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Demaskierung des Feindes – Anmerkungen zur Operation Bialystok

Ein weiterer Text zum letzten repressiven Schlag gegen die anarchistische Bewegung in Italien.

„Strafbarkeit scheidet aus“: Adbusting-Verfahren in Tegel eingestellt

Eine Illustration des Vorplatzes vom U-Bahnhof Alt-Tegel. Mittig: Ein Adbusting in einer Werbevitrine.

Am 1. Mai wurde eine Aktivist*in bei antimiltaristischen Adbustings in Berlin-Tegel verhaftet. Daraufhin versuchte das LKA 521, bei der Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung anzuregen. Die Staatsanwältin stellte das Verfahren jedoch ein. Begründung: Das Aufhängen von eigenen Plakaten in Werbevitrinen ist nicht strafbar.

Die Wahrheit wird uns nicht davonlaufen!

Jan (Johannes) Pietsch (Solingen, Schützenstr. 60) war 10 Jahre lang V-Mann des Verfassungsschutz NRW in der linken Szene in Wuppertal und Solingen

 

Wir möchten unsere Genoss*innen und Mitstreiter*innen der neunziger Jahre, die in Hoyerswerda, Mölln, Rostock und Solingen und vor den Wuppertaler Flüchtlingsheimen mit uns gegen alte und neue Nazis auf den Straßen waren, die in vielen Initiativen mit uns z.B. bei der Bundestagsblockade 1993 in Bonn oder im Wanderkirchenasyl für das Bleiberecht aller Flüchtlinge und gegen den staatlichen Rassismus gestritten haben und natürlich die mit uns im Wendland und in Ahaus gegen die Atomtransporte auf der Straße und in den Wäldern aktiv waren, über den V-Mann Jan Pietsch informieren.

VS Berlin meldet Adbustings ans Terrorabwehrzentrum, weil sie für angemeldete Demos werben

 

Der Staatsschutz 521 beim Berliner LKA veranstaltet Hausdurchsuchungen wegen Adbusting. Deshalb stellten die Abgeordneten Helm und Schrader (Linke) eine Anfrage an den Berliner Innensenat. In der Antwort rechtfertigt Staatssekretär Akmann diese Praxis mit falschen Behauptungen. Außerdem gibt Akmann zu, dass der Berliner Verfassungsschutz drei Adbusting-Aktionen ans Terrorabwehrzentrum GETZ meldete, weil diese für angemeldete Demonstrationen warben. Diese Information hatte die Bundesregierung erst vor kurzen für geheim erklärt, weil sie angeblich die Sicherheit und Interessen der Bundesrepublik bedrohen würde.

Satement zu den vorkomnissen während der Wiedereröffnung der Keimzelle am 14.06.

Sonntagabend (den 14.6.) veranstaltete der Jugenclub Keimzelle eine Filmvorführung mit Essen und Getränken zur Wiedereröffnung der Räumlichkeiten im Hof der Rigaer94. Gezeigt wurde "Als wir träumten". Über den Tag verteilt beteiligten sich ca. 60, insbesondere junge Menschen am Programm des Kollektivs der Keimzelle. Eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn stellte sich die 14 Einsatzhundertschaft zu Kontrollen, Platzverweisen, Beleidigungen und Schubsereien auf. Besonders der Cop Heller, u.A. bekannt aus dem Verfahren gegen Isa (https://verfahrengebiet.noblogs.org/post/2018/09/22/urteil-im-prozess-ge...), tat sich von Anfang durch zuschaustellen seines Teleskopschlagstocks, willkürliche Schubsereien und verbale Bedrohungen von Personen vor der 94 hervor. Wie schon bei anderen Einsätzen (https://rigaer94.squat.net/2020/05/19/tagebuch-aus-der-rigaerstrase/), verschafften sich die Cops Zutritt zum Hof und Garten der Rigaer 93. Aus dem Treppenhaus heraus fotografierten und filmten sie mit Privathandys die Menschen im Hof der 94 und störten den Film mit Taschenlampen.

Gegen halb 11, zu diesem Zeitpunkt saßen 5 Menschen vor der Tür der Rigaer94, traten sechs Cops auf die Tür zu und versuchten die Menschen ins Haus zurück zu schubsen. Zwei Jugendliche blieben in der Tür stehen. Aus einem halben Meter Entfernung zog und entsicherte Heller ohne Vorwarnung seine Schusswaffe und lud sie durch. Er schob seinen Kollegen zur Seite, um sich unmittelbar vor den zwei Menschen aufzubauen.
Als eine Person begann die Situation zu filmen, versteckte er die Waffe hinter seinem Rücken, forderte die Menschen auf nach drinnen zu verschwinden und trat dabei einige Schritte zurück. Daraufhin wurden Stühle und Flaschen ins Haus geräumt, die zwei Menschen blieben aber weiter vor der Tür. Die Cops positionierten sich mit ein wenig Abstand wieder links und rechts neben der Tür.
Für eine weitere Stunde wurde der Strassenabschnitt noch von den drei Mannschaftswägen belagert, bis sie unvermittelt vollständig abzogen.

Dieser Vorfall ist ein weiteres Beispiel willkürlicher Polizeigewalt, die ohne Konsequenzen bleiben wird. In den letzten Wochen ist immer wieder klar geworden, dass die Cops versuchen, Jugendliche mithilfe von krasser Gewalt einzuschüchtern und abzuschrecken. Dass Heller in dieser Situation seine Waffe gezogen hat verdeutlicht außerdem die Gefahr, die von Cops generell ausgeht: Alle Cops tragen Waffen und können jederzeit davon Gebrauch machen.

[Kiel] Uni verbietet Veranstaltungen mit Roter Hilfe

Im März 2020 veranstalteten verschiedene Klimagruppen zusammen mit der Roten Hilfe einen Infoabend zum neuen Polizeigesetz in Schleswig-Holstein. Für diesen Infoabend wurden Räume der Uni Kiel genutzt. Im Nachhinein kritisierten AfD und CDU, dass an "linksextremistische" Gruppen wie die Rote Hilfe Uni-Räume vergeben werden. Die Uni knickte vor dieser Kritik ein und kündigte an, in Zukunft alle Veranstaltungen mit der Roten Hilfe zu verbieten.  Das wollen wir nicht so hinnehmen und haben der Uni einen offenen Brief geschrieben.  

Knast Tegel, Plötzensee und Moabit beschallt

Wir haben gestern die Knäste Tegel, Plötzensee und Moabit mit Informationen über die Gruppe Criminals for Freedom und das Radio Durchbruch laut beschallt. Aus allen Knästen kam von den Gefangenen Feedback, sei es in Form von lauten Zurufen oder klatschen. Wir wurden also, was Sinn unserer Aktion war, von den Gefangenen gehört.

Wir haben keine Kundgebung oder dergleichen angemeldet, sondern sind lediglich mit einem Auto und einer Lautsprecherbox zu den Knästen vorgefahren, haben sie 5-7 Minuten mit unseren Inhalten in verschiedenen Sprachen und solidarischen Grüßen an die Gefangenen zugespielt und sind dann wieder abgedüst. Stress mit Cops gab es keinen, lediglich in Moabit konnten es sich zwei Justizwachteln nicht nehmen lassen, uns für das hier verlinkte Video anzumaulen.

Für diese Aktionsform braucht es nur eine Karre und einen Lautsprecher – schon können die Knäste mit allem, was ihr den Gefangenen mitteilen wollt, beschallt werden. Dadurch, dass uns Gefangene hören konnten, gab uns die Aktion Kraft und Mut und auch an dieser Stelle senden wir noch einmal solidarische Grüße an alle Gefangenen! Ihr seit nicht allein!

https://radiodurchbruch.noblogs.org/

https://criminalsforfreedom.noblogs.org/

(G20) Elbchaussee-Verfahren | 1. öffentliche Prozesserklärung von Loic

Liberté pour Loic

Prozesserklärung von Loic am 17. Juni 2020

Repressionen nach der Bankenblockade 2019

Neben all den (sehr wichtigen) Überlegungen, was die Covid-19 Pandemie für uns politisch bedeutet, hier ein Exkurs zu einem ganz anderen, ebenso wichtigen Thema, wie wir finden:

Dieser Text soll einen groben Überblick darüber geben, was in Bezug auf Repressionen seit den Klima-Aktionstagen "Fossil Banks - too big to stay" im Juli 2019 in Basel und Zürich (Schweiz) passiert ist.

Seit der Aktion im vergangenen Sommer, nach der es bereits unmittelbar zu Repressalien wie über 48h Gewahrsam, Untersuchungshaft, Einreiseverboten, Abnahme von DNA-Proben u.v.m kam, wurde in Deutschland wenig über die weiteren Entwicklungen berichtet. Wir sehen die Beschäftigung mit staatlicher Repression aber als elementaren Bestandteil von politischem Aktivismus, um handlungsfähig und nachhaltig aktiv zu bleiben. Repression wirkt, wenn sie ohnmächtig macht und zum Schweigen bringt - wir möchten sie hier thematisieren und skandalisieren. Dabei ist es auch wichtig, über konstruierte Nationalgrenzen hinwegzudenken und in unseren Köpfen keine Grenze der Solidarität zu ziehen. Außerdem werden die kommenden Gerichtsverfahren gerade für die Klimagerechtigkeitsbewegung politische Relevanz haben.

Der Text ist aus Sicht deutscher Aktivist*innen geschrieben und hat einen Fokus auf die Ereignisse in Basel. Ganz unten findet ihr Links zu weiteren Artikeln zum Thema sowie die Möglichkeit, für die laufenden Rechtskosten zu spenden!

Gericht bestätigt: Videoüberwachung der Tübinger Wohnprojekte war illegal

Eine heimliche, fast vierwöchige Videoüberwachung der Wohnprojekte Schellingstraße und Ludwigstraße 15 im Juli 2016 durch die Tübinger Polizei war rechtswidrig. Dies hat das Landgericht Tübingen am 11. März 2020 in zweiter Instanz entschieden und damit einen vorhergehenden Beschluss des Amtsgerichtes aufgehoben. Die "Maßnahme stellte [...] eine längerfristige Observation dar und hätte - wenn überhaupt - nur durch einen Ermittlungsrichter angeordnet werden dürfen", erklärt das Landgericht in seinem Beschluss. Geklagt hatten die Bewohner*innen des Wohnprojektes Schellingstraße.

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