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300 Euro Bußgeld für Proteste gegen rassistische Polizeikontrolle

Die Aktivistin Julia Pie störte im Sommer diesen Jahres eine rassistische Polizeikontrolle in Koblenz. Weil sie sich das diskriminierende Verhalten der Polizei nicht gefallen ließ, soll sie nun knapp 300 Euro Bußgeld zahlen. Lasst uns solidarisch auf diese Repression reagieren und die Strafe gemeinsam mit vielen kleinen Cent-Beträgen übernehmen.

[VS] Aktion gegen die Bundeswehr im Arbeitsamt

Am 25. Oktober war die Bundeswehr, zusammen mit Bundes- und Landespolizei, im Rahmen der Veranstaltung "Berufe in Uniform" im Berufs und Informationszentrum (BIZ) in Villingen. Zu der Veranstaltung eingeladen hatte das Arbeitsamt. Einige AktivistInnen des Antimilitaristischen Treffen VS liesen es sich nicht nehmen die Veranstaltung zu besuchen.

(Video) Grüße aus Rojava

Video und Fotos zur Oktober- und Novemberrevolution

[RMK] Zur Kundgebung gegen "Fremdenfeindlichkeit" in Schorndorf - If we‘re united…

Am heutigen Samstag, den 10. November, fand eine der größten Kundgebungen in der Stadtgeschichte Schorndorf‘s statt. Mehr als 1.500 Menschen beteiligten sich an der Kundgebung unter dem Motto „#aufstehen“ an einer Kundgebung gegen „Fremdenfeindlichkeit“.

Trotz inhaltlicher Unterschiede und einer indirekten Distanzierung der Veranstalter*innen von Antifaschist*innen, beteiligten wir uns an der Kundgebung. Uns war es in diesem Zusammenhang wichtig eine klare Position zu beziehen - Zusammen gegen Rechts. Trotz unterschiedlicher Positionen und Meinungen.

Einen Bericht, sowie Punkte zu Positionierung veröffentlichen wir hier. Zudem sprechen wir unseren Dank an die autonome Gruppe aus, welche die Stadt im Vorfeld verschönerte und u.a. rechte Propaganda am Kundgebungsort einkassierte.

Das von uns, zum Tag, veröffentlichte Flugblatt veröffentlichen wir separat. Wir verurteilen klar die Verwendung des Extremismus-Begriffs und treten für eine breite, solidarische Bewegung gegen Rechts ein.
Zur Diskussion des veröffentlichten Textes sind wir selbstverständlich bereit.

[RMK] Würdiges Gedenken in Welzheim anlässlich der faschistischen Pogromnacht

 

 

Am 09. November fand unsere Gedenkkundgebung anlässlich des 80. Jahrestags der Reichspogromnacht statt, die in Zusammenarbeit mit der VVN-BdA organisiert wurde. Unter dem Motto „Für eine antifaschistische Gedenkkultur - Erinnern heißt kämpfen!“ fanden sich ca. 40 Personen auf dem Welzheimer Gottlob-Bauknecht-Platz ein, um mit Arbeiterliedgut („Wir sind die Moorsoldaten“) und Redebeiträgen ein würdiges Gedenken abzuhalten.

 

Kunstaktion am Thor Steinar Laden in Dresden Löbtau im Gedenken an die Opfer der Reichspogromnacht

Kunstaktion am Thor Steinar Laden in Dresden Löbtau im Gedenken an die Opfer der Reichspogromnacht

Wir wollen unser Aufenthaltsrecht zurück!

"Wir wollen unser Aufenthaltsrecht zurück!...

Uns wurde vor kurzer Zeit das Aufenthaltsrecht entzogen. Wir haben derzeit also nur eine Duldung. Als Grund gibt man unsere politische Meinung an, wir sind Sozialisten. Wir sollen angeblich einer linkspolitischen terroristischen Vereinigung angehören, was von polizeilicher Seite damit bewiesen werden soll, dass wir an demokratischen Kundgebungen zu u. a. politischen Vorkommnissen in der Türkei und Deutschland teilnahmen und diese teilweise organisierten. All diese Kundgebungen fanden mit polizeilicher Erlaubnis und Überprüfung vor Ort statt. Ein weiterer angeblicher Grund ist die Teilnahme an Konzerten der linkspolitischen Musikgruppe Grup Yorum. Auch diese Konzerte fanden nur mit Erlaubnis statt."

