Am kommenden Samstag, den 10. Oktober ist Internationaler Tag zur Abschaffung der Todesstrafe. Nominell setzen sich auch die EU oder die Bundesregierung dafür ein. Praktisch sind dieVerteidigung von grundlegenden Menschenrechten jedoch fast nie erkennbares Merkmal offizieller Äußerungen oder gar Handelns. Ohne den Bogen hier noch weiter zu spannen, geht der grundsätzliche Protest gegen staatliches Morden (nichts anderes ist die Todesstrafe nachjuristischer Betrachtung) oder auch die praktische Unterstützung kämpfender Gefangener jedoch fast immer von Angehörigen, Abolitionist*innen und auch von Gefangenen selbst aus. Die Berliner Versammlungsbehörde vollbrachte am Donnerstag die Leistung, eine seit Monaten angekündigte Kundgebung zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe und Unterstützung des von Hinrichtung bedrohten Gefangenen Keith LaMar (Ohio, USA) auf dem Pariser Platz zu untersagen, wo sich der repräsentative Eingang der US Botschaft unter der Nummer 2 befindet. Als Begründung wurde der zu erwartende Publikumsverkehr für das „Festival of Lights“ angeführt. Zwar ist diese Einschätzung vermutlich nicht ganz falsch, aber warum der Behörde das erst drei Tage vor der Kundgebung auffällt, während am gleichen Tag andere Demos rund um das Brandenburger Tor angekündigt sind, verwundert bei genauerer Betrachtung.