Hamburg

[HH] Antifa supports Rote Flora

Antifa supports Rote Flora:
35 Jahre! Alles Gute, Rote Flora!

In dem von uns im November 2013 (!) mitinitiierten Aufruf "Antifa supports Rote Flora" mit vielen unterzeichnenden Antifa-Gruppen , schrieben wir damals: "Uns ist klar: Wir brauchen alternative, autonome und linksradikale Projekte überall. Antifaschistische, linke Kultur und Organisation muss sichtbar bleiben! Die Rote Flora wurde und wird unzählige Male von uns als Ort für Diskussionen & Gegenkultur, für Veranstaltungen, für Partys & Konzerte genutzt. Damit ist klar, dass Angriffe auf die Rote Flora auch Angriffe auf uns und unsere Strukturen sind. Solche Angriffe müssen auf allen Ebenen und mit allen Mitteln beantwortet werden!" Daran hat sich auch nach über zehn Jahre nichts geändert!

Aktionen in Solidarität mit Palästina und Libanon

Solidarität mit den Menschen in Palästina und im Libanon! Internationalisten verbreiten antiimperialistische Parolen und Palästina-Solidarität in Hamburg.

Grundstück von Nicole Jordan (AfD) in Wilhelmsburg angegriffen.

 

 

Am Abend des 23. Septembers wurde Nicole Jordan (AfD) ein Besuch bei ihrem Grundstück in Wilhelmsburg abgestattet. Ihr Grundstück wurde mit Eiern und Pyrotechnik beworfen.

 

 

 

 

[HH] Hausbesuche bei zwei Bezirksabgeordneten der AFD Hamburg!

In den Nächten vom 12. auf den 13.09 und 16. auf den 17.09 habe wir Elke Zimmermann, Gloxinienweg 7 und H.-J. Meyer, Moorfleeter Deich 383 in ihren Wohnhäusern besucht. Bei E. Zimmerman haben wir Buttersäure in die Familienautos geschüttet. Bei H.-J. Meyer haben wir den Hauseingang und das Auto mit Farbe markiert.

Für Selbstorganisierung und Autonomie gegen autoritäre Zustände

Soli-Transparent auf dem Schanzenfest mit gesuchten Antifas

Die Zeiten sind mies, aber davon lassen wir uns nicht beirren oder vor Schreck am Boden festnageln. Am 7.9.2024 haben wir daher mit Tausenden Besucher*innen das Straßenfest im Schanzenviertel gegen autoritäre Zustände und die Festung Europa gefeiert.

Verurteilung im Rondenbarg-Prozess wegen Demoteilnahme

Heute hat das Landgericht Hamburg die beiden Angeklagten im Rondenbarg-Prozess wegen Landfriedensbruch zu 90 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil ist ein schwerer Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Es wurden Teilnehmer*innen einer Demonstration für Straftaten verurteilt, die sie nicht begangen haben. Allein durch das Tragen von schwarzer Kleidung hätten sich die Angeklagten der Beihilfe zu versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig gemacht. Demonstrierende werden somit in Kollektivhaftung genommen. Das Urteil stellt auch einen Rückfall hinter den Brokdorf-Beschluss von 1985 dar, der besagte, dass der Schutz der Versammlungsfreiheit „für die Teilnehmenden auch dann erhalten bleiben muss, wenn mit Ausschreitungen durch Einzelne oder eine Minderheit zu rechnen ist.“

Nach der Urteilsverkündung gab es noch eine Foto-Aktion vor dem Haupteingang zum Landgericht. Es wurden Buchstaben hoch gehalten, die den Spruch „Unverhandelbar Versammlungsfreiheit“ zeigten. Auch wieder am Start wie bei allen anderen Prozesstagen war die solidarische Prozessbegleitung mit einem Stand mit Kaffee und Tee.

Rondenbarg-Prozeß: Vogel-Strauß-Politik ist eine schlechte Verteidigung

 

 

Am heutigen Dienstag wurde vom Landgericht Hamburg das Urteil in einem der Ron­denbarg-Prozesse (es stehen weitere an) verkündet. Seit Jahresbeginn wurde über eine Demo verhandelt, die in der besagten Hamburger Straße (Rondenbarg) rabiat von der Polizei gestoppt wurde. Vorher war einiges kaputt gegangen und einiges von DemonstrantInnen geworfen wurden. In dem jetzigen Verfahren ging es um zwei An­geklagte, denen (wie wohl allen Angeklagten) keine eigenhändige Gewalttat vorgewor­fen wird. Das Gericht verurteilte sie wegen „Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Bei­hilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung, mit Beihilfe zum tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und mit Beihilfe zur Sachbeschädigung“ zu 90 Tagessätzen (Auskunft der zuständigen Gerichts-Pressestelle). § 40 Absatz 2 Strafgesetzbuch be­stimmt: „Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Es achtet dabei ferner darauf, dass dem Täter mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum seines Einkommens verbleibt. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.“

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft hatte vorher sogar wegen MittäterInnenschaft Anklage erho­ben. Der für MittäterInnenschaft erforderliche gemeinsame „Tatplan“ von gewalttätigen und nicht-gewalttätigen DemonstrantInnen ließ sich aber nicht beweisen. Beihilfe sol­len die beiden übriggebliebenen Angeklagten aber trotzdem geleistet haben – im we­sentlichen durch solidarisches Tragen eines Anglerhutes bzw. einer Sturmhaube. Zwei andere Angeklagte hatten sich zu Beginn des Prozesses auf einen deal mit Staatsan­waltschaft und Gericht eingelassen; das Verfahren gegen eine ursprünglich fünfte An­geklagte wurde krankheitsbedingt abgetrennt.

