Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat Ende September entschieden, dass die (Berliner) Polizei einem Bürger nicht verbieten durfte, einen Polizeieinsatz zu filmen. Im Zusammenhang mit einer Demonstration im Vorfeld der Urteilsverkündung im „Antifa-Ost-Verfahren-1“ gab es in Berlin-Kreuzberg eine Kundgebung. Nach Ende der Versammlung nahm die Polizei einen Teilnehmer ins Visier- als dies eine andere Person filmte, wurde ihr dies untersagt, die Festnahme angedroht und das Handy nach unten gedrückt. Wie das VG feststellte: rechtswidrig!