Abschiebehaft wird in Deutschland seit 1919 vollzogen. In Dresden-Friedrichstadt gibt es seit 2018 eine Abschiebehaftanstalt. Die Haft soll verhindern, dass sich geflüchtete Menschen der Abschiebung entziehen können. Es braucht keine Straftat, kein Vergehen. Es reicht zum Beispiel schon aus, dass eine Person einen Termin beim Amt verpasst hat, um sie zum Zweck der Abschiebung zu inhaftieren. In der Praxis wird eine massive Verletzung der Grundrechte deutlich. Wie ein Rechtsanwalt dokumentierte, waren etwa 50 Prozent seiner Fälle unrechtmäßig inhaftiert. Doch die Mehrzahl der Entscheidungen erging im Nachhinein, sodass Betroffene bereits abgeschoben wurden. Die Gefangenen in Abschiebungshaft haben keine Lobby, um solche Missstände zu verhindern.