Wegen der umstrittenen privaten City-Streife in Heimsheim (Baden-Wüttemberg) hat die Initiative Frag den Staat (FdS) die Kommunalverwaltung der Enzkreis-Gemeinde angefragt. FdS wollte wissen warum der private Sicherheitsdienst – im Rahmen der städtischen Beauftragung - mit hoheitliche Befugnissen von der Stadtverwaltung (Ordnungsamt) ausgestattet wurde. Dafür hat FdS den Dienstleistungsvertrag zwischen der Stadt Heimsheim (Hauptamt) und der Sicherheitsfirma DSS Schneider Security angefordert.
Im Auftrag der Stadt Heimsheim soll die private City-Streife Ordnungswidrigkeiten verfolgen und dafür auch Personalien feststellen. Weigern sich die Betroffenen den Angestellten der Sicherheitsfirma den Personalausweis vorzuzeigen sollen sie bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden, so das Hauptamt der Stadt Heimsheim.
Das festhalten von Personen durch den privaten Sicherheitsdienst, aufgrund reiner Ordnungswidrigkeiten, ist nicht durch das Gesetzt gedeckt. Diese “Scheinbefugnis“, welche die Stadt Heimsheim für ihre private City-Streife deklariert, erfüllt den Straftatbestand der Nötigung. Unabhängig davon gilt: “Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische hoheitliche Aufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns.“