 

 

Gǎi Dào Nr. 95, November 2018 erschienen

Liebe Jungs, jetzt heisst es warm anziehen.
Das Zine Dismantling the boy’s club ist von Fabzi und der AgDo ins Deutsche übersetzt worden. Diese überaus lesenswerte Broschüre beschäftigt sich mit der Rolle von männlich gelesenen Personen in der (Anarchistischen) Bewegung. Manchmal tuts weh, hilft aber dabei, eigene Privilegien zu reflektieren. Voraussichtlich werden auch einzelne Kapitel daraus in der GaiDao abgedruckt werden

Dronen über der Hasi. Die Zukunft und die Gegenwart

Gestern mittag kam es zu einem Dronenflug über dem linken Kulturzentrum Hasi in Halle. Es ist bereits das vierte Mal, dass es zu einem Dronenflug gekommen ist, doch diesesmal konnte der "Pilot" ausfindig gemacht und gestellt werden.
Er arbeitet für die Mitteldetusche Zeitung und hat in derem Auftrag Aufnahmen von der Straße, als auch vom Gelände der Hasi gemacht. Dabei flog er im Tiefflug über den Garten und den Außenbereich der Hafenstraße 7.
In anbetracht der immer fortschreitenden Digitalisierung, der Einrichtung von sogenannten "KI" Softwares zur Überwachung, der immer enger werdenden Schlinge aus staatlichen Gesetzeslagen und Überwachung, müssen wir uns Strategien des Umgangs überlegen. Die Hasi steht kurz vor der Räumung und es ist für Presse und Bullen natürlich viel Wert unsere Gesichter und unser Gelände auszuspionieren. Wir können uns vermummen, doch unser Garten, die Kidz und Tiere können das nicht (vor allem nicht dauerhaft). Das werden wir nicht weiter zulassen!

personis aus der hasi

OLG Schleswig hebt Urteil des Landgerichts Flensburg wegen Nötigung und Beleidigung auf

 

Als sich 2017 das Amtsgericht Flensburg mit einem Beleidigungsverfahren beschäftigte, schrieb die Lokalzeitung shz, der Angeklagte stünde der Luftschlossfabrik nahe. Zwar hatte der vorgeworfene Vorgang, eine angeblich gefallene Beleidigung zweier Streifenbeamter in der Fußgängerzone, mit der Besetzung des Geländes am Harniskai nichts zu tun, aber an seriösem Journalismus schien kein Interesse zu bestehen. Der Saal wurde als „Krawallsaal des Landgerichts“ bezeichnet, das Publikum pauschal als „Luftschloss Sympathisanten“. Die Gerichtsordner seien „gerade noch ausreichend“ gewesen, ein „störungsfreies Verfahren zu gewährleisten“. Anwesend war der Redakteur, der dies schrieb jedoch nicht.

 

 

 

Hinzu kommt: Die vermeintliche Beleidigung ist niemals gefallen. Die Polizei sieht es grundsätzlich nicht gern, wenn Menschen sich anders als vorauseilend gehorsam verhalten. Doch das reine Missachten polizeilicher Aufforderungen ist für sich genommen nicht verboten. Deswegen haben zwei Streifenbeamte, denen der Fußgänger mit einem Handwagen nicht schnell genug aus dem Weg gegangen war schlicht erfunden, sie seien beleidigt worden. Das Amtsgericht glaubte einseitig den Polizeibeamten und verurteilte wegen Beleidigung. Doch damit nicht genug. Nachdem der Angeklagte in Berufung gegangen war, strafte das Landgericht ihn gleich doppelt: Keiner seiner im Prozess vorgebrachten Anträge wurde formgerecht behandelt und am Ende wurde er dann nicht nur wegen der ausgedachten Beleidigung sondern auch noch wegen Nötigung verurteilt.

 

 

 

Soweit schien also alles so zu laufen wie es sich Gericht und Polizei erhofft hatten. Doch dem machte nun das OLG Schleswig einen Strich durch die Rechnung. Es hob das Urteil des Landgerichts auf, weil dieses die Beweisanträge des Angeklagten pauschal abgelehnt hatte ohne deren Inhalt zu prüfen. Das Verfahren wird nun an eine andere Kammer des Landgerichts zurück verwiesen.

 

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