In der online-Ausgabe des neuen deutschland ist heute Nachmittag ein Interview mit Rechtsanwalt Sven Adam erschienen. Er vertritt eine der Personen, die bereits 2017 Klage gegen das Verbot von linksunten.indymedia erhoben hatten. In dem Interview spricht er offen ein Problem an, vor dem die KlägerInnen stehen. Auf die Frage, „Haben Sie eine Einschätzung, wie das Gericht entscheiden wird?“, antwortet er:
„Im schlimmsten Fall weist es die Klage ab und sagt, wir seien nicht klagebefugt. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besagt, dass gegen ein Vereinsverbot nur der betroffene Verein klagen kann, also die Prüfung und Aufhebung des Verbots nur durch den Verein selbst betrieben werden kann. Jetzt haben wir das Problem, dass die Kläger nicht als Verein, sondern als Einzelpersonen klagen, da nach unserer Auffassung dieser Verein nicht existiert. […]. Deswegen könnte es sein, dass die Richter uns einfach sagen, wir kommen erst gar nicht zu der Frage, ob das Verbot rechtmäßig ist oder nicht.“ [1]