Prozessbericht vom 15. Prozesstag im Antifa-Ost-Verfahren 11.11.21

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Bericht vom 15. Prozesstag im Antifa Ost-Verfahren am OLG Dresden am 11.11.21

Der Verhandlungstag startete einige Minuten später als gewöhnlich, wofür sich das Gericht damit entschuldigte, dass man die Inaugenscheinnahme von Überwachungsaufnahmen aus dem Zug von Dresden nach Leipzig am 15.02.2020 bereits technisch vorbereiten wollte. Die Nebenklagevertreter Tripp und Colini waren anwesend und Colini wurde vom Vorsitzenden darauf hingewiesen, dass der Prozesskostenhilfeantrag seines Mandanten noch nicht vollständig vorliege.

Zu Beginn erläuterte der Vorsitzende seine Vorstellungen zur Vernehmung des nächsten Zeugen, den Kriminalkommissar (KK) Hoppe. Dieser wertete eine Vielzahl an Überwachungsvideos aus, die im Zusammenhang mit dem Tatkomplex Wurzen stehen. Allein aus dem Zug, in dem die später geschädigten Faschisten unterwegs waren, kommen insgesamt 64 Stunden Videos zusammen, weitere Überwachungskameras am Bahnhof in Leipzig und Dresden wurden ebenfalls verwertet.
Der Vorsitzende schlug vor, den Zeugen vorerst zur Vorgehensweise der Auswertung zu befragen und anschließend die Videos im Beisein des Zeugen in Augenschein zu nehmen, wobei der Zeuge berichten sollte, was auf dem Video zu sehen ist.

Die Verteidigung intervenierte an dieser Stelle, da ein Augenscheinsgehilfe regelmäßig dazu neigt, nicht die objektiven Umstände, dessen was in dem Video zu sehen ist, zu berichten, sondern seine eigene Wahrnehmung. Dabei wird bereits eine Tendenz bzw. mögliche Interpretation vorgegeben. Das Gericht muss aber den Beweis selbst bewerten und sich nicht auf die Bewertung des Polizeibeamten stützen. Aus diesem Grund wurde beantragt, die Videos vorerst ohne den Zeugen zu betrachten und anschließend die Vernehmung durchzuführen. Das gleichzeitige Hören eines Zeugen und sichten des Videos ist ein Ineinandergreifen verschiedener Beweiserhebungen und von der Verteidigung so nicht gewünscht.
Der Vorsitzende insistierte, dass dies zu lange dauern würde und er den Zeugen auch darüber aufklären könne, keine subjektiven Interpretationen des Videos vorzunehmen. Die ungebrochene Selbsteinschätzung des Vorsitzenden über seine überragende Abstraktionsfähigkeit beendete den Diskurs recht schnell, sodass der KK Hoppe plangemäß in den Zeugenstand gerufen wurde, bevor eine objektive Betrachtung der Videos zustande kam.

Der KK Hoppe, Mitarbeiter der SoKo Linx beim sächsischen Landeskriminalamt, beantragte im Vorfeld seiner Vernehmung Vornamen und Alter nicht nennen zu müssen, da dies dazu führen könne, dass seine Adresse im Internet recherchierbar sei.*
Die unvollständige Erfassung seiner Personalien wurde durch einzelne Verteidiger:innen beanstandet. Man möge seine vollständigen Personalien wenigstens ins Protokoll aufnehmen, da sonst die Befürchtung bestehe, dass es Zeug:innen erster und zweiter Klasse gebe. Weiterhin suggeriert die Nicht-Nennung der gesamten Personalien eine Gefahr, die von den Angeklagten ausgehe, die Teil der Propagandastrategie der Bundesanwaltschaft und der Polizei ist und nicht der Realität entspricht. Eine Nennung der vollständigen Daten der Zeugen führt nicht zu einer gesteigerten Gefährdung der Beamten.
Insofern beantragt RA Werner, dass die StPO eingehalten wird. Dies ist schon allein wichtig um nicht eine gewisse Stimmung zu kreieren.

