Auf einigen hessischen Polizeidienststellen soll es in der Vergangenheit zugegangen sein wie in öffentlichen Internetcafes. Welche PolizeibeamtInnen mit welchen dienstlichen Accounts wann an einzelnen Rechnern saßen und - teils privat – z. B. im POLAS (POLizeiAskunftsSystem) abfragten lässt sich im Nachhinein nicht mehr ermitteln.
Häufig werden POLAS-Daten (z. B. Adressen) einfach telefonisch an anfragende Sicherheitsfirmen und Detekteien übermittelt, wenn es bspw. um Ladendiebstahl, Hausverbote/ Hausfriedensbruch (nach Hausrecht) und Leistungserschleichung (“Schwarzfahren“) geht.
Im Herbst 2001 wurde bekannt, dass ein Kriminalhauptkommissar der Polizeidirektion Bad Homburg und CDU-Kommunalpolitiker aus Nidda polizeiliche Daten an ein Sicherheitsunternehmen aus Frankfurt/ Main verkauft hat. Bis in die heutige Zeit sind gleichgelagerte Fälle (Stichwort: Sicherheitsunternehmen Asgaard, Hamm) im Bereich der hessischen Polizei bekannt geworden.
Nun hat der hessische Innenminister Peter Beuth in der Frankfurter Rundschau (FR) vom 7.5.21 diesbezüglich eine Ankündigung gemacht: “(…) Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) kündigte an, unbefugte Abfragen von Polizeicomputern zu erschweren. (...)“
Eine längst überfällige “(EDV-)Strukturveränderung“ im Bereich der hessischen Polizei wird – halbherzig – angekündigt. Was soll das?