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Keine Kumpanei mit linken Antisemit:innen!

“Der Antisemitismus, enthalten im Anti-Israelismus oder Antizionismus wie das Gewitter in der Wolke“ (Jean Amery, 1969).

 

 

30 frequently und nicht ganz so frequently gestellte Fragen zu den Fällen „linksunten.indymedia“ und „Radio Dreyeckland“

 

 

„Gruselgeschichten aus dem Deutschen Rechtsstaat“ / FAQ zu den Fällen „linksunten.indymedia“ und Radio Dreyeckland erscheinen in der Freitag Community.

 

 

 

Von Frequenzbesitzern und Frequenzbesetzern: 100 Jahre anderes Radio - Über emanzipatorischen Dissens und eine Demokratisierung der Öffentlichkeit

100 Jahre anderes Radio

Wenn unsere Gesellschaft gerechter werden soll, muss auch die Öffentlich­keit, müssen die Medien gerechter werden. Wer spricht für wen? Worüber? Wer hört überhaupt zu und wer kann auf gleiche Weise antworten? Das sind seit jeher die großen Fragen emanzipa­torischer Medienkritik. Ihre Antworten waren zu allen Zeiten medienpolitische Kämpfe und praktische Experimente.

Kinderarmut abschaffen: Kindergrundsicherung - jetzt!

Bitte unterzeichnet diese Petition und verbreitet den Link dazu viral. Danke an alle!

Von der Kritik zur Selbstkritik?

 

 

Teil II. eines Gesprächs aus Anlass der Entscheidung

 

des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „linksunten.indymedia“

 

 

 

Wir hatten das Gespräch in Teil I. – abgesehen von einzelnen Einwürfen und Vorhalten von Seiten Achims – sehr stark in Frage (Achim)- und Antwort (dg)-Form gehalten. Teil II. hat sich nun eher – insbesondere am Anfang – zu einer Diskussion entwickelt, weshalb wir nun jeweils die Namen nennen. Achims Beiträge sind nun deutlich mehr als Fragen oder Einwürfe. Außerdem hat sich in diesem Teil auch Peter Nowak an dem Gespräch beteiligt. Wir alle drei hatten 2017 zusammen eine Protesterklärung gegen das ‚linksunten-Verbot‘ veröffentlicht, um deren juristischen Folgen und deren politische Folgelosigkeit es gleich am Anfang dieses Teils geht.

 

 

Acht Thesen zu einer selbstverschuldeten Niederlage

 

Teil I.3. eines Gesprächs von Achim Schill mit Detlef Georgia Schulze

 

aus Anlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

 

in Sachen „linksunten.indymedia“

 

 

 

Gegen Ende des zweiten Teils unseres Gesprächs hatten wir angekündigt, diesmal über folgende Frage zu sprechen: „Haben […] nicht auch LeserInnen und AutorInnen von linksunten durch das Verbot des HerausgeberInnenkreises einen Schaden?“

 

Da die ersten beiden Teile mit zusammen fast 40 Seiten recht lang geworden sind, haben wir uns überlegt, zunächst einmal eine möglichst knappe Zusammenfassung einzuschieben.

 

 

Detlef Georgia fasst seine/ihre Kritik in äußerster Komprimierung in folgenden acht Thesen zusammen:

 

 

„Rechtsform und politischer Kampf“ – Strategische Dilemmas der „Linken“

 

 

Teil I.2. eines Gesprächs von Achim Schill mit Detlef Georgia Schulze

aus Anlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

in Sachen „linksunten.indymedia“

 

Am Anfang des 19. Jahrhunderts schrieb der konstitutionell-monarchische Liberale Carl Welcker im Staatslexikon zum Thema „Associationsfreiheit“ (das war die damalige zusammenfassende Bezeichnung für Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit):

 

