Räuber und Gendarm? Eine Geschichte über Ermittlungsmaßnahmen + Aktualisierung zum Münchner Zündlumpen-§129er-Verfahren
Inhaftiert wegen der Herausgabe einer anarchistischen Zeitung
Im Folgenden wollen wir über das elendige Unterfangen sprechen, welches den Münchner Staatsschutz zwei Jahre lang beschäftigte: wie zur Hölle sie der Anarchistin N. ihr Blut zwecks einer DNA-Abnahme klauen können. Zur Bewerkstelligung dieses Unterfanges scheute die bayrische Bullerei keine Kosten und Mühen und einige der von ihnen angewandten Methoden könnten euch vielleicht auch interessieren. Außerdem werden am Ende des Textes noch weitere Ermittlungsmaßnahmen aufgelistet, welche die Münchner Bullerei in den Ermittlungen anwandte.
Vor kurzem, am 26.02.2025 wurde die Anarchistin N. mitsamt dem Anarchisten M. inhaftiert. Der Haftbefehl war aufgrund des Vorwurfs, als kriminelle Vereinigung (mit einer weiteren Person) die anarchistische Wochenzeitschrift Zündlumpen herausgegeben zu haben, ausgestellt worden.
Mehr zu den Vorwürfen hier: https://de.indymedia.org/node/497199
Was ist Polizei?
Man könnte sagen die Polizei ist nichts als die verstetigte militärische Besatzungsmacht auf einem bestimmten Territorium, die versucht, ihre Macht mittels technologischer Hilfsmittel in Raum (und Zeit) zu projizieren. Unsere lieben Obermaiers, Findeisens, Unglaubs und Rinds haben das in einem sicherlich für sie aufschlussreichen Lesekreis namens "EG Schrift" durchaus verstanden. Aber es gibt vermutlich kaum jemanden, der diese Sichtweise besser verinnerlicht hat und folglich auch in der Lage gewesen ist, ganze Polizeistaffeln auf Jahre an der Nase herumzuführen, als die berüchtigten baierischen "Volkshelden", die Räuber und Wilderer, etwa der baierische Hiasl oder der Räuber Kneißl aber auch die dem Kriegsdienst desertierenden Bauern einer der frühesten revolutionären Erhebungen gegen die (bajuwarische) Obrigkeit. Aber es sind eben nicht nur diese berühmtesten Figuren aus längst vergessener Zeit, sondern bis heute gibt es zahllose Individuen, die es verstehen, den Schergen des (erneuerten) bajuwarischen Herrschergeschlechts hie und da durch die Fänge zu entschlüpfen und sie mal mehr, mal weniger schonungslos bloßzustellen und dem öffentlichen Gespött preiszugeben.
Und weil wir der Ansicht sind, dass es sich lohnt, auch die kleineren, geradezu alltäglichen Momente dieses ewig antagonistischen Kräftemessens zwischen Obrigkeit und aufbegehrenden Individuen in Erinnerung zu behalten, wollen wir hier einen solchen Moment aus den Polizeiakten, des sogenannten "Zündlumpen"-Verfahrens für all jene rekonstruieren, die wie wir ihre Freude daran haben, wenn den Bullen ein Schnippchen geschlagen wird, selbst wenn am Ende der Punkt an die Staatsmacht zu gehen scheint.
Räuber und Gendarm?
Wir schreiben das Jahr 2022. Die Bullen stürmen an einem grauen Frühlingsmorgen vier Wohnungen von Anarchist*innen, sowie drei Kellerräume darunter eine Druckerei, und die anarchistische Bibliothek Frevel in und um München. Sie sind auf der Suche nach drei Personen und allerhand Lesestoff. Es geht um den Vorwurf der kriminellen Vereinigung, denn die Redaktion der anarchistischen Wochenzeitung Zündlumpen sei laut bayrischer Generalstaatsanwaltschaft eine solche. Zwei der gesuchten Personen nehmen sie dabei fest, die Dritte werden sie beinahe zwei Jahre lang jagen müssen. Denn sie wollen Blut sehen, diese Staatsbüttel, zumindest aber DNA-Material. Natürlich lässt man sich so einen Übergriff nicht freiwillig gefallen. Dass also die gesuchte Person, nennen wir sie N., einer Einladung zur "unbürokratischen" DNA-Abgabe bei den Bluthunden der Terrorstaatsanwaltschaft nicht nachkommt, das vermag vermutlich nicht einmal selbige selbst zu verwundern. Verwunderlicher mag da der Versuch erscheinen, die DNA-Entnahme auf juristischem Wege abzuwenden, aber man kann es ja mal versuchen.
