Bericht vom 63. Prozesstag im Antifa Ost-Verfahren am OLG Dresden am 05.08.2022
Der Senat setzte im Laufe des Prozesstages die Befragung des Johannes Domhöver (im Weiteren abgekürzt mit J.D.) fort, wobei vorrangig dessen Bezüge zu Leipzig und den weiteren Beschuldigten im Fokus standen. Hierbei ging es zumeist um Kommunikation, Sport und Graffiti.
Zum Ende des Prozesstages hin durfte auch die Oberstaatsanwältin der Bundesanwaltschaft, Alexandra Geilhorn, sowie der Neonazi-Nebenklagevertreter Arndt Hohnstädter Fragen stellen. Letzterer nutzte diese Gelegenheit, um die Shoa zu relativieren. Anstatt dies zu unterbinden – oder wenigstens protokollarisch festzuhalten –, verstieg sich der Senat in die Ausrede, nichts gehört zu haben, die Bundesanwaltschaft schwieg wenig überraschend gänzlich, Zuschauende reagierten lautstark und wütend.