Auf sich allein und sein vereinzeltes Streben und Wirken beschränkt und ohne freies Associationsrechte, versinkt der Mensch allermeist in Selbstsucht und Kleinlichkeit, in Muthlosigkeit, Unthätigkeit und Armuth.“

 

Auch uns scheint, dass der radikalere Teil der deutschen Linken, nachdem es dem Staat 2017 gelungen war, die – wie auch immer zu definierende und zu bezeichnende – „Assoziation“ (Verbindung) der Mitglieder des BetreiberInnenkreises von linksunten.indymedia zu verbieten und aufzulösen, in eine Phase der verstärkten Mutlosigkeit und Untätigkeit verfallen ist. Darum drehte sich bereits das Ende des ersten Teils unseres Gesprächs, das wir Samstag, den 18. März, veröffentlichten, und darum soll es jetzt auch – insbesondere am Anfang – des zweiten Teils, den wir hier nun veröffentlichen, gehen.

 

Wir teilten das Interview am Samstag mitten in der Antwort von dg auf die Frage von Achim: „Welche Schlussfolgerungen lassen sich denn generell aus den Erfahrungen vor BVerwG und BVerfG zu linksunten – über das RDL-Verfahren hinaus – ziehen?“ (RDL-Verfahren = Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Unterstützung des angeblichen Vereins „linksunten.indymedia“ durch einen Artikel, der auf der Webseite des Freiburger Senders Radio Dreyeckland veröffentlicht worden war.)

Bis zur Unterbrechung hatte dg in Antwort auf die gestellte Frage folgende zwei Thesen entwickelt:

Ein Gespräch aus Anlaß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen linksunten.indymedia

 

Kürzlich brachten Durchsuchungen bei dem freien Sender Radio Dreyeckland (RDL) und zwei seiner Redakteure1 das – 2017 vom Bundesinnenministerium verfügte – Verbot des angeblichen „Verein[s] ‚linksunten.indymedia‘“ in Erinne­rung. Gemeint war damals die Webseite (open posting-Plattform) linksunten.indy­media.org.2

Wegen des Verbotes kam es bereits 2020 zu einer Entscheidung des Bundes­verwaltungsgerichts in Leipzig. Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wandten sich die Klä­gerInnen anschließend mit Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungs­gericht (BVerfG) in Karlsruhe. Über diese Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG am 1. Februar 2023 entschieden, wie jetzt erst aufgrund eines Berichtes der Legal Tribune Online bekannt wurde.

Aus diesem Anlass sprach ich (Achim Schill) mit Detlef Georgia Schulze (wir kennen uns auch persönlich). Detlef Georgia hat schon eine ganze Reihe von Artikeln zu der juristischen Auseinandersetzung über die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums und damit im Zusammen­hang stehende Probleme und Verfahren geschrieben und beschäftigt sich schon seit Jahren mit Antirep-Arbeit (s. dazu die Literaturliste am Ende). Wir beide waren – zusammen mit Peter Nowak – wegen einer Protesterklärung gegen das ‚linksunten-Verbot‘ vor dem Landgericht Berlin angeklagt.

 

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1 Siehe dazu meinen Artikel Wo haben die „Sturmgeschütze der Demokratie“ ihre Schmerzgrenze?, der wahr­scheinlich in der kommenden Woche in der neuen Ausgabe von „express. Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit“ erscheinen wird: http://express-afp.info/.

 

2 „Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat heute die linksextremistische Internetplattform ‚linksun­ten.indymedia‘ auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten und aufgelöst.“ (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/08/vereinsverbot.html)

FSK-Interview zur Durchsuchung bei Radio Dreyeckland in vergangenen Woche - Einige Einordnungen

Wie soll die Betätigung oder der organisatorische Zusammenhalt eines vermeintlichen Vereins in strafrechtlich relevanter Weise unterstützt werden können, wenn der vermeintliche Verein, nicht (mehr) existiert oder jedenfalls in der Weise, die zur Begründung seines Verbotes herangezogen wurde, gar nicht mehr tätig ist?

