Pünktlich um 11:15 Uhr beginnt in Freiburg vor dem Landgericht die Berufungsverhandlung gegen Thorsten D., der knapp ein Jahr zuvor vom Amtsgericht wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Keine Stunde später, sollte er straffrei den Saal verlassen.