Indymedia

Von der Kritik zur Selbstkritik?

 

 

Teil II. eines Gesprächs aus Anlass der Entscheidung

 

des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „linksunten.indymedia“

 

 

 

Wir hatten das Gespräch in Teil I. – abgesehen von einzelnen Einwürfen und Vorhalten von Seiten Achims – sehr stark in Frage (Achim)- und Antwort (dg)-Form gehalten. Teil II. hat sich nun eher – insbesondere am Anfang – zu einer Diskussion entwickelt, weshalb wir nun jeweils die Namen nennen. Achims Beiträge sind nun deutlich mehr als Fragen oder Einwürfe. Außerdem hat sich in diesem Teil auch Peter Nowak an dem Gespräch beteiligt. Wir alle drei hatten 2017 zusammen eine Protesterklärung gegen das ‚linksunten-Verbot‘ veröffentlicht, um deren juristischen Folgen und deren politische Folgelosigkeit es gleich am Anfang dieses Teils geht.

 

 

Acht Thesen zu einer selbstverschuldeten Niederlage

 

Teil I.3. eines Gesprächs von Achim Schill mit Detlef Georgia Schulze

 

aus Anlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

 

in Sachen „linksunten.indymedia“

 

 

 

Gegen Ende des zweiten Teils unseres Gesprächs hatten wir angekündigt, diesmal über folgende Frage zu sprechen: „Haben […] nicht auch LeserInnen und AutorInnen von linksunten durch das Verbot des HerausgeberInnenkreises einen Schaden?“

 

Da die ersten beiden Teile mit zusammen fast 40 Seiten recht lang geworden sind, haben wir uns überlegt, zunächst einmal eine möglichst knappe Zusammenfassung einzuschieben.

 

 

Detlef Georgia fasst seine/ihre Kritik in äußerster Komprimierung in folgenden acht Thesen zusammen:

 

 

„Rechtsform und politischer Kampf“ – Strategische Dilemmas der „Linken“

 

 

Teil I.2. eines Gesprächs von Achim Schill mit Detlef Georgia Schulze

aus Anlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

in Sachen „linksunten.indymedia“

 

Am Anfang des 19. Jahrhunderts schrieb der konstitutionell-monarchische Liberale Carl Welcker im Staatslexikon zum Thema „Associationsfreiheit“ (das war die damalige zusammenfassende Bezeichnung für Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit):

 

Auf sich allein und sein vereinzeltes Streben und Wirken beschränkt und ohne freies Associationsrechte, versinkt der Mensch allermeist in Selbstsucht und Kleinlichkeit, in Muthlosigkeit, Unthätigkeit und Armuth.“

 

Auch uns scheint, dass der radikalere Teil der deutschen Linken, nachdem es dem Staat 2017 gelungen war, die – wie auch immer zu definierende und zu bezeichnende – „Assoziation“ (Verbindung) der Mitglieder des BetreiberInnenkreises von linksunten.indymedia zu verbieten und aufzulösen, in eine Phase der verstärkten Mutlosigkeit und Untätigkeit verfallen ist. Darum drehte sich bereits das Ende des ersten Teils unseres Gesprächs, das wir Samstag, den 18. März, veröffentlichten, und darum soll es jetzt auch – insbesondere am Anfang – des zweiten Teils, den wir hier nun veröffentlichen, gehen.

 

Wir teilten das Interview am Samstag mitten in der Antwort von dg auf die Frage von Achim: „Welche Schlussfolgerungen lassen sich denn generell aus den Erfahrungen vor BVerwG und BVerfG zu linksunten – über das RDL-Verfahren hinaus – ziehen?“ (RDL-Verfahren = Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Unterstützung des angeblichen Vereins „linksunten.indymedia“ durch einen Artikel, der auf der Webseite des Freiburger Senders Radio Dreyeckland veröffentlicht worden war.)

Bis zur Unterbrechung hatte dg in Antwort auf die gestellte Frage folgende zwei Thesen entwickelt:

Ein Gespräch aus Anlaß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen linksunten.indymedia

 

Kürzlich brachten Durchsuchungen bei dem freien Sender Radio Dreyeckland (RDL) und zwei seiner Redakteure1 das – 2017 vom Bundesinnenministerium verfügte – Verbot des angeblichen „Verein[s] ‚linksunten.indymedia‘“ in Erinne­rung. Gemeint war damals die Webseite (open posting-Plattform) linksunten.indy­media.org.2

Wegen des Verbotes kam es bereits 2020 zu einer Entscheidung des Bundes­verwaltungsgerichts in Leipzig. Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wandten sich die Klä­gerInnen anschließend mit Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungs­gericht (BVerfG) in Karlsruhe. Über diese Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG am 1. Februar 2023 entschieden, wie jetzt erst aufgrund eines Berichtes der Legal Tribune Online bekannt wurde.

Aus diesem Anlass sprach ich (Achim Schill) mit Detlef Georgia Schulze (wir kennen uns auch persönlich). Detlef Georgia hat schon eine ganze Reihe von Artikeln zu der juristischen Auseinandersetzung über die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums und damit im Zusammen­hang stehende Probleme und Verfahren geschrieben und beschäftigt sich schon seit Jahren mit Antirep-Arbeit (s. dazu die Literaturliste am Ende). Wir beide waren – zusammen mit Peter Nowak – wegen einer Protesterklärung gegen das ‚linksunten-Verbot‘ vor dem Landgericht Berlin angeklagt.

 

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1 Siehe dazu meinen Artikel Wo haben die „Sturmgeschütze der Demokratie“ ihre Schmerzgrenze?, der wahr­scheinlich in der kommenden Woche in der neuen Ausgabe von „express. Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit“ erscheinen wird: http://express-afp.info/.

 

2 „Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat heute die linksextremistische Internetplattform ‚linksun­ten.indymedia‘ auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten und aufgelöst.“ (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/08/vereinsverbot.html)

Haftanstalt befürwortet Vollzugslockerungen für Thomas Meyer-Falk

 

Wie vor wenigen Wochen berichtet, verlief die gerichtliche Anhörung am 15.02.2023 zur Frage meiner Haftentlassung aus der Sicherungsverwahrung nicht so glatt wie von machen erhofft. Das Landgericht Freiburg beabsichtigt die Beauftragung eines neuen Gutachtens, da jenes der Münchner Sachverständigen das Gericht nicht überzeugte.

Bundesweit agierender, rechtsextremer Aufkleber-Versand «Aktivkleber» und Hintermann entlarvt!

Hinter dem bundesweit agierenden extrem rechten Aufkleberversandhandel steckt « Max Maric/Stieben ». Aus seinem Haus in ruhiger Lage « Im Grunde 21, 31582 Nienburg/Weser », streut er seine klebenden Hassbotschaften und Gewaltaufrufe zehntausendfach in ganz Deutschland.

Sie haben Namen und Adressen – 4 Neonazis – Engelmann, Wilms, Arnold, Beyer – im Leipziger Osten geoutet

Der Leipziger Osten ist zwar kein nazidominiertes Stadtgebiet wie noch vor 15 Jahren, trotzdem leben hier relativ viele Neonazis viel zu ungestört. Der Zuzug von Rechtsterrorist Markus Wilms und der geplante Auftritt des immer noch angehenden Juristen Brian Engelmann bei der Neonazi-Milieu-Veranstaltung „Ostdeutschland kämpft“ am 05.02. im SAX Dölzig haben uns dazu veranlasst, ihre Namen, Gesichter und Adressen zu veröffentlichen. Dies ist nur eine kleine Auswahl, derjenigen, die uns gerade am auffälligsten erscheinen. Bei weiteren Hinweisen und Anmerkungen schreibt uns an: bringthemdown@riseup.net (pgp auf Anfrage).

In eigener Sache: Gericht erwägt zweites Gutachten wegen Prüfung der Haftentlassung!

 

Seit Oktober 1996 sitze ich in Haft und seit Sommer 2013 nunmehr in Sicherungsverwahrung. Mitte Februar 2023 stand die Prüfung der Frage an, ob ich spätestens im Juli dieses Jahres entlassen werde. Dem Landgericht genügte die ausführliche Expertise einer renommierten Münchner Gutachterin und Psychiaterin nicht, so dass erwogen wird ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben.

 

KEINE Vereinigungsunterstützung OHNE existierende Vereinigung

Im Morgenradio des Freiburger Senders Radio Dreyeckland (rdl) lief heute ein Interview zum Thema „Nach Hausdurchsuchungen: Staatsanwaltschaft versucht sich unglaubwürdig rauszureden“.

Inzwischen stehen

auch online zur Verfügung.

Im Einleitungstext zu dem Interview heißt es auf der Webseite von rdl: „Nach den Hausdurchsuchungen gegen Radio Dreyeckland machten viele empörte Stimmen klar: Es ist für viele auf den ersten Blick klar, dass das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden illegitim war. Aber auch bei genauerer rechtlicher Betrachtung zeigen sich viele Widersprüche. Die hat insbesondere Detlef Georgia Schulze zutage gefördert: Detlef Georgia hat gezielt bei der zuständigen Karlsruher Staatsanwaltschaft und beim Bundesinnenministerium nachgefragt und die Rechtsprechung in anderen Fällen angeblicher Unterstützung von verbotenen Organisationen analysiert.“

 

Zu den Reaktionen auf die Haussuchungen siehe:

zum Verbot von linksunten.indymedia im Jahre 2017, das der letztliche Anlaß der Durchsuchungen war, siehe beispielsweise:

 

Quelle zum Bild:

https://www.mao-projekt.de/BRD/REP/RT/Russell-Tribunal_004.shtml / https://mao-archiv.de/Scans/BRD/REP/Russell-Tribunal/004/Hamburg_Vorbereitungsgruppe_Russell_Tribunal_Zensur_1978_11.jpg;

der damalige § 88a StGB: https://lexetius.de/StGB/88a,2.

FSK-Interview zur Durchsuchung bei Radio Dreyeckland in vergangenen Woche - Einige Einordnungen

Wie soll die Betätigung oder der organisatorische Zusammenhalt eines vermeintlichen Vereins in strafrechtlich relevanter Weise unterstützt werden können, wenn der vermeintliche Verein, nicht (mehr) existiert oder jedenfalls in der Weise, die zur Begründung seines Verbotes herangezogen wurde, gar nicht mehr tätig ist?

 

Am Montagabend wurde vom Freien Sender-Kombinat (FSK) Hamburg ein ca. 3/4-stündiges Interview mit einigen Einordnungen zu der Durchsuchung, die vor einer Woche bei Radio Dreyeckland in Freiburg stattfand, gesendet. - Hier werden die Gliederung des Interviews und eine ergänzende Link- und Literaturliste sowie zwei kleine Korrekturen zur Verfügung gestellt. Besonders sei auf zwei kurze Ausschnitte aus dem Interview hingewiesen:

 

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