Haftstrafe ohne Bewährung lautete das Urteil des Amtsgericht Stuttgart Bad Cannstatt im Juli 2020. Auslöser des Verfahrens waren Aktionen rund um den Silvesterspaziergang an der Justizvollzugsanstalt in Stuttgart-Stammheim an Silvester 2018. Erstinstanzlich verurteilt wurde Chris, wegen Landfriedensbruch, zu 8 Monaten Knast. Am 26. Januar steht nun die Berufungsverhandlung an.
Von der Straße ins Führungszeugnis
Die Kriminalisierung von Chris hat eine längere Historie. Bereits 2011 saß er für mehrere Monate in Untersuchungshaft. Damals ging es um eine Bühnenbesetzung bei einer rechtspopulistischen Veranstaltung und eine körperliche Auseinandersetzung mit Teilnehmenden. Es folgten weitere Verfahren und schließlich Bewährungsstrafen für Gegenproteste gegen eine AfD-Veranstaltung 2016 und im Kontext der Hausbesetzung in der Wilhelm-Raabe-Straße 2018. Dass die Strafverfolgung immer wieder die Gleichen trifft ist dabei kein Zufall. Denn wenn es gegen Linke geht, haben Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte in Stuttgart schon lange einen besonderen Verfolgungseifer. Ganz allgemein und konkret im Fall von Chris geht es bei staatlicher Repression nicht nur darum Einzelne für angebliche Straftaten zu verurteilen; den Verfolgungsbehörden geht es um viel mehr. Politische Strömungen der Linken, die Widerstandsformen entwickeln und anwenden die das Maß des Konformen überschreiten, werden mit Repression überschüttet. Sobald Proteste und Strukturen als potenzielle Gefahr wahrgenommen werden wird zugelangt und in akribischer Kleinarbeit alles verfolgt, was kriminalisierbar ist.