Bei den taz-Blogs erschien am Samstag ein Artikel, der berichtet, dass dem Bundesinnenministerium nach eigenen Angaben „keine Erkenntnisse über eine Fortführung oder über eine Ersatzorganisation der verbotenen Vereinigung ‚linksunten.indymedia‘ vor[liegen]“. Dennoch ermittelt bekanntlich die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen zwei Redakteure des Freiburger Senders Radio Dreyeckland wegen angeblicher Unterstützung der Vereinigung.
In dem Artikel wird dargelegt, wieso die Staatsanwaltschaft Karlsruhe der Ansicht ist, dass es für ihr Ermittlungsverfahren auf Existenz oder Nicht-Existenz der Vereinigung nicht ankomme. Diese Auffassung wird unter Hinweise auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshof kritisiert.