Am 25.08.23 fand ein kurzer erster Prozesstag gegen eine Genossin statt, der vorgeworfen wird, bei zwei von ihr angemeldeten Versammlungen nicht ausreichend auf diese eingewirkt zu haben, um Straftaten zu verhindern. Zuvor erhielt die Angeklagte Strafbefehle in Höhe von 5850 Euro, gegen diese legte sie Widerspruch ein, weshalb es zur Hauptverhandlung kam. Vorschlag des Gerichts war, dass die Angeklagte die Strafe annimmt, aber diese etwas gesenkt wird. Dieses akzeptierte sie und ihre Verteidigung nicht. Nun wird, voraussichtlich ab Frühjahr 2024, ein umfangreiches Gerichtsverfahren folgen.