so banal sich dieser Satz anhört und so wenig möglich es aktuell in Anbetracht von Überwachung, staatlicher Verfolgung und ausufernder Repression gegen Linke scheint – wir können eine Entscheidung treffen, die zwischen einem Zurück in den bequemen Schoß der bürgerlichen Gesellschaft und dem Knast eine Alternative aufmacht.
Im vergangenen Oktober 2022 wurde ich in einem Sammelprozess zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Vorgeworfen wurde eine Beteiligung an der sog. „Stuttgarter Krawallnacht“, ein Angriff auf den IB’ler Anderson Gama am Rande einer der ersten Querdenken-Demonstrationen Anfang Mai 2020 und ein tätlicher Angriff rund um eine Aktion gegen den Bundestagswahlkampf der Grünen. Zusätzlich gibt es noch weitere Verurteilungen, wegen einer Spontandemonstration nach den Morden in Hanau 2020 und einem Outing eines führenden IB-Kaders aus Schwaben. Hinzu kommen dann noch weitere offene Ermittlungsverfahren mit einem ungewissen Ausgang – so bin ich beispielsweise auch Teil des im Januar 2020 pausierten Rondenbarg-Pilotverfahrens anlässlich des G20 Gipfels 2017 in Hamburg.
Das alles summiert sich dann bereits jetzt zu einer Haftstrafe von 4 Jahren.