 

 

 

Daß die Sache so ausging, wie sie ausging, liegt auch an einer verfehlten Prozeßfüh­rungsstrategie und Öffentlichkeitsarbeit.

 

 

 

Warum ist das Folgende wichtig? Weil etwas, das gar nicht erst korrekt zur Kenntnis genommen wird, auch nicht treffend kritisiert kann. Weil durch Umhauen von Pappka­meradInnen keine realen Schlachten gewonnen und keine Staatsanwaltschaften be­siegt werden können.

 

 

 

Der Gegenseite Positionen zu unterstellen und dann bloß diese unterstellten Positio­nen zu kritisieren, läßt die tatsächlichen Positionen der Gegenseite unkritisiert – schwächt also weder die Gegenseite noch stärkt es die eigene Seite.

 

 

Solidaritätskundgebungen auf dem Schanzenfest in Hamburg

Kundgebungen auf dem Schanzenfest

Das Schanzenfest am 7.9.2024 steht im Zeichen der Solidarität. Neben Infoständen, Bands und Soundsystemen werden drei Kundgebungen stattfinden. Den Gesuchten und Inhaftierten im Budapest-Verfahren und anderen Betroffenen staatlicher Repression soll mit dem Fest ein stärkendes Signal der Solidarität gesendet werden. Denn immer mehr Menschen sind angesichts der zunehmenden, faschistischen und rechtspopulistischen Mobilisierung, notwendiger Selbstverteidigung und staatlicher Repressionen gegen Antifaschist*innen, dazu gezwungen, in den Untergrund zu gehen. Diesen Realitäten wollen und können wir ebenso wenig zusehen, wie dem andauernden Sterben im Mittelmeer durch die Abschottung der europäischen Außengrenzen und der Illegalisierung von Menschen ohne deutschen oder europäischen Pass.

Staatsanwaltschaft will Geldstrafe für Demo-Teilnahme – Urteil im Rondenbarg-Prozess am 03.09.2024

Am 26.08.2024 wurde die Beweisaufnahme im aktuellen Rondenbarg-Prozess geschlossen. Zuvor hatte die Richterin noch einen Antrag auf Einstellung von der Verteidigung abgelehnt. Die Verteidigung hatte argumentiert, dass aufgrund einer „rechtsstaatswidrigen Tatprovokation“ ein Verfahrenshindernis vorliegt. Das Gericht lehnte dies ab, weil die Kammer, selbst wenn V-Personen am Rondenbarg anwesend waren, darin keine Tatprovokation sehen will. Laut der Staatsanwältin haben sich die Angeklagten nach Paragraf 125 Absatz 1 Nr. 2 Landfriedensbruch – Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit – in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und Beihilfe zur Sachbeschädigung strafbar gemacht. Die Staatsanwältin verweist in ihrem Plädoyer auf das BGH-Urteil im Elbchaussee-Verfahren. Die Angeklagten hätten Gewalt gegen Sachen und gegen die Polizei in Kauf genommen und hätten sich dem Dresscode des Schwarzen Fingers angepasst. Sie hätten dabei mitgewirkt „den Gewalttätern einen Rückzugsort zu bieten“. Die Staatsanwältin fordert eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu 15 Euro beziehungsweise 40 Euro.

In den Plädoyers der Verteidigung am 27.08.2024 gingen die Anwält*innen darauf ein, dass der Schwarze Finger eindeutig eine nach Artikel 8 des Grundgesetzes geschützte Versammlung gewesen sei. Sie beziehen sich auf den Brokdorf-Beschluss von 1985, in dem es heißt: „Nimmt nicht eine Demonstration als Ganzes einen gewalttätigen Verlauf, dann muss für die friedlichen Teilnehmenden der Schutz der Versammlungsfreiheit auch dann erhalten bleiben, wenn Einzelne oder eine Minderheit Ausschreitungen begehen.“ Der Beschluss macht klar, dass niemand in Mithaftung genommen werden kann, nur weil ein Teil auf einer Demo gewalttätig ist. Die Anwält*innen plädierten auf Freispruch der Angeklagten. Die ausführlichen Berichte zu den letzten beiden Prozesstagen können, ebenso wie sämtliche Protokolle der 23 Prozesstage nachgelesen werden.

Berichte in der Presse gab es beim nd der Jungen Welt und bei der Hamburger Morgenpost.

Bereits am 24.08.2024 haben in Hamburg und in Karlsruhe Demonstrationen unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!“ stattgefunden. Es gab bei den Demos Grußworte von den beiden Angeklagten im aktuellen Prozess und von den 17 Angeklagten kommender Rondenbarg-Prozesse.

Am 03.09.2024 wird um 11 Uhr das Urteil verkündet.
Kommt zahlreich zum Landgericht in Hamburg!
Versammlungsfreiheit verteidigen!

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