 

Am Montagabend wurde vom Freien Sender-Kombinat (FSK) Hamburg ein ca. 3/4-stündiges Interview mit einigen Einordnungen zu der Durchsuchung, die vor einer Woche bei Radio Dreyeckland in Freiburg stattfand, gesendet. - Hier werden die Gliederung des Interviews und eine ergänzende Link- und Literaturliste sowie zwei kleine Korrekturen zur Verfügung gestellt. Besonders sei auf zwei kurze Ausschnitte aus dem Interview hingewiesen:

 

Kein Gefängnis mehr für Fahren ohne Fahrschein

https://weact.campact.de/petitions/kein-gefangnis-mehr-fur-fahren-ohne-f...

Bus- und Bahnfahren ohne Ticket wird sehr hart bestraft - schlimmstenfalls mit einer Haftstrafe. Pro Jahr müssen 7.000 Menschen ins Gefängnis, weil sie weder das Ticket noch die Geldstrafen bezahlen können.

Da die Verkehrsbetriebe in diesen Fällen regelmäßig Anzeige erstatten, greift der Paragraf 265a StGB, der in der Nazi-Zeit erlassen wurde (1935). Dieser erhob das sogenannte “Erschleichen von Leistungen” zu einer Straftat. So kann Fahren ohne Ticket mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsentzug geahndet werden.

Die Bestrafung vor allem armer Menschen ist entwürdigend, unverhältnismäßig und sinnlos. Betroffene müssen ins Gefängnis, weil sie ohne Ticket den ÖPNV nutzen und weil viele Städte keine bezahlbaren Sozialtickets haben.

Der Staat betreibt einen riesigen Aufwand und verschwendet viele Millionen Euro jährlich, um die Ersatzfreiheitsstrafe umzusetzen – und das, obwohl der Schaden im Einzelfall bei wenigen Euro liegt. Dieses Geld muss stattdessen in günstigeren Nahverkehr und soziale Angebote investiert werden!

Wir fordern daher, die Abschaffung des Paragrafen 265a StGB. Für das Fahren ohne Fahrschein dürfen Menschen nicht mehr ins Gefängnis kommen.
Warum ist das wichtig?

Ersatzfreiheitsstrafen treffen besonders Menschen, die ohnehin bereits in einer schwierigen Situation leben. Die überwiegende Mehrheit der Betroffenen ist arbeits- und wohnungslos, Statistiken zufolge sind das oftmals auch Menschen mit psychischen Erkrankungen und einer Suizidgefährdung. Viele haben keinen festen Wohnsitz und haben deshalb nie die Gerichtspost bekommen, die einer Inhaftierung vorausgeht.

Die Ersatzfreiheitsstrafe verschärft die problematischen Lebenssituationen der Betroffenen; die Haft ist traumatisierend, Betroffene verlieren sozialen Kontakt und verlieren durch die Haft möglicherweise Wohn- und Ausbildungsplätze. Zudem sind die Gefängnisse überfüllt durch Menschen, die eigentlich Sozialarbeit und Hilfsangebote brauchen.

2019 hat die Große Koalition gegen eine Entkriminalisierung von Fahren ohne Ticket und die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe gestimmt. Nun muss die Ampel-Koalition zeigen, dass sie den Fortschritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit, den sie verspricht, hält, und das Strafrecht hier reformieren.
Quellen:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/obdachlose-flaschensammler-alkoholike...

https://www.bundestag.de/resource/blob/549988/2d9d90a103ff3edee98be94572...

https://taz.de/Fahren-ohne-Ticket-endet-im-Knast/!5822906/

https://www.deutschlandfunkkultur.de/justizreform-in-den-knast-durch-all...

https://taz.de/Freikaufen-aus-Berliner-Gefaengnissen/!5820621/

https://dserver.bundestag.de/btd/19/144/1914483.pdf

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