Bundesweit gibt es ca. 50 bis 60 Gefangenenzeitschriften (vgl. AK-Str.VollzuG, § 67 Rz. 23), d.h. Zeitschriften von Inhaftierten, die sich primär an Mitgefangene richten, jedoch auch darüber hinaus eine interessierte Öffentlichkeit über die Zustände hinter den Gefängnismauern infomieren (möchten).