Schwerin

Freispruch wegen Adbustings gegen Bundeswehr-Naziprepper

 

Soldaten der Bundeswehr als „Nazi-Prepper“ zu bezeichnen? „Ist ok!“ entschied das Amtsgericht Schwerin. Denn die Meinungsfreiheit gelte auch für Adbustings, die die Bundeswehr kritisieren. Die Staatsanwaltschaft zieht nun ihre zuvor eingereichte Berufung zurück. Kai  N. Krieger vom Antimilitaristischen Aktionsnetzwerk (a2n) freut sich: „Zu Recht endet diese Farce eines  Prozesses mit einer Schlappe für die Staatsanwaltschaft. Dieser Kriminalisierungsversuch war skandalös. Ab jetzt sollte sich der Staatsapparat um die Nazi-Prepper kümmern, anstatt diejenigen zu verurteilen, die die Botschaft übermitteln.“

 

 

Schwerin: Militärkritische Satireplakate vor Gericht, Di. 10.3. 13:30 Sitzungssaal 3

Wegen angeblicher Beleidigung des Militärs stehen am 10. März um 13:30 Uhr in Schwerin zwei Menschen vor Gericht. Der Anlass: Letztes Jahr kritisierten Antimilitaris*tinnen auf satirischen Plakaten im Bundeswehr-Design die rechtsextremen Netzwerke im Militär und in den Veteranenverbänden. Was in Demokratien eigentlich eine selbstverständlich erlaubte Meinungsäußerung sein sollte, hält die Staatsanwaltschaft Schwerin für eine „Beleidigung“. Kai N. Krieger, Sprecher*in des Antimilitaristischen Aktionsnetzwerks, das die Plakate zur Verfügung stellte, sagt dazu: „Wir freuen uns, dass unsere Plakate so viel Aufmerksamkeit bekommen. Aber statt die beleidigte Leberwurst zu spielen und unschuldige Leute zu verknacken, könnten staatliche Institutionen die Kritik auch ruhig mal annehmen!“

Lenin verhüllt

Im Rahmen einer Gedenkaktion zum 17. Juni trafen in Schwerin Befürworter und Gegner des Lenindenkmals aufeinander.

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