Brüssel

Brüssel: Festnahme und U-Haft für unseren Gefährten T.

 

In der Nacht vom Sonntag, dem 9. November, auf Montag, den 10. November 2025, wurde T. in Ixelles von der Polizei festgenommen. Sie beschuldigen ihn, versucht zu haben, drei Polizeiwagen in Brand zu setzen. Ein Untersuchungsrichter wurde ernannt und klagte T. wegen „vorsätzlicher Brandstiftung an beweglichem Eigentum in der Nacht” an. Anschließend wurde seine Wohnung durchsucht. Die Bullen beschlagnahmten alle digitalen Datenträger, zwei Computer, zwei Telefone, USB-Sticks und eine Festplatte. Sie nahmen Plakate und Broschüren mit.

 

T. wurde am Mittwoch, dem 12. November, im Gefängnis von Haren in Untersuchungshaft genommen.

 

Am Freitag, dem 14. November, bestätigte die erste Anhörung vor der Kammer, die über Zwangsmaßnahmen entscheiden kann, die Untersuchungshaft.

 

Die Ermittlungen dauern noch an.

 

 

(Belgien) Urteil des Prozesses und Solidaritätsspaziergang

Das Verfahren in Brüssel gegen mehrere Anarchist*innen welches seit einigen Jahren gelaufen ist, ist nun zum Schluss gekommen. Auch wenn es einigen Urteile gegeben hat, wird niemand in den Knast müssen, hier ein Bericht darüber.

Zigzagkitchen in Brüssel

 

Mitten in Europa werden Menschen, die sich auf der Flucht befinden, von den Staaten allein gelassen und erhalten weder Unterkunft noch Essen. ANF besucht in Brüssel die selbstverwaltete ZigZag-Kitchen, die für Geflüchtete kocht, die auf der Straße leben. Es ist eine von vielen Initiativen, die gegen diese unmenschliche Ignoranz vorgehen und das Wort Solidarität mit Leben füllen.

 

 

Belgien: Durchführung des Prozesses gegen 12 Anarchist*innen

Heute hat das Verfahren gegen die 12 Anarchist*innen in Brüssel stattgefunden und ist nun vorbei, vorerst Freispruch für alle Gefährt*innen... ist aber noch nichts vorbei. Die Staatsanwaltschaft geht in Berufung.

Einige Gedanken nach dem Prozess gegen Anarchisten in Belgien

Am 29. und 30. April fand in Brüssel der Prozess gegen Anarchist*innen wegen „krimineller Vereinigung“ und einer Serie von Straftaten statt.
Zwei Angeklagte wohnten dem Prozess bei, weigerten sich aber, die Fragen der Staatsanwaltschaft zu beantworten.
Die zehn anderen Angeklagten waren nicht anwesend. Alle waren durch Anwälte vertreten.

Die Bundesanwaltschaft, vertreten durch Malignini, forderte die folgenden Strafen:

  • 300 Arbeitsstunden oder eine Gefängnisstrafe von 4 Jahren (1 Person)
  • 250 Arbeitsstunden oder eine Gefängnisstrafe von 3 Jahren (2 Personen)
  • 200 Arbeitsstunden oder eine Gefängnisstrafe von 30 Monaten (4 Personen)
  • 150 Arbeitsstunden oder eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten (1 Person)
  • 100 Arbeitsstunden oder eine Gefängnisstrafe von 12 Monaten (1 Person)
  • 12 Monate Haft auf Bewährung und eine Busse von 50 Euro (1 Person)
  • Freispruch (2 Personen)

 

Die Angeklagten wiesen die Arbeitsstunden als Strafe zurück. Das Gericht kann somit eine solche Strafe nicht aussprechen.

 

Das Urteil wird am 28. Mai 2019 verkündet.

Weitere Infos und Updates sind zu finden unter:

https://lalimenl.noblogs.org/

 

Hier veröffentlichen wir nun ein Statement eines der Angeklagten Gefährten.

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