Soziale Kämpfe

Rojava verteidigen - Apleona, Deutsche Bank und SAS markiert in Hamburg

Die Revolution in Rojava ist weiterhin in Gefahr. Unsere Aufgabe als Internationalist:innen ist es, sie auch hier in Deutschland zu verteidigen. Sagen wir Kriegstreiber:innen den Kampf an. Deshalb wurden die drei Unternehmen Apleona, Deutsche Bank und SAS in Hamburg mit roter Farbe markiert.

Solidarität mit Rojava: Brückenaktion mit einem Zeichen gegen die Zerschlagung demokratischer Hoffnungen

Gestern Abend versammelten sich in Hamburg- Harburg Aktivist*innen auf der Brücke über die viel befahrene B75 zwischen der Baererstraße und dem Eingang zum Stadtpark Harburg um ihre Solidarität mit den Menschen in Rojava zu bekunden – mit jenen, die für eine demokratische, emanzipative Zukunft gekämpft haben und nun zusehen müssen, wie ihre Errungenschaften bedroht werden.

 

 

 

 

[KA] Besuch bei der deutschen Bank - Frauenrevolution verteidigen!

Wir haben heute der deutschen Bank einen Besuch abgestattet! Ein Video von der Aktion findet ihr hier: 

https://sendvid.com/djr3sk8k

Brief aus Connewitz an Anarchists4palestine

Hallo an Anarchists4palestine, 

Kurz und Knapp:

In folgendem Beitrag heißt es:

"Es braucht eine klare Ablehnung der Parlamente, tatsächlich solidarische Strukturen und eine außerparlamentarische Organisation, um den rechten Angriffen zu widerstehen." 
( https://www.anarchistischefoderation.de/ein-anarchistischer-blickwinkel-... )

Warum lasst ihr euch dann vor den Karren von Handala spannen?

Eine wichtige Person bei Handala arbeitet für das BSW und ist zudem beim Staat beschäftigt.

BSW hat zuletzt im Landtag tolle Schritte Richtung Staats-Faschisierung gemacht:

https://netzpolitik.org/2026/polizeirechtsnovelle-in-sachsen-bsw-auf-zus...

K-Gruppen und ähnlichen geht es vorallem nur um Eines: MACHT. 

Es geht nicht um Freiheit, Autonomie - geschweige denn die Möglichkeit gelebter Utopien - sondern um einen widerlichen und in der Konsequenz pro-kapitalistischen Politizismus.

"K-Gruppen leben einen Politizismus aus. Das ist die Verkürzung des Denkens und Handelns auf die politische Dimension, verbunden mit einem Drang zur abstrakten Positionierung und dem voluntaristischen Glauben an die Machbarkeit revolutionärer Bestrebungen allein auf diesem Terrain. Sie empfinden sich damit als wirklich oppositionell, ohne deswegen Selbstreflexion betreiben oder gar das eigene Leben in einer herrschaftsförmigen Gesellschaft verändern zu müssen." 

( https://paradox-a.de/allgemein/zum-charakter-der-k-gruppen-als-verfallse... )

Warum nenne ich das pro-kapitalistisch? Weil durch eben diesen Politizismus eine Vereengung des Politischen betrieben wird, verengt auf Parlamente, Partei und Staatsapparat. Tschüss Freiheit, Hallo Untertanengeist. Die Herrschende Ordnung wird zementiert und nicht zerbröselt.

... apropo zerbröseln:

Die Zerbröselung jeder Herrschaft war und ist die Stärke der autonomen Bewegung. 
Den Tanz zu einer Musik, die schlicht scheiße ist, zu verweigern.

Dafür muss man vor seiner eigenen Haustür kehren - anstatt die Probleme immer nur bei den Anderen zu suchen.

Sonst bleibt alles -mehr oder weniger- beim Alten:

Andere Schweine kommen, die Tröge bleiben die Gleichen.

Ach ja und...
... weil zB auf den Insta Accounts soviel über Antifaschismus geschrieben wird:

Wer von Antifaschismus spricht (wie es Handala und K-Gruppen tun) aber nur auf Demos geht oder für Aktionen mobilisiert, wenn es der EIGENEN Organisation / "politischen Strategie" nutzt, hat Antifaschismus nicht verstanden.

Für mehr Autonomie.

Gegen autoritäres Spektakel. 

Grüße,

Mensch aus Connewitz

Flyer-Aktion in Berlin: Kontaktaufnahme mit den Rheinmetall-Arbeiter:innen im Wedding

Heute wurde vor dem Werkstor der Rüstungsfabrik „Rheinmetall Waffen Munition“ in Berlin-Wedding mit Beschäftigten im Betrieb gesprochen, Flyer verteilt sowie Tee, Kaffee und Kekse angeboten. Auch Anwohner:innen waren interessiert. 

 

Stadtpolizei Groß-Gerau mit AfD-Sympathien beendet Gedenkveranstaltung

Eine Gedenkveranstaltung für die Opfer des Faschismus am 27. Januar im südhessischen Groß-Gerau wurde von der örtlichen „Stadtpolizei“ massiv gestört und zum Beenden genötigt.

 

 

Hetze aus dem rechten Kosmos: Apollo News greift Eltern von Antifaschist:innen medial an!

 

Seit bald einem Jahr ist Daniel Gräber Teil der Chefredaktion im rechten Onlinemagazin „Apollo News“. Dort betreut er augenscheinlich für sein Medium exklusiv den in Düsseldorf laufenden Budapest-Prozess, in welchem junge Antifaschist:innen angeklagt sind, Neonazis geschlagen zu haben. Immer wieder taucht er vor dem Prozessgebäude und dann im Gerichtssaal auf. Wer oder was ist „Apollo News“, wem gehört „Apollo News“?

 

 

Habersaathstraße

Wer sich in diesen Tagen die Mühe macht, die aktuellen Themen der BVV Mitte zu verfolgen und über ein Mindestmaß an rechtlichem Verständnis verfügt, erkennt rasch: Hier stimmt etwas nicht.

Meinungsaustausch? Sachliche Diskussion? Kompromissfindung? Bürgerbeteiligung?
All dies findet in der BVV Mitte – von wenigen Ausnahmen abgesehen – faktisch nicht statt.

Stattdessen fügen sich selbst die Fraktionen zunehmend den Weisungen der Vorsteherin, auch dort, wo diese offenkundig gegen Geschäftsordnung und geltendes Recht verstoßen. Anstatt für die eigene Position einzustehen, wird mitgespielt. Demokratie stirbt selten abrupt; sie erodiert leise, parteiübergreifend und oft unter dem Deckmantel formaler Ordnung.

In der BVV erlebt der Bürger überwiegend ein Abstimmungsgremium, dessen Mitglieder politische Prozesse eher vollziehen als gestalten. Parteidisziplin ersetzt Überzeugung. Für nicht wenige eröffnen sich dabei persönliche Perspektiven: eine Parteikarriere, ein Mandat im Abgeordnetenhaus oder ein Posten im Bezirksamt. Unter solchen Voraussetzungen tritt eigenständige politische Haltung häufig in den Hintergrund.

Dabei verfügt dieses Gremium über erhebliche Macht. Es entscheidet über Bebauungspläne und damit über die städtebauliche Entwicklung des Bezirks – darüber, wer wo, wie und zu welchen Bedingungen bauen darf. Diese Verantwortung wird für eine Ehrenamtspauschale von rund 1.000 Euro monatlich wahrgenommen.

Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern werden in politische Inszenierungen eingebunden. Man erklärt, alles sei unter Kontrolle, das Bezirksamt habe die Lage im Griff. Tatsächlich geschieht wenig. Konkrete Problemlösungen bleiben aus.

Die personellen und sachlichen Verflechtungen zwischen Immobilienwirtschaft, Politik und Verwaltung im Bezirk sind längst kein Geheimnis mehr. Während Menschen verdrängt werden, ihre Mieten nicht mehr zahlen können oder monatelang auf die Behebung elementarer Mängel wie defekte Heizungen oder Wasserschäden warten, investiert Covivio rund 450 Millionen Euro in eine Hochhausbebauung am Alexanderplatz.

Dass dort Wohnungen entstehen sollen, hat einen besonderen Grund. Der Platz soll – folgt man den öffentlichen Äußerungen des zuständigen Bezirksstadtrats, der zugleich Mitglied der Jury war – gezielt beruhig werden. Dass ein solcher Ansatz den öffentlichen Raum weiter entwertet und soziale Verdrängung verstärkt, liegt auf der Hand. Im Schatten der Hochhäuser wird der Platz nicht belebt, sondern weiter aussterben.

Besonders problematisch ist die personelle Konzentration von Zuständigkeiten: Der Leiter der Wohnungsaufsicht, also jener Behörde, die Wohnmissstände beseitigen soll, ist identisch mit dem zuständigen Bezirksstadtrat. Wer eins und eins zusammenzählt, versteht, weshalb die Verwaltung bei gravierenden Mängeln häufig untätig bleibt. Die standardisierte Ausrede lautet: Personalmangel, insbesondere bei der Verfolgung von Missständen in den Beständen großer Immobilienunternehmen.

Wer die strukturellen Zusammenhänge verstehen will, sollte sich mit dem Fall Habersaathstraße 40–48 befassen. Deutlicher lässt sich eine Kooperation zwischen Bezirk und Eigentümer kaum dokumentieren.

Entgegen der geltenden Rechtslage ließ der Bezirk über Monate hinweg zu, dass Bewohnerinnen und Bewohner in ungeheizten Wohnungen ausharren mussten, während eine offenkundig illegale Entmietung stattfand – begleitet von einem Verwaltungshandeln, das zumindest den Anschein aktiver und rechtswidriger Unterstützung des Eigentümers erweckt.


Chronologie Habersaathstraße 40–48

1. Am 07.02.2018 erteilte das Bezirksamt Mitte dem Eigentümer der Habersaathstraße 40–48 eine Genehmigung zum Neubau mit Tiefgarage, mutmaßlich auf Grundlage der Bauordnung Berlin.
https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1018/habersaathstrasse-40-48-rausschmiss-mit-ansage-101812a.htm

2. Am 12.03.2018 wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der geplanten Novellierung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes geäußert.
Inhaltsprotokoll StadtWohn 18/21 vom 12. März 2018, Seite 3
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/AusschussPr/sw/sw18-021-ip.pdf

3. Am 20.04.2018 trat die Novellierung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes in Kraft. Die zulässige Leerstandsfrist wurde von sechs auf drei Monate verkürzt.

4. Es wird bekannt, dass am 03.07.2018 der Eigentümer einen Abrissantrag für die Habersaathstraße nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz gestellt hatte.
https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1018/habersaathstrasse-40-48-rausschmiss-mit-ansage-101812a.htm

5. Am 20.09.2018 nahm der Rat der Bürgermeister zu § 3 Abs. 4 ZwVbVO Stellung. Die neue Regelung sah eine starre Mietobergrenze von 7,92 € pro m² kalt für den Ersatzwohnraum als Voraussetzung für eine Abrissgenehmigung vor.
In der Stellungnahme heißt es u. a., dass die Durchsetzbarkeit grundsätzlich angezweifelt werde, da der Mietspiegel bereits deutlich höhere Werte ausweise und Neubauten unter diesen Bedingungen wirtschaftlich kaum realisierbar seien.
https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo18-118.pdf
Buchstabe c), Seite 13

6. Am 11.12.2018 wies das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf in einem vergleichbaren Fall (Suarezstraße 24) den Widerspruch gegen eine versagte Abrissgenehmigung zurück. Die spätere Klägerin argumentierte u. a. mit der Verfassungswidrigkeit der Mietobergrenze. Das Verwaltungsgericht gab ihr recht; diese Entscheidung wurde 2025 durch das OVG bestätigt.
https://openjur.de/u/2252143.html

7. Am 18.12.2018 lehnte das Bezirksamt Mitte den Abrissantrag für die Habersaathstraße 40–48 mit derselben Begründung ab – der rechtlich schwächste Ablehnungsgrund.
https://bvv-mitte.berlin.de/pi-r/___tmp/tmp/45081036/2c00Cvyc1hFHoJj7gkXYzCAy6zipFfZqnT7agsx8/abMzrvRa/427617.pdf
Seite 19

8. Am 20.12.2018 äußerte sich der zuständige Baustadtrat in der BVV Mitte wie folgt:

„Es ist so, dass wir gestern aus der Bauaufsicht heraus eine Versagung des Abrissantrags ausgereicht haben.
Von etwa 20 Mietparteien liegt noch keine abgeschlossene Vereinbarung vor; auch das ist ein Hinderungsgrund, um einem Abriss zuzustimmen.

Zur Frage der leerstehenden Häuser führt der Bereich Zweckentfremdung aus, dass derzeit 85 Wohneinheiten leer stehen. Nach altem geltendem Recht stellt ein ungenehmigter Leerstand erst nach sechs Monaten einen rechtswidrigen Tatbestand dar, nach neuem Recht bereits nach drei Monaten.

Im Juli 2018 hat die Zweckentfremdung den Eigentümer nach Bekanntwerden des beabsichtigten Abrisses aufgefordert, entsprechende Anträge einzureichen, da dies nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz notwendig ist, um zu prüfen, ob überhaupt abgerissen werden darf.

Auf jeden Fall ist das härteste Argument gegen den Abriss die Tatsache, dass entsprechender Wohnraum zu einer Miete von höchstens 7,92 € angeboten werden muss. Ich halte das für schlechterdings kaum möglich, weshalb ein Abriss auch in weiterer Zukunft nicht infrage kommt – selbst dann, wenn alle Mieterinnen und Mieter entsprechende Vereinbarungen eingehen würden.“

https://limewire.com/d/fxDhm#SDJYiZIdMy

https://pastebin.com/Q7XMSa1F
Seiten 17–19


Was wird dadurch belegt?

Erstens: Das Bezirksamt Mitte forderte den Eigentümer aktiv zur Stellung eines Abrissantrags nach dem Zweckentfremdungsrecht auf, obwohl eine solche Aufforderung nach § 22 Nr. 2 VwVfG unzulässig ist. Diese Aufforderung erfolgte zudem vor Ablauf der neuen Leerstandsfrist. Der Eigentümer wurde damit faktisch vor einem Verfahren wegen illegalen Leerstands geschützt.

Zweitens: Der zuständige Stadtrat musste aufgrund seiner langjährigen Erfahrung wissen, dass die starre Mietobergrenze von 7,92 €/m² vor Gericht keinen Bestand haben würde. Diese Einschätzung war bereits vor der Novellierung in Fachkreisen verbreitet und wurde im Rat der Bürgermeister offen diskutiert.

Das Bezirksamt wusste folglich, dass ein gerichtliches Vorgehen gegen den Eigentümer mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern oder in einem Vergleich enden würde – was im Jahr 2022 auch geschah. Ein Zufall ist das nicht.

Seit 2023 lässt der Bezirk die Bewohnerinnen und Bewohner der Habersaathstraße darüber im Unklaren, dass mit dem Eigentümer eine einvernehmliche Lösung erzielt wurde und Sie nur eine Chance haben, wenn das Land Berlin den Vergleich anfechtet. Ihre Interessen wurden einem verwaltungsinternen geheimen Deal untergeordnet.
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksamt/beschluesse-des-bezirksamts/2023/289_bav_ds_0599_vi_runder_tisch_habersaath.pdf?ts=1752710436
Seite 5

All dies geschah vor den Augen der BVV und der Verwaltung – um Wohnraum zu schaffen, den sich im Ergebnis kaum jemand leisten kann. Und unter der Verantwortung eines Stadtrats, dessen Nähe zur Immobilienwirtschaft die berechtigte Frage aufwirft, weshalb die Behörde bei gravierenden Mietmängeln regelmäßig untätig bleibt.

Wo rechtsstaatliche Verfahren ausgehöhlt, Verantwortlichkeiten vermischt und Betroffene systematisch entmündigt werden, entsteht ein Nährboden für autoritäre Strukturen – nicht durch offenen Zwang, sondern durch die schleichende Entleerung von Pluralismus, Teilhabe und Recht.

 

 

Unsere Stadt wird entschieden – ohne uns. Der Fall Habersaathstraße 40–48 und die BVV Mitte

Wer sich in diesen Tagen die Mühe macht, die aktuellen Themen der BVV Mitte zu verfolgen und über ein Mindestmaß an rechtlichem Verständnis verfügt, erkennt rasch: Hier stimmt etwas nicht.

Meinungsaustausch? Sachliche Diskussion? Kompromissfindung? Bürgerbeteiligung?
All dies findet in der BVV Mitte – von wenigen Ausnahmen abgesehen – faktisch nicht statt.

Stattdessen fügen sich selbst die Fraktionen zunehmend den Weisungen der Vorsteherin, auch dort, wo diese offenkundig gegen Geschäftsordnung und geltendes Recht verstoßen. Anstatt für die eigene Position einzustehen, wird mitgespielt. Demokratie stirbt selten abrupt; sie erodiert leise, parteiübergreifend und oft unter dem Deckmantel formaler Ordnung.

In der BVV erlebt der Bürger überwiegend ein Abstimmungsgremium, dessen Mitglieder politische Prozesse eher vollziehen als gestalten. Parteidisziplin ersetzt Überzeugung. Für nicht wenige eröffnen sich dabei persönliche Perspektiven: eine Parteikarriere, ein Mandat im Abgeordnetenhaus oder ein Posten im Bezirksamt. Unter solchen Voraussetzungen tritt eigenständige politische Haltung häufig in den Hintergrund.

Dabei verfügt dieses Gremium über erhebliche Macht. Es entscheidet über Bebauungspläne und damit über die städtebauliche Entwicklung des Bezirks – darüber, wer wo, wie und zu welchen Bedingungen bauen darf. Diese Verantwortung wird für eine Ehrenamtspauschale von rund 1.000 Euro monatlich wahrgenommen.

Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern werden in politische Inszenierungen eingebunden. Man erklärt, alles sei unter Kontrolle, das Bezirksamt habe die Lage im Griff. Tatsächlich geschieht wenig. Konkrete Problemlösungen bleiben aus.

Die personellen und sachlichen Verflechtungen zwischen Immobilienwirtschaft, Politik und Verwaltung im Bezirk sind längst kein Geheimnis mehr. Während Menschen verdrängt werden, ihre Mieten nicht mehr zahlen können oder monatelang auf die Behebung elementarer Mängel wie defekte Heizungen oder Wasserschäden warten, investiert Covivio rund 450 Millionen Euro in eine Hochhausbebauung am Alexanderplatz.

Dass dort Wohnungen entstehen sollen, hat einen besonderen Grund. Der Platz soll – folgt man den öffentlichen Äußerungen des zuständigen Bezirksstadtrats, der zugleich Mitglied der Jury war – gezielt beruhigt werden. Dass ein solcher Ansatz den öffentlichen Raum weiter entwertet und soziale Verdrängung verstärkt, liegt auf der Hand. Im Schatten der Hochhäuser wird der Platz nicht belebt, sondern weiter aussterben.

Besonders problematisch ist die personelle Konzentration von Zuständigkeiten: Der Leiter der Wohnungsaufsicht, also jener Behörde, die Wohnmissstände beseitigen soll, ist identisch mit dem zuständigen Bezirksstadtrat. Wer eins und eins zusammenzählt, versteht, weshalb die Verwaltung bei gravierenden Mängeln häufig untätig bleibt. Die standardisierte Ausrede lautet: Personalmangel, insbesondere bei der Verfolgung von Missständen in den Beständen großer Immobilienunternehmen.

Wer die strukturellen Zusammenhänge verstehen will, sollte sich mit dem Fall Habersaathstraße 40–48 befassen. Deutlicher lässt sich eine Kooperation zwischen Bezirk und Eigentümer kaum dokumentieren.

Entgegen der geltenden Rechtslage lässt der Bezirk über Monate hinweg zu, dass Bewohnerinnen und Bewohner in ungeheizten Wohnungen ausharren, während eine offenkundig illegale Entmietung stattfinet und Wohnraum zerstört wird – begleitet von einem Verwaltungshandeln, das zumindest den Anschein aktiver und rechtswidriger Unterstützung des Eigentümers erweckt.


Chronologie Habersaathstraße 40–48 2018

1. Am 07.02.2018 erteilte das Bezirksamt Mitte dem Eigentümer der Habersaathstraße 40–48 eine Genehmigung zum Neubau mit Tiefgarage, mutmaßlich auf Grundlage der Bauordnung Berlin.
https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1018/habersaathstr...

2. Am 12.03.2018 wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der geplanten Novellierung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes geäußert.
Inhaltsprotokoll StadtWohn 18/21 vom 12. März 2018, Seite 3
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/AusschussPr/...

3. Am 20.04.2018 trat die Novellierung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes in Kraft. Die zulässige Leerstandsfrist wurde von sechs auf drei Monate verkürzt.

4. Es wird bekannt, dass am 03.07.2018 der Eigentümer einen Abrissantrag für die Habersaathstraße nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz gestellt hatte.
https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1018/habersaathstr...

5. Am 20.09.2018 nahm der Rat der Bürgermeister zu § 3 Abs. 4 ZwVbVO Stellung. Die neue Regelung sah eine starre Mietobergrenze von 7,92 € pro m² kalt für den Ersatzwohnraum als Voraussetzung für eine Abrissgenehmigung vor.
In der Stellungnahme heißt es u. a., dass die Durchsetzbarkeit grundsätzlich angezweifelt werde, da der Mietspiegel bereits deutlich höhere Werte ausweise und Neubauten unter diesen Bedingungen wirtschaftlich kaum realisierbar seien.
https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo1...
Buchstabe c), Seite 13

6. Am 11.12.2018 wies das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf in einem vergleichbaren Fall (Suarezstraße 24) den Widerspruch gegen eine versagte Abrissgenehmigung zurück. Die spätere Klägerin argumentierte u. a. mit der Verfassungswidrigkeit der Mietobergrenze. Das Verwaltungsgericht gab ihr recht; diese Entscheidung wurde 2025 durch das OVG bestätigt.
https://openjur.de/u/2252143.html

7. Am 18.12.2018 lehnte das Bezirksamt Mitte den Abrissantrag für die Habersaathstraße 40–48 mit derselben Begründung ab – der rechtlich schwächste Ablehnungsgrund.
https://bvv-mitte.berlin.de/pi-r/___tmp/tmp/45081036/2c00Cvyc1hFHoJj7gkX...
Seite 19

8. Am 20.12.2018 äußerte sich der zuständige Baustadtrat in der BVV Mitte wie folgt:

„Es ist so, dass wir gestern aus der Bauaufsicht heraus eine Versagung des Abrissantrags ausgereicht haben.
Von etwa 20 Mietparteien liegt noch keine abgeschlossene Vereinbarung vor; auch das ist ein Hinderungsgrund, um einem Abriss zuzustimmen.

Zur Frage der leerstehenden Häuser führt der Bereich Zweckentfremdung aus, dass derzeit 85 Wohneinheiten leer stehen. Nach altem geltendem Recht stellt ein ungenehmigter Leerstand erst nach sechs Monaten einen rechtswidrigen Tatbestand dar, nach neuem Recht bereits nach drei Monaten.

Im Juli 2018 hat die Zweckentfremdung den Eigentümer nach Bekanntwerden des beabsichtigten Abrisses aufgefordert, entsprechende Anträge einzureichen, da dies nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz notwendig ist, um zu prüfen, ob überhaupt abgerissen werden darf.

Auf jeden Fall ist das härteste Argument gegen den Abriss die Tatsache, dass entsprechender Wohnraum zu einer Miete von höchstens 7,92 € angeboten werden muss. Ich halte das für schlechterdings kaum möglich, weshalb ein Abriss auch in weiterer Zukunft nicht infrage kommt – selbst dann, wenn alle Mieterinnen und Mieter entsprechende Vereinbarungen eingehen würden.“

https://bvv-mitte.berlin.de/pi-r/___tmp/tmp/45081036/2c00Cvyc1hFHoJj7gkX...
Seiten 17–19


Was wird dadurch belegt?

Erstens: Das Bezirksamt Mitte forderte den Eigentümer aktiv zur Stellung eines Abrissantrags nach dem Zweckentfremdungsrecht auf, obwohl eine solche Aufforderung nach § 22 Nr. 2 VwVfG unzulässig ist. Diese Aufforderung erfolgte zudem vor Ablauf der neuen Leerstandsfrist. Der Eigentümer wurde damit faktisch vor einem Verfahren wegen illegalen Leerstands geschützt.

Zweitens: Der zuständige Stadtrat musste aufgrund seiner langjährigen Erfahrung wissen, dass die starre Mietobergrenze von 7,92 €/m² vor Gericht keinen Bestand haben würde. Diese Einschätzung war bereits vor der Novellierung in Fachkreisen verbreitet und wurde im Rat der Bürgermeister offen diskutiert.

Das Bezirksamt wusste folglich, dass ein gerichtliches Vorgehen gegen den Eigentümer mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern oder in einem Vergleich enden würde – was im Jahr 2022 auch geschah. Ein Zufall ist das nicht.2018, war dafür noch die Zustimmung der Mietparteien notwendig, später war sie egal.

Seit 2023 lässt der Bezirk die Bewohnerinnen und Bewohner der Habersaathstraße darüber im Unklaren, dass mit dem Eigentümer eine einvernehmliche Lösung erzielt wurde und Sie nur eine Chance haben, wenn das Land Berlin den Vergleich anfechtet. Ihre Interessen wurden einem verwaltungsinternen Deal untergeordnet. 
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksamt/beschluesse-des-bezirksamts/2023/289_bav_ds_0599_vi_runder_tisch_habersaath.pdf?ts=1752710436
Seite 5

All dies geschah vor den Augen der BVV und der Verwaltung – um Wohnraum zu schaffen, den sich im Ergebnis kaum jemand leisten kann. Und unter der Verantwortung eines Stadtrats, dessen Nähe zur Immobilienwirtschaft die berechtigte Frage aufwirft, weshalb die Behörde bei gravierenden Mietmängeln regelmäßig untätig bleibt.

Wo rechtsstaatliche Verfahren ausgehöhlt, Verantwortlichkeiten vermischt und Betroffene systematisch entmündigt werden, entsteht ein Nährboden für autoritäre Strukturen – nicht durch offenen Zwang, sondern durch die schleichende Entleerung von Pluralismus, Teilhabe und Recht.

 

 

 

3 Podcasts der Sendung „Wie viele sind hinter Gittern, die wir draußen brauchen“ – Ausgabe Januar 2026

Sendung vom Dienstag, den 6. Januar 2026 von 19-20 Uhr mit folgenden Beiträgen:

 

Zur Lage von Daniela Klette

Bericht einer Zeugenvorladung am 10.12.25 in Hamburg

Zu den Silvesterknastkundgebungen

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