Der Gefangene Andreas Bach, früher im Knast Bützow, heute im Knast Tegel, hat eine Verfassungsbeschwerde im Bezug auf angehaltene Post zwischen ihm und der Gefangenenzeitung „der Lichtblick“ durch den Knast Bützow, gewonnen.
Die Gefangenenzeitung wird aufgrund ihrer kritischen Berichterstattung derzeit in mehreren Knästen in der BRD, unseres Wissens nach in Bützow, Butzbach, Kassel und Schwalmstadt, angehalten.
Nachfolgend berichtet Andreas, wie er die Beschwerde gewann. Da seine gewählte Strategie auch für andere Gefangene hilfreich sein kann, sollte ihre Post/Zeitungen angehalten werden, geben wir sie hier ausführlicher wieder.
Der Bericht wurde von Andreas selbst in der Dritten Person verfasst und wir teilen seine Empörung, allerdings nicht immer seine Wortwahl. Wir werden aber weder ihn, noch seine Inhalte zensieren – denn wir stehen Seite an Seite, gegen ihre Repression und für die Belange der Gefangenen.