Repression

Wir wollen unser Aufenthaltsrecht zurück!

"Wir wollen unser Aufenthaltsrecht zurück!...

Uns wurde vor kurzer Zeit das Aufenthaltsrecht entzogen. Wir haben derzeit also nur eine Duldung. Als Grund gibt man unsere politische Meinung an, wir sind Sozialisten. Wir sollen angeblich einer linkspolitischen terroristischen Vereinigung angehören, was von polizeilicher Seite damit bewiesen werden soll, dass wir an demokratischen Kundgebungen zu u. a. politischen Vorkommnissen in der Türkei und Deutschland teilnahmen und diese teilweise organisierten. All diese Kundgebungen fanden mit polizeilicher Erlaubnis und Überprüfung vor Ort statt. Ein weiterer angeblicher Grund ist die Teilnahme an Konzerten der linkspolitischen Musikgruppe Grup Yorum. Auch diese Konzerte fanden nur mit Erlaubnis statt."

 

 

Gǎi Dào Nr. 95, November 2018 erschienen

Liebe Jungs, jetzt heisst es warm anziehen.
Das Zine Dismantling the boy’s club ist von Fabzi und der AgDo ins Deutsche übersetzt worden. Diese überaus lesenswerte Broschüre beschäftigt sich mit der Rolle von männlich gelesenen Personen in der (Anarchistischen) Bewegung. Manchmal tuts weh, hilft aber dabei, eigene Privilegien zu reflektieren. Voraussichtlich werden auch einzelne Kapitel daraus in der GaiDao abgedruckt werden

OLG Schleswig hebt Urteil des Landgerichts Flensburg wegen Nötigung und Beleidigung auf

 

Als sich 2017 das Amtsgericht Flensburg mit einem Beleidigungsverfahren beschäftigte, schrieb die Lokalzeitung shz, der Angeklagte stünde der Luftschlossfabrik nahe. Zwar hatte der vorgeworfene Vorgang, eine angeblich gefallene Beleidigung zweier Streifenbeamter in der Fußgängerzone, mit der Besetzung des Geländes am Harniskai nichts zu tun, aber an seriösem Journalismus schien kein Interesse zu bestehen. Der Saal wurde als „Krawallsaal des Landgerichts“ bezeichnet, das Publikum pauschal als „Luftschloss Sympathisanten“. Die Gerichtsordner seien „gerade noch ausreichend“ gewesen, ein „störungsfreies Verfahren zu gewährleisten“. Anwesend war der Redakteur, der dies schrieb jedoch nicht.

 

 

 

Hinzu kommt: Die vermeintliche Beleidigung ist niemals gefallen. Die Polizei sieht es grundsätzlich nicht gern, wenn Menschen sich anders als vorauseilend gehorsam verhalten. Doch das reine Missachten polizeilicher Aufforderungen ist für sich genommen nicht verboten. Deswegen haben zwei Streifenbeamte, denen der Fußgänger mit einem Handwagen nicht schnell genug aus dem Weg gegangen war schlicht erfunden, sie seien beleidigt worden. Das Amtsgericht glaubte einseitig den Polizeibeamten und verurteilte wegen Beleidigung. Doch damit nicht genug. Nachdem der Angeklagte in Berufung gegangen war, strafte das Landgericht ihn gleich doppelt: Keiner seiner im Prozess vorgebrachten Anträge wurde formgerecht behandelt und am Ende wurde er dann nicht nur wegen der ausgedachten Beleidigung sondern auch noch wegen Nötigung verurteilt.

 

 

 

Soweit schien also alles so zu laufen wie es sich Gericht und Polizei erhofft hatten. Doch dem machte nun das OLG Schleswig einen Strich durch die Rechnung. Es hob das Urteil des Landgerichts auf, weil dieses die Beweisanträge des Angeklagten pauschal abgelehnt hatte ohne deren Inhalt zu prüfen. Das Verfahren wird nun an eine andere Kammer des Landgerichts zurück verwiesen.

 

Climate and nuclear news to 6 November

Some good news this week. A case of positive international co-operation!  - the healing of the ozone layer. The rest of the climate news - not so good. Climate scientists have underestimated the rapid warming of the oceans.  Climate change disruption of the jet stream is causing more extreme weather.     A warning not to forget the message of UN Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC)  -  Climate Change: The Real World War.

München: Kundgebung gegen die Kriminalisierung von antifaschistischem und antirassistischen Protests in Gap (Frankreich)

Insgesamt 7 Aktivist*innen aus Frankreich, der Schweiz und Italien stehen am Donnerstag, 08. November in Gap vor Gericht. Ihnen wird „Bandenmäßige Beihilfe zur Immigration von Ausländern mit irregulärem Status auf französischen Boden“ vorgeworfen, nachdem sie am 22. April dieses Jahres an einem Solidaritätsmarsch gegen eine Grenzblockade der Génération Identitaire teilgenommen hatten. Zuvor befanden sich drei der Aktivist*innen bereits mehr als 36 Tage in Haft.

