Im Hessischen Neu-Isenburg schickt die Polizei einen privaten Sicherheitsdienst, den Rhein-Main Sicherheitsdienst (RMS GmbH), los um Ordnungsprobleme wie z. B. Ruhestörungen im Stadtgebiet zu unterbinden. Dies ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/ Main vom 3.1.20 rechtlich gar nicht möglich, weil es sich dabei um hoheitliche Aufgaben handelt; der Artikel 33 Abs. 4 Grundgesetz (GG) ist diesbezüglich sehr eng auszulegen befand damals der zuständige Richter.
In der Bundesrepublik Deutschland dürfen nur behördliche Amts-/ Hoheitsträger, z. B. von Polizei und Ordnungsämtern, in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, weil nur sie über entsprechende hoheitliche Eingriffsbefugnisse verfügen. Ein privater Sicherheitsdienst verfügt selbst im öffentlichen, kommunalen Auftrag über keine Sonderrechte und hat de facto nur die Rechte die allen Bürgerinnen und Bürgern zustehen: Die sogenannten Jedermannsrechte. Und auch noch wichtig hierbei: Private Sicherheitsdienste sind den Bürgerinnen und Bürgern – im öffentlichen Raum – nicht weisungsbefugt; sie dürfen auch nicht um die Vorlage des Personalausweises bitten oder Platzverweise erteilen. Somit scheidet die angestrebte Feststellung von Ordnungswidrigkeiten durch Private komplett aus.
Nach der o. a. Gerichtsentscheidung ist “public private security“ (private City-Streifen/ Sicherheitsfirmen im Auftrag von Stadt-/ Gemeindeverwaltungen) in Hessen verboten, weil dieses PPP-Modell im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung rechtswidrig ist.
“(…) Laut Polizeidirektor Jürgen Moog benötigen private Sicherheitsdienste auch für ihre bloße Anwesenheit auf öffentlichen Straßen und Plätzen eine rechtliche Grundlage. Die gebe es jedoch nicht. Streifengänge seien laut Gesetz "hoheitliches Handeln", das alleine der Polizei und Ordnungsbehörden vorbehalten bleibe. Bereits mehrfach habe das hessische Innenministerium diese Auffassung in Schreiben an Städte und Gemeinden klar vertreten. (...)“ (Frankfurter Rundschau, 2.2.19)
In Neu-Isenburg agieren Polizei & RMS GmbH also eindeutig rechtswidrig (weil ohne rechtliche Grundlage), selbst wenn die private City-Streife die Bürgerinnen und Bürger zu Ordnungsproblemen nur belehrt!