Der Vorsitzende verfügte daraufhin, dass der Zeuge seinen Vornamen und sein Alter nicht nennen muss. In der Begründung dazu ging der Richter ein weiteres mal auf ein Banner, welches bei der „Wir-sind-alle-Linx“ Demo am 18. September 2021 gezeigt wurde, ein und kritisierte erneut die Nennung der vollständigen Namen in der Prozessberichterstattung, die er aber ansonsten nicht zu beanstanden hat.

Da auch Oberstaatsanwältin am BGH Geilhorn die Auffassung teilte, die Strafprozessordnung möglichst einzuhalten, im konkreten Fall aber eine Ausnahme sähe, wurde sich letztlich auf den Vorschlag der Verteidigung, die Personalien des Zeugen zu Protokoll zu geben, geeinigt.

KK Hoppe wurde darauf hingewiesen, dass er zur Sache eigene Interpretationen weglassen und lediglich die objektiven Sachverhalte darstellen soll.
Der Zeuge schilderte, dass er im November 2020 den Fall gemeinsam mit der Kriminalkommissarin Möller, die auch Vorgangsführerin sei, übernommen hätte. Sein Auftrag sei die Auswertung der Überwachungsvideos aus dem RE 50 Dresden-Leipzig, sowie der Videos aus den Bahnhöfen in Dresden und Leipzig gewesen. Zudem hat die Bundespolizei an dem Tag Passagiere kontrolliert, welche in Leipzig ausgestiegen sind, die Daten dazu wurden ebenso der SoKo LinX übermittelt.

Zum Zwecke der Auswertung stellte die Bundespolizei in Leipzig KK Hoppe die Videos in einer speziellen Software, einer Citrix-Oberfläche, zur Verfügung. Am 12. Februar 2021 wurden die Videos dann ein weiteres mal ausgewertet. Standorte und Blickwinkel der Kameras wurden von KKin Möller in eine Grundrissskizze des Zuges eingetragen, der dem RE 50 entspricht. Die Verteidigung kritisierte, dass nicht ersichtlich sei, was die, von der Deutschen Bahn zur Verfügung gestellten Grundlage ist und was die Beamt:in nachträglich eingezeichnet hat. Sie forderten das Original der Skizze hinzuzuziehen. Nach langer Erläuterung der ersten Arbeitsschritte von KK Hoppe wurde eine erste Pause angesetzt, nach welcher Nebenklagevertreter Tripp nicht zurückkehrte. Der Prozess wurde dann mit der Erläuterung der Auswertung der Kameraaufnahmen durch KK Hoppe fortgeführt. Hierbei wurde das Geschehen rund um die geschädigten Faschisten besonders beachtet, es fand sich jedoch nichts Auffälliges auf den Aufnahmen. Weitere Personen, die sich im Zug auffällig verhielten wurden notiert und versucht, deren Identitäten festzustellen. Bei einer Person wurden die Personalien durch die Bundespolizei (BP) am Bahnhof Leipzig festgestellt, hier lies sich jedoch kein Verdacht erhärten. Zwei weitere Personen wurden durch den schon im Verfahren bekannten KK Johannes Junghanß identifiziert und endeten prompt im Kreis der Tatverdächtigen. Andere Personen, die sich ebenfalls auffällig verhalten hätten, konnten nicht identifiziert werden. Weitere Personen, die sich im Zug auffällig verhielten wurden notiert und versucht, deren Identitäten festzustellen. Diejenigen, die das Landeskriminalamt (LKA) also zu (er)kennen glaubt, werden zu Tatverdächtigen, einfach weil sie schon bekannt sind. Bei einer Person wurden die Personalien durch die Bundespolizei (BP) am Bahnhof Leipzig festgestellt, hier lies sich jedoch kein Verdacht erhärten. Zwei weitere Personen wurden durch den schon im Verfahren bekannten KK Johannes Junghanß identifiziert und endeten prompt im Kreis der Tatverdächtigen. Andere Personen, die sich ebenfalls auffällig verhalten hätten, konnten nicht identifiziert werden. Bei dem „auffälligen Verhalten“ handelt es sich um zwei Personen, von denen eine sich durch den gesamten Zug hin und her bewegt und eine weitere, die die gesamte Fahrt über eine Mütze trägt. Neben diesen beiden Personen ging es erneut um die Fünfergruppe, welche um den geschädigten Faschisten Leder gesessen hat. Dieser beschrieb deren Verhalten als ungewöhnlich und hatte sie im Verdacht, etwas damit zu tun zu haben. Diese Gruppe wurde jedoch durch KK Hoppe nicht als auffällig wahrgenommen und somit auch nicht weiter in den Fokus der Ermittlungen gerückt. Es gibt wohl Lichtbilder aller verdächtigen Personen im Zug, welche noch nicht identifiziert wurden, diese lägen der Akte jedoch noch nicht bei, weil in diesem Fall weiter ermittelt würde. Im Umkehrschluss lässt sich der Befragung also entnehmen: Diejenigen, die das Landeskriminalamt zu (er)kennen glaubt, werden zu Tatverdächtigen, einfach weil sie schon bekannt sind.

Im Zuge dieser Erläuterungen betrat der Nebenklageanwalt Kohlmann den Saal.

Bei Fragen der Verteidigung nach den Auftraggeber:innen für die Ermittlungen im November 2020 begann erneut eine Auseinandersetzung um die Aussagegenehmigung des Zeugen, welcher meinte, dass dazu nichts sagen müsse. Das Interesse der Verteidigung galt anderen Aufnahmen in diesem Komplex, welche nicht der Akte beigefügt wurden, zu diesen wollte der Zeuge jedoch keine Angaben machen und beschränkte sich auf die geschätzte Dauer und Anzahl der Aufnahmen. In diesem Diskurs war die Stimmung des Vorgesetzten erneut gereizt und er legte eine Mittagspause fest.

Nach der Mittagspause wurde der Zeuge Hopppe zu den Ermittlungen im Verfahren nach §129 befragt, wozu er angab, dass er in diesem Fall nicht ermitteln würde, er bekäme nur bereits gefertigte Akten zum Wurzen-Komplex für seine Auswertung. Im Anschluss wurden einige Videoausschnitte gezeigt, die die erste angeblich identifizierte Personen zeigen sollten, wie sie sich durch den Zug bewegt. Hierbei fiel auf, dass die Person nicht lückenlos verfolgt werden konnte. Es wurde anhand der Beinstellung der Person, mehr war nicht zu sehen, gemutmaßt, sie hätte in Wurzen interessiert aus dem Fenster geschaut.

Da schon nach diesen Videos absehbar war, dass die Befragung, bzw. die Inaugenscheinnahme weiteren Materials viel Zeit in Anspruch nehmen würde, wurde die zweite Zeugin des Tages, KKin Möller, umgeladen und wird voraussichtlich am 18. November befragt werden.

Es folgte die Inaugenscheinnahme einer Lichtbildmappe zu den geschädigten Faschisten, in der auch weitere Neonazis, die im hiesigen Verfahren aussagten, zu sehen waren. Teil der Gruppe Faschisten waren, neben denen, die in Wurzen ausgestiegen sind, auch Cedric Scholz und Enrico Böhm (mehr zu den Personen findet sich hier). Nach der Lichtbildmappe folgte ein Video, in dem zu sehen war, wie die Nazis aus Wurzen den Zug verließen, Scholz stieg zuvor in Kühren aus, wobei Böhm ihn noch an der Tür verabschiedete. Böhm fuhr weiter Richtung Leipzig.

Hiernach wurde gefragt, ob es noch Fragen an den Zeugen gäbe, welcher nach Verneinung entlassen wurde. Danach wurde ein 45-minütiges Video der zweiten angeblich identifizierten Person gezeigt, welche die gesamte Fahrt über eine Mütze trug. Auf diesem Video passierte gar nichts, die Person saß die ganze Zeit über im Zug und bewegte sich kaum. Nach dieser ermüdenden Sichtung wollte der Vorsitzende keine weiteren Fragen zulassen und schloss, während die Verteidigung noch sprach, um 17:32 die Sitzung und verließ den Saal.

Nächster Prozesstag ist der 18.11.21 um 09:30 Uhr

* Polizeibeamte müssen vor Gericht prinzipiell ihre Adresse nicht nennen, sondern werden über ihre Dienststelle geladen. Weiter können sie sich, egal wie einschneidend ihre Ermittlungen oder wie folgenreich ihre repressive Vorgehensweise auch ist, hinter dem Staats- und Polizeiapparat verstecken, wie das laufende Verfahren zeigt.

 

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