Gegen diese Kriminalisierung antirassistischen und antifaschistischen Protests wollen wir ebenso protestieren wie gegen die unmenschliche Behandlung und den Rassismus, den Geflüchtete, denen eine Flucht nach Europa gelungen ist, hier erfahren. Wir demonstrieren gegen alle Grenzen, gegen die Abschottung Europas gegenüber Flüchtenden und die menschenverachtende Unterbindung der privaten Seenotrettung im Mittelmeer, die zum Tod so vieler Flüchtenden führt.

Wir erklären uns deshalb solidarisch mit allen Menschen, die sich trotz aller Widrigkeiten gegen Grenzen, gegen Rassismus und für die Rettung Ertrinkender einsetzen. Den in Gap angeklagten Aktivist*innen gilt unsere volle Solidarität.

Das wollen wir auch den Vertreter*innen des französischen Staates in München zeigen und rufen deshalb am 07. November um 19 Uhr zu einer Kundgebung in Solidarität mit den Angeklagten in Gap vor dem französischen Generalkonsulat in der Heimeranstraße 31 auf.

No Borders, No Nation!

[B] Es spukt in der Friedel54!

 

Ein böser Geist ermächtigte sich am Samstagabend, den 03.11, der Materie im ehemaligen Kiezladen in der Friedelstraße 54. Der Poltergeist zerstörte Wände, Fenster, Leitungen und Böden. Offenbar nahm er dabei Rücksicht auf die Bewohner*innen des Hauses.

 

 

Anlässlich des 7. Jahrestages der Selbstenttarnung des NSU: Die Forderung nach Aufklärung bleibt!

„Auch der Mord an Burak Bektaş muss neu aufgerollt werden!“

Kurze Zeit nach dem Bekanntwerden der Selbstenttarnung des so genannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) am 4.11.2011, wurde am 5.4.2012 in Berlin der damals 22jährige Burak Bektaş ermordet. Der Tathergang und die Tatumstände deuten auf ein rassistisches Mordmotiv, möglicherweise sogar auf eine NSU-Nachahmertat, doch der Fall ist bis heute nicht aufgeklärt. Anlässlich des Jahrestages der Selbstenttarnung des NSU fordern wir Aufmerksamkeit für und Solidarität mit den Angehörigen aller Opfer rechter und rassistischer Gewalt in Deutschland.

Melde Polizisten in deiner Nähe

Gefahr melden

Unmittelbar drohende Gefahr - Cop Map – Melde Polizisten in deiner Nähe

 

Body-Cams, präventive Überwachung deiner Kommunikation und Datenmanipulation, DNA-Analysen für Racial Profiling und unbegrenzte präventive Haft ohne Pflichtverteidiger*innen: das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) in Bayern hat es in sich. Aber nicht nur Bayerns Polizei wird aufgerüstet. Deutschlandweit werden derzeit die Befugnisse der Polizei extrem ausgeweitet. Zentral für die Rechtfertigung der Polizeieingriffe in die Grundrechte von Menschen ist unter anderem das vage Konzept der „drohenden Gefahr“.

Eine „drohende Gefahr“ ist, was die Polizei als potentiell gefährlich einstuft, auch ohne konkreten Anlass. Damit wird Polizeiwillkür noch mehr Tür und Tor geöffnet.

Die Polizei wird selbst zu einer Gefahr für Grundrechte, für Freiheit und Demokratie. Für bestimmte Menschen war sie das schon immer, spätestens ab jetzt stellt sie aber für alle eine Bedrohung dar. Es ist Zeit für eine Solidarisierung! Darum starten wir die Cop Map. Hier kannst du Polizeipräsenz und Kontrollen in deiner Nähe melden, sehen und vermeiden. Du kannst einen Direktlink zu dieser Webseite auf deinem Smartphone speichern, so dass du die Seite immer schnell öffnen kannst.

Die Copmap funktioniert überall, weltweit.

Aufruf zum Widerstand gegen die Bundespolizei in Berlin

Die Vollstreckungsgehilfen des Bundesinnenministers (Bundespolizei) dürfen momentan aufgrund der „Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen über das gesetzlich bestehende Waffenverbot hinaus in Zügen und auf den Bahnhöfen unter Androhung eines Zwangsgeldes vom 16. Oktober 2018“  auf dem Streckenabschnitt zwischen den S-Bahn-, Regional- und Fernbahnhöfen Zoologischer Garten und Lichtenberg sowie alle dazwischenliegenden S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnhöfe alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten anlasslos kontrollieren.

Davon betroffen sind auch Gegenstände, die normalerweise nicht unter das Waffengesetz fallen, wie Taschenmesser, Pfefferspray oder Korkenzieher sind verboten - wer sich widersetzt, muss mit 250 Euro Zwangsgeld rechnen.

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