Ebenfalls verwunderlich: Angeblich warten die Bullen den Ausgang dieses Versuchs ab. Dann aber geht sie endlich los, die von den Kettenhunden lang ersehnte Menschenjagd. Zuerst versucht man es auf die billige Art und Weise: Man schickt die Streifenpolizisten der nächstgelegenen Wache einmal pro Nacht, aber zu unregelmäßigen Zeitpunkten an Ns Wohnung vorbei. Sie sollen bspw. anhand der Anwesenheit von Ns Auto überprüfen, wann sie da ist. Der Erfolg bleibt aus. Das Auto parkte eben nicht vor der Wohnung. Die Streifen jedoch, sie blieben keineswegs unbemerkt. Kein Wunder. Es sind ja Streifen.
Der nächste Versuch: Die Staatsschützer klingeln an der Tür. Keiner macht ihnen auf. Gerne wären sie auch eingebrochen, alleine ihnen mangelte es an Übung. Stattdessen – das ergibt nur in einem Bullenhirn Sinn: Durchsuchung der Nachbars-WG. N. ist dort nicht zu finden. Also aufs Neue. Wieder kommen die Staatsschützer, diesmal mit Vermieter im Schlepptau. Der sperrt ihnen auf, aber N. ist nicht da. Man bleibt also mit dem kooperationseifrigen Vermieter in Kontakt, der auch brav und regelmäßig die (ihm bekannten) Anwesenheitszeiten von N. an die Bullen denunziert, dazu auch selbst Auskünfte von Nachbarn einholt und an die Bullen weitergibt. Aber auch das führt nicht zum Erfolg.
Die Bullen wittern, N. muss noch andere Unterkünfte haben und weil man im Zuge der bisherigen Ermittlungen ohnehin schon die Bankkonto-Bewegungen und alle Überweisungen der letzten 8 Jahre (!) von ihr analysiert hat, fragt man auch gleich bei allen möglichen Versandhandeln an, ob dort vielleicht neue Lieferadressen bekannt wären. Routinemäßig fragt man auch bei Unternehmen wie PayPal, Ebay und Co., ob N. bei diesen ein Konto hätte und wenn ja, welche Kontaktadressen dort hinterlegt wären. Auch die deutsche Bahn und FlixBus fragt man nach Erkenntnissen zu Ns Reiseverhalten und natürlich hatte man zuvor schengenweite Fahndungen nach N. und ihrem vermeintlichen Lebensgefährten (nach dem die Bullen offiziell wegen einer offenen Geldbuße von 10 Euro und eines ausgebliebenen Ersatzhaftantrittes schengenweit fahnden) herausgegeben.
Irgendein besonders findiger Bulle war auch auf die Idee gekommen, die Kursteilnehmerlisten von Ns früherer Berufsschule zu erbitten, wohl um mögliche Kontaktpersonen abzuklären; eine Bitte, der man vorsorglich mit einem Durchsuchungsbeschluss und einem Anschreiben der Terrorstaatsanwalt ("Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus", steht da dann unverhohlen und offenbar gewollt einschüchternd im Briefkopf) Nachdruck zu verleihen wusste.
Aber all das brachte nicht die nötigen Erkenntnisse.
Also nächster Versuch: ZKÜ, also die Überwachung des Zahlkartengebrauchs an Bankautomaten, etc. Eine zu diesem Zeitpunkt bereits in Gange befindliche Telekommunikationsüberwachung scheiterte übrigens daran, dass das überwachte Gerät nicht genutzt wurde. Von der Überwachung der Zahlkarte jedoch erhoffte man sich, das hatte man zuvor in den Bankunterlagen recherchiert, die regelmäßigen Bargeldabhebungen von N. für die Fahndung gewinnbringend verwerten zu können. Also ein Schrieb an die Bank, im Briefkopf abermals ganz dezent die regelrecht unscheinbare Bezeichnung "Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus". Es solle also Meldung an die Bullen ergehen, wann immer die Bankkarte von N. genutzt würde, und zwar in Echtzeit, hilfreich wäre zudem auch, wenn die Bank nicht vielleicht das Online-Banking einschränken könnte und eine Kündigung des Kontos von N., so schrieb man förmlich jovial, solle doch bitte erst nach Erfolg der polizeilichen Fahndung seitens der Bank erfolgen.
In der Folge versuchten die Fahnder also Muster beim Geldabheben festzustellen, um N. abzufangen, aber daraus wurde nichts. Auch waren die zu einer Bankfiliale entsandten Streifen wohl stets zu langsam und konnten N. niemals antreffen.
Also erneuter Schrieb an die Bank, ob man nicht vielleicht das tägliche Verfügungslimit herabsetzen könne, in der Hoffnung so N. dazu zu bewegen zum Schalter zu gehen und auf diese Weise mehr Zeit zu gewinnen, eine Festnahme in der Bankfiliale zu versuchen. Die Bank kooperiert, aber N. wittert die Falle und setzt das Verfügungslimit wieder hinauf – per Online-Banking. Weil das aber klappt, verfliegt ihr Verdacht wieder. Bringt den Bullen aber trotzdem nichts.
Unterdessen versuchen diese N. den Geldhahn zuzudrehen. N. bezieht nämlich ein regelmäßiges "Schutzgeld" vom Staat, genannt Bürgergeld. Die Bluthunde tauchen also beim Jobcenter auf und erwirken dort, dass Ns Bürgergeldantrag nicht verlängert wird. Unter Vorwand versteht sich, wie die Bullen schadenfroh in ihrer Akte notieren. Heißt aber auch – man fragt sich, ob die neunmalklugen Fahnder das bedacht haben –, für N. ein Grund weniger zur Bank zu gehen, wo doch von ihrem Konto nun nichts mehr zu holen ist.
Zeit für den nächsten Coup der Bullen: Überwachung der Telekommunikation von Ns Eltern. In einer derart technologisch durchdrungenen Welt, wie der unsrigen, eine mächtige Möglichkeit die Beziehungen der Menschen untereinander zu infiltrieren. Was zwei Menschen miteinander besprechen, das lässt sich heute leicht mithören, von berufsmäßigen Spannern und Spitzeln im Staatsauftrag. Und auch wenn man selbst jene technologischen Vermittlungswege meidet, so kann man doch selten darauf vertrauen, dass alle seine sozialen Kontakte es ebenfalls meiden, in derart vermittelten Beziehungen über einen zu reden und dabei selbst intimste Details das eigene Leben betreffend breitzutreten.
Schwierigkeiten haben die von der Kette gelassenen Bluthunde jedoch trotzdem: Aufgrund einer Registrierung der Mobilfunknummer von Ns Mutter mit umgekehrter Namensschreibweise – oder war es bloß ein Komma? – wird es nötig sein, ein weiteres technisches Spielzeug zum Einsatz zu bringen, um ihres Anschlusses gewahr zu werden: den IMSI-Catcher. Einmal bei Ns Mutter daheim, das zweite Mal an ihrer Arbeitsstelle. Und siehe da: Der Kreuztreffer der beiden Einsätze wird fortan überwacht. Ein menschlicher Blick ins Telefonbuch hätte vielleicht auch genügt.
Die Bullen hören fortan also Gespräche zwischen Ns Mutter und allen möglichen Kontakten dieser ab. Einmal extrahieren sie aus einem Gespräch zwischen ihr und einer Freundin die Information, dass N. öfter im Walde nächtigen würde. Auch sei geplant, dass N. an Weihnachten bei ihren Eltern zu Besuch sein wird. Also wieder einmal Überstunden an den Feiertagen für die Polizei.
Man postiert also das MEK vor der Wohnung von Ns Eltern, observiert N dann bei der Abreise zu ihrem temporären Wohnort. Was soll man sagen, der Punkt geht an die Cops. Die wiegen sich wohl schon in Sicherheit. Es folgen Observationen an Tag drei, vier, fünf, sechs, usw. Ein Zugriff jedoch erfolgt nicht. Am fünfzehten Tage aber, da entwischte N. den Observanten und bleibt verschwunden. So ein Pech aber auch. Oder einfach zu hoch gepokert?
Aber die Polizei setzt nun einmal geflissentlich auf Zufälle, die sie durch Routine und ständige Streifen, etc. zu systematisieren versucht. Denn natürlich weiß man wenigstens in den Führungsriegen dieses Vereins, dass spätestens der bürokratische Alltag, vielmehr jedoch die bei Einstellung geforderte Eindimensionalität im Denken der Beamten jede personelle Brillianz und jedes ermittlerische Genie verblassen lassen wird und es ohne eben jene institutionalisierte Vermehrung von Zufällen kaum mehr als eine Hand voll polizeilicher Erfolge zu verzeichnen gäbe. So kommt es im Februar 2024 auch in unserer Geschichte zu einem solchen Zufall: Ein Staatsschutzbeamter – wo der wohl herkam? – erkennt N. auf der Straße und schickt eine Streifenbesatzung für eine Kontrolle. Es folgt ein Fluchtversuch, der leider scheitert. So kamen die Bluthunde also etwa zwei Jahre später zu ihrem Blut, bzw. in diesem Falle eben einer etwas ordinäreren Körperflüssigkeit: Speichel.
Wie wird man den Schreiberlingen habhaft?
Weitere Ermittlungsansätze im Zündlumpen-Verfahren, welche die Ermittler in Folge der Durchsuchungen der Jahre 2022 verfolgten, waren folgende:
- Aufgefundene private Briefe wurden von Forensikern analysiert und mit dem Schreibstil des Zündlumpens verglichen
- Die gefundenen Kopien von Zündlumpen-Ausgaben werden analysiert, um das Druckverfahren festzustellen
- Es wurden Vermieter*innen, Anwohner*innen und Hausmeister*innen befragt, wer/ wie welche Orte nutzte und ob etwas auffiel (und diesen nicht auch gleich eine Kündigung der unliebsamen Anarchist*innen nahe zu legen?)
- Kontoauszüge bis acht Jahre zurück in die Vergangenheit werden analysiert, um zu sehen, ob Druckmaterialien oder eventuell gar anarchistische Literatur gekauft wurde. Oder sonst irgendwas komisches auf dem Konto passierte…
- Ehemalige Arbeitgeber*innen wurden kontaktiert, um wenn möglich Textproben für Textvergleiche zu bekommen.
- Versuch die bei archive.org archivierten Zündlumpen-Ausgaben zu zensieren (!) und die Webseite nach Daten abzufragen (nicht erfolgreich).
- Erarbeitung einer Charakterisierung der Beschuldigten, unter dem Titel „Ideologische Denkweise und anarchistisches Leben“
- Untersuchungen von DNA-Abrieben, -Abklebungen und -Abtastungen sowie Fingerabdrücke von Asservaten wie Broschüren/Büchern, Türen, Tassen, Druckmaschinen, etlichen weiteren Dingen...
- Handschriftanalysen zum Vergleich von privaten Texten mit pseudonymisierten Briefen
- Textvergleiche und Bildvergleiche zwischen auf bei der Durchsuchung gefundenen Texten und Bildern und im ZL erschienenen Texten und Bildern
- Inhaltliche Analyse, ob sich private Texte inhaltlich mit Texten im ZL decken würden und Hinweise auf Autor*innenschaft liefern.
- Generell inhaltliche und „ideologische“ Analysen von aufgefundenen Texten, Zeitungen, Broschüren etc. (insgesamt wurden hunderte einzelne Broschüren und Zeitungen beschlagnahmt)
- Metadatenanalysen von gefundenen Bilder
- Immer wenn möglich, wird ein „Nebenverfahren“ zu sogenannten „Zufallsfunden“ eingeleitet
Aktualisierung und Solidarität
Seit beinahe einem Monat sind die Anarchist*innen N und M wegen des Vorwurfs, als kriminelle Vereinigung (+ eine weitere Person) die anarchistische Zeitung Zündlumpen erstellt zu haben, inhaftiert. N sitzt in der Frauen-JVA in Aichach (in der Nähe von Augsburg), M sitzt weiterhin in Stadelheim. N wurde immer noch nicht erlaubt, private Kleidung zu tragen und sie muss weiterhin die Anstaltskleidung tragen, während M im Männerknast Stadelheim bereits private Kleidung tragen kann. Die sofortige Verlegung der Anarchistin N in einen Knast in der Provinz ist eine weitere Repressionsmaßnahme, da sie nun noch weiter abgeschieden und isoliert ist und Besuche von Angehörigen umso aufwändiger sind.
Gerade fand eine Haftprüfung bei M statt, bei welcher leider seine Untersuchungshaft verlängert wurde. Die Haftprüfung von N folgt in Kürze.
Bis jetzt haben wir wenige Neuigkeiten und Informationen von den Umständen der Inhaftierung von N und M, da die Restriktionen in bayrischen JVAs besonders repressiv sind.
Umso wichtiger ist es, dass ihr eure Solidarität zeigt!
Wenn ihr Briefe schreiben wollt, schreibt an solidaritaet-mit-n-und-m ät riseup.net und wir teilen euch die Adressen der beiden mit.
