Die sieben Genoss*innen, die am 08. Dezember 2020 in Frankreich verhaftet wurden, werden wegen angeblicher “Gründung einer kriminellen, terroristischen Vereinigung” (art. 450-1) angeklagt. Sie stehen vom 03. bis zum 27. Oktober vor dem Pariser Strafgericht (16. Kammer – Terrorismusbekämpfung). Nach zweijähriger Ermittlung, die von umfangreicher Überwachung bis hin zur Anwendung von Weißer Folter geprägt war, konnte keinerlei “terroristisches Projekt” nachgewiesen werden. Die kriminellen Komponenten der Anklage wurden zurückgestellt, jedoch wurde die Dimension des “Terrorismus”, anhand der Beschuldigung als Kollektiv, beibehalten. Das alles geschieht trotz Mangel an Beweisen – es wurde nicht einmal nachgewiesen, dass sich die Angeklagten überhaupt alle kennen. Einige von