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[AC] Zweite Ausgabe von Tacheles ist erschienen!

Pünktlich mit der zweiten Ausgabe der Tacheles gehen wir auch mir unserer Onlinepräsenz an den Start. Hier findet ihr in Zukunft alle Infos rund um die Tacheles. Außerdem gibt’s ein Archiv mit allen bisherigen Versionen als PDF-Version.

[B] 11.000 in der Demo "Wir haben Platz" für die Flüchtlinge von Lesbos

Wir haben Platz

Mehr als 11.000 Menschen haben sich heute Nachmittag im Zentrum von Berlin unter dem Motto "Wir haben Platz" versammelt und demonstriert

Gö: 500 demonstrieren in Innenstadt und vor Parteibüros gegen Lagersystem auf Lesbos und überall!

 

Heute, am 20. September 2020, demonstrierten in der Göttinger Innenstadt und entlang der Parteibüros von Grünen, CDU und SPD mehr als 500 Menschen gegen die verachtende und tödliche Abschottungspolitik der EU gegen Geflüchtete. Unter dem Motto „Lagersystem abschaffen – auf Lesbos und überall! Solidarität mit den Geflüchteten!“ hatte das „Bündnis Lager auflösen jetzt!“ neben anderen Göttinger Gruppen wie AK Asyl, Seebrücke, ALI, redical (m), BL und OM10 zur Teilnahme an der Demonstration aufgerufen.

 

Bericht vom Aktionstag „#NichtAufUnseremRücken – Die Reichen sollen die Krise bezahlen“

„Nicht auf unserem Rücken. Die reichen sollen die Krise bezahlen“: Unter diesem Motto demonstrierten am Samstag, dem 18. Juli über 70 Personen in Duisburg. Die Demonstration war Teil einer bundesweiten Kampagne, die für diesen Samstag einen Aktionstag ausgerufen hatte. Neben Duisburg gab es Aktionen in über einem Dutzend Städte.

Anlass des Aktionstages war die beginnenden Folgen der Wirtschaftskrise und die Abwälzung der Lasten auf dem Rücken der Lohnabhängigen.

Der Aufstand in Belarus

Am 23. August 2020 gab es Präsidentschaftswahlen in Belarus. Lukaschenko wird seit 26 Jahren wiedergewählt, in seiner Perspektive auch dieses Mal. Am Wahlabend veröffentlichten einige Wahlbüros die richtigen Ergebnisse und diese zeigten eine andere Realität. Bereits vorher gab es Proteste und für den Wahlabend wurde aufgerufen dezentral auf die Strasse zu gehen. In den folgenden drei Tagen und Nächten gingen Hundertausende auf die Strasse und es kam zu massiver Gewalt durch die Cops. 6000 Menschen wurden festgenommen, tausende wurden verprügelt, gefoltert und vergewaltigt sowohl direkt auf der Strasse, als auch in den Knästen.Doch die Menschen liessen sich nicht einschüchtern und setzten den Aufstand gegen die Diktatur fort. Wir sprechen mit einem Aktivisten aus Belarus über die Hintergründe und aktuellen Entwicklungen, sowie die Situation der Anarchist*innen und Antifaschist*innen in Belarus.

Banner Drop 09.07. - 10.07.2020

 

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag (09.07. - 10.07.2020) wurden in Kiel zwei Banner von Antifaschis*innen an einer Brücke angebracht, um Solidarität mit den Genoss*innen in Wien zu zeigen.

Bericht vom Räumungsprozess der Meuterei

Das ist nicht unser Gerichtsprozess!

Berlin: Und wieder kreieren sie eine kriminelle Vereinigung

Die Durchsuchungen heute, die unter anderem unsere anarchistische Bücherei betrafen, sind nichts neues. Diesmal legen die Behörden allerdings zu. Betroffen sind fünf Menschen, die beschuldigt werden eine besondere, konspirative und kriminelle Vereinigung gegründet zu haben oder darin Mitglied zu sein. Aus diesem Grund ermittelt die Bundesanwaltschaft nach Paragraf 129 und das BKA besuchte die Betroffenen, teils mit gezogenen Knarren, Zuhause.

(le) Rückblick auf die Soziale Kampfbaustelle

Hinter uns liegt ein aufregendes Wochenende. Wir als Soziale Kampfbaustelle wollen die kommenden Zeilen nutzen, um ein paar Gedanken zu teilen, die die Geschehnisse um das zurückliegende Wochenende dokumentieren.

 

Warum der § 129 StGB von Übel ist

 

Laut einer Meldung des Tagesspiegel von heute 9:15 Uhr geht die "Bundesanwaltschaft [...] seit dem Morgen in Berlin mit Durchsuchungen gegen mutmaßliche Linksextremisten vor. Den fünf Verdächtigen werde die Gründung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen, sagte ein Sprecher am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe." (vgl. auch de.indymedia vom 16.09.2020; 08:49 Uhr)

Es ist der § 129 Strafgesetzbuch der den Titel "Bildung krimineller Vereinigungen" trägt. Dessen Absatz 1 Satz 1 lautet: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind."

Auf diese Norm wurde sich auch schon kürzlich berufen, als sich Haussuchungen gegen den Roten Aufbau in Hamburg richteten (s. labournet.de vom 01.09.2020 und Automoie Magazin vom 31.08.2020).

2008 hatte ich - aus Anlaß des damaligen Verfahrens gegen vermeintliche Mitglieder der Mitglieder der militanten gruppe (mg) - eine Analyse des um die §§ 129, 129a StGB gruppierten Sonderrechtssystems vorgelegt.

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