Gerichtsprozess wegen Adbusting

Staatsschutzdelikt Adbusting? Kleine Anfrage an den Innensenat

Nach dem Gerichtsprozess im Oktober wegen des kreativen Veränderns von Werbeplakaten hat der Berliner Abgeordnete Niklas Schrader eine Kleine Anfrage gestellt. In der Verhandlung war öffentlich geworden, dass offenbar mehrere Polizist*innen aus verschiedenen Städten an dem Fall arbeiteten. „Der Prozess zeigte, dass Ermittler*innen Fingerabdrücke von einem Plakat in Erfurt abglichen, zahlreiche Adbusting-Videos auswerteten und Mitarbeiter*innen der Firma Wall befragten. Sogar eine Hausdurchsuchung folgte (…) weil jemand ein Werbeplakat überklebt hat“ schrieb die taz (1). Der Prozess endete ohne Urteil mit Einstellung. Unter der Frage „Staatsschutzdelikt Adbusting?“ konfrontierte Schrader den Innensenat mit Fragen zu dem unverhältnismäßigem Ressourcenaufwand der Ermittlungsbehörden. Jetzt ist die Antwort der Regierung da (2).

Bedroht Kommunikationsguerilla den Staat?

In 2018/19 gingen Repressionsbehörden mehrmals gegen vermeintliche Adbusting-Aktivist*innen vor. Wer verdächtigt wurde, Werbeplakate verändert zu haben, sah sich mit Hausdurchsuchungen und DNA-Proben konfrontiert. Den bisherigen Höhepunkt dabei bildeten ein Gerichtsprozess in Berlin und ein  Eintrag für Adbusting im Bundesverfassungsschutzbericht. Doch sonderlich erfolgreich ist die Kriminalisierung bisher nicht. Mehrere Verfahren und ein Gerichtsprozess wurden eingestellt, die Staatsanwaltschaft Erfurt bestreitet sogar öffentlich eine mögliche Strafbarkeit.

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