Eine grundlegende Überprüfung der arbeitsschutzrechtlichen Bedingungen in der Darmstädter Wäscherei Fasan ist nach Ansicht der Gewerkschaftlichen Arbeitsloseninitiative Darmstadt (GALIDA) dringend geboten.
Wie bereits am 10.08.2014 mitgeteilt, musste ein GALIDA-Mitstreiter durch eine vom Jobcenter Darmstadt veranlasste sog. Begleitete Bewerbung (Zwangsvorstellung im Betrieb unter Androhung von 40% Kürzung des ALG II) insgesamt drei Tage kostenfrei und außerhalb einer Jobcenter-Maßnahme in diesem Darmstädter Wäscherei-Betrieb mitarbeiten. Nach Willen der Betreiber sollte er noch weitere drei Tage kostenfrei arbeiten. Dort wurde ihm offenbar, welche Bedingungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes und weiterer Schutzvorschriften für Arbeitnehmer vorherrschen.