus, dass derzeit 85 Wohneinheiten leer stehen. Nach altem geltendem Recht stellt ein ungenehmigter Leerstand erst nach sechs Monaten einen rechtswidrigen Tatbestand dar, nach neuem Recht bereits nach drei Monaten.

Im Juli 2018 hat die Zweckentfremdung den Eigentümer nach Bekanntwerden des beabsichtigten Abrisses aufgefordert, entsprechende Anträge einzureichen, da dies nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz notwendig ist, um zu prüfen, ob überhaupt abgerissen werden darf.

Auf jeden Fall ist das härteste Argument gegen den Abriss die Tatsache, dass entsprechender Wohnraum zu einer Miete von höchstens 7,92 € angeboten werden muss. Ich halte das für schlechterdings kaum möglich, weshalb ein Abriss auch in weiterer Zukunft nicht infrage kommt – selbst dann, wenn alle Mieterinnen und Mieter entsprechende Vereinbarungen eingehen würden.“

https://bvv-mitte.berlin.de/pi-r/___tmp/tmp/45081036/2c00Cvyc1hFHoJj7gkX...
Seiten 17–19


Was wird dadurch belegt?

Erstens: Das Bezirksamt Mitte forderte den Eigentümer aktiv zur Stellung eines Abrissantrags nach dem Zweckentfremdungsrecht auf, obwohl eine solche Aufforderung nach § 22 Nr. 2 VwVfG unzulässig ist. Diese Aufforderung erfolgte zudem vor Ablauf der neuen Leerstandsfrist. Der Eigentümer wurde damit faktisch vor einem Verfahren wegen illegalen Leerstands geschützt.

Zweitens: Der zuständige Stadtrat musste aufgrund seiner langjährigen Erfahrung wissen, dass die starre Mietobergrenze von 7,92 €/m² vor Gericht keinen Bestand haben würde. Diese Einschätzung war bereits vor der Novellierung in Fachkreisen verbreitet und wurde im Rat der Bürgermeister offen diskutiert.

Das Bezirksamt wusste folglich, dass ein gerichtliches Vorgehen gegen den Eigentümer mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern oder in einem Vergleich enden würde – was im Jahr 2022 auch geschah. Ein Zufall ist das nicht.2018, war dafür noch die Zustimmung der Mietparteien notwendig, später war sie egal.

Seit 2023 lässt der Bezirk die Bewohnerinnen und Bewohner der Habersaathstraße darüber im Unklaren, dass mit dem Eigentümer eine einvernehmliche Lösung erzielt wurde und Sie nur eine Chance haben, wenn das Land Berlin den Vergleich anfechtet. Ihre Interessen wurden einem verwaltungsinternen Deal untergeordnet. 
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksamt/beschluesse-des-bezirksamts/2023/289_bav_ds_0599_vi_runder_tisch_habersaath.pdf?ts=1752710436
Seite 5

All dies geschah vor den Augen der BVV und der Verwaltung – um Wohnraum zu schaffen, den sich im Ergebnis kaum jemand leisten kann. Und unter der Verantwortung eines Stadtrats, dessen Nähe zur Immobilienwirtschaft die berechtigte Frage aufwirft, weshalb die Behörde bei gravierenden Mietmängeln regelmäßig untätig bleibt.

Wo rechtsstaatliche Verfahren ausgehöhlt, Verantwortlichkeiten vermischt und Betroffene systematisch entmündigt werden, entsteht ein Nährboden für autoritäre Strukturen – nicht durch offenen Zwang, sondern durch die schleichende Entleerung von Pluralismus, Teilhabe und Recht.

 

 

 

Es lebe der Aufstand im Iran, Rojhilat und der Widerstand in Rojava! - Die antinationale Solidarität organisieren!

Zur aktuellen Situation Vor einigen Tagen griffen durch die Türkei unterstützte islamistische Milizen der syrischen Übergangsregierung (HTS) die kurdischen Stadtteile Sêxmeqsûd, Eşrefiyê und Beni Zeyd in Aleppo an. Die Angriffe richteten sich gezielt mit Bomben und schweren Waffen gegen die kurdische Zivilbevölkerung. Menschen wurden getötet und verschleppt. Ziel dieser Angriffe ist die Zerschlagung der kurdischen Selbstverwaltung. Die Selbstverteidigungskräfte der SDF und Asayîş leisteten Widerstand und versuchten, die Bevölkerung und die Stadtteile zu verteidigen. Weiterhin treffen auch zivile Proteste in Aleppo auf Repression der HTS.Nun kündigt die HTS eine Offensive auf Rojava an und damit direkt auf die Errungenschaften der Revolution und auf den Sieg über den IS im Jahr 2019. Über 100.000 Menschen sind bereits auf der Flucht.  Gleichzeitig erheben sich im Iran erneut landesweit Menschen gegen das islamistische Regime. Ausgelöst durch die anhaltende wirtschaftliche Krise und die prekäre Lebenslage der Bevölkerung knüpft der aktuelle Aufstand an den Versuch der feministischen Revolution von 2022 an. Besonders in Rojhilat, dem kurdischen Teil des Irans, liefern sich die Protestierenden erbitterte Kämpfe mit den Repressionsorganen des Staates, die hier wie im gesamten Land mit brutalster Gewalt reagieren. Seit einigen Tagen blockiert das Regime zudem den Internetzugang. Die wenigen Nachrichten, die dennoch aus dem Iran nach außen dringen, zeugen von einer der brutalsten Hinrichtungswellen in der Geschichte des Regimes. Berichten zufolge wurden bereits 12.000 Menschen getötet.

 

Kunstbeitrag

Bundestag,Kunst

Eskalation im Erzgebirge – Nazi-Mob und Polizeigewalt bei antifaschistischer Demonstration

Mobiplakat Demonstration Schwarzenberg

Die antifaschistische Demonstration am 13.12.2025, mit circa 300 Teilnehmenden, richtete sich gegen Hausdurchsuchungen im linken Hausprojekt in Schwarzenberg, einer rechten Schwerpunktregion, in der staatliche Repression und rechter Mob längst ineinandergreifen. In unseren Aufrufen zur Demonstration betonten wir immer wieder, wie wichtig es ist, die Leute vor Ort, die tagtäglich unter Druck stehen, zu unterstützen. Wochen vor der Demonstration gab es eine regelrechte Welle rechter Hetze auf sämtlichen Kanälen in der Region. Die Rede war von Krawalltouristen, die den Weihnachtsmarkt angreifen wollen und die zum selben Tag stattfindende Bergparade stören wollten. Schwarzenberg solle in Schutt und Asche gelegt werden. Ein Potpourri an Lügen wurde textlich und mit KI-generierten Bildern in Umlauf gebracht.

 

12.12.80 Start

Locations Riot:
Fraenkelufer, Admiralstrasse, Kottbusserdamm, Oranienstrasse
aus dem Bullenbericht:
12. Dezember 1980
Die „Schlacht am Fraenkelufer“

Als „Schlacht“ betitelt die Presse bis heute eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen Hausbesetzerinnen und Hausbesetzer und Polizei.

Was war geschehen? Seit Mitte Oktober 1980 waren im Kreuzberger Stadtteil 1000 Berlin 36 („SO36“) insgesamt 13 Häuser von linken Aktivisten besetzt bzw. „instandbesetzt“ worden.
Die Motive dafür waren vielfältig. Manche Personen standen in totaler Ablehnung zur staatlichen Ordnung, andere wandten sich gegen teure Modernisierungen, hohe Mieten und Abrisse ganzer Häuser. Sie wollten eher günstigen Wohnraum für sich erhalten.
Am 12.12.1980, gegen 17 Uhr, brachen sieben Personen das verschlossene leere Haus am Fraenkelufer 48 auf und wollten es ebenfalls besetzen. Doch 20 Minuten später erschienen Polizeikräfte und beendeten diesen Versuch.
Sehr schnell sprach sich in der linken Szene die Aktion herum und es verbreitete sich das Gerücht, dass auch in der Admiralstraße 20 ein Haus geräumt werden sollte. In aller Eile wurden auf umliegenden Straßen Hindernisse errichtet.
An der Admiralbrücke über den Landwehrkanal gingen Polizeikräfte um 18.30 Uhr gegen die Hindernisse vor. Inzwischen waren geschätzte 150 Personen vor Ort, die das verhindern wollten und die Polizei mit Steinen und Molotow-Cocktails bewarfen. Die Krawalle weiteten sich bis zum Kottbusser Damm und der Oranienstraße aus.
Dabei beschädigten "Störer" Schaufenster und plünderten Geschäfte. Erst gegen 4.30 Uhr am nächsten Morgen konnte die Polizei die Gewalt beenden. 57 Festnahmen, 66 verletzte Polizeibeamte, mindestens ebenso viele verletzte "Störer" sowie 35 beschädigte Dienstfahrzeuge bildeten neben einer unbekannten Sachschadenshöhe die Bilanz der Nacht.
Bereits am 7.11.1980 wurde das Haus Fraenkelufer 50 und am 30.12.1980 abermals das Fraenkelufer 48 sowie am 5.1.1981 das Fraenkelufer 46 besetzt.
Dies galt als Auftakt für weitere Hausbesetzungen ab 1981.

Alle drei Häuser bildeten einen Komplex („Fraenkelburg“), der wie das Fraenkelufer 48 (Foto) am 24.3.1981 von der Polizei geräumt wurde, aber die Konflikte um besetzte Häuser dauerten noch lange an.
https://taz.de/Bildarchiv-zeigt-Bewegung-der-80er-Jahre/!5137635/
https://taz.de/BGH-Der-Verletzte-ist-selber-schuld/!1740911/

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