Der heutige Prozesstag begann kurz nach 09:30 Uhr. Für die Nebenklage war erneut die Nazi-Anwöltin Nicole Schneiders anwesend, während sich im Publikum ca. 5-10 solidarische Personen einfanden. Die Verhandlung begann mit einer Erklärung der Verteidigung eines Angeklagten zur Inaugenscheinnahme der Videoaufnahmen vom 14.12.2019 am gestrigen Verhandlungstag. Die Verteidigung widerspricht der Verwertung der Erkenntnisse der Videoaufnahmen. Es sei ersichtlich, dass es sich um eine andere Videotechnik gehandelt habe, als bei Videoaufnahmen des gleichen Firmengrundstücks welche im Vorfeld bereits in Augenschein genommen wurden. Zudem sei diesmal nicht das Firmengelände, die Eingänge oder Zufahrt dazu videoüberwacht worden, sondern der öffentliche Raum. Es sei außerdem unklar, wieso die Videoaufnahmen als Beweismittel in den Akten gelandet seien, hier sei kein klarer Zusammenhang zu erkennen. Es handelt sich um Aufnahmen Dritter, deren Inaugenscheinnahme eine rechtliche Grundlage erfordert. Dazu sei in den Akten nichts zu finden. Aufgrunddessen äußert die Verteidigung die Annahme, dass es sich hierbei um Aufnahmen aus einer längerfristigen Observation handelt, für welche es einen richtlichen Beschluss braucht – welcher sich ebenfalls nicht in den Akten findet. Auf die Nachfrage des Vorsitzenden schlossen sich die weiteren Verteidiger:innen der Angeklagten der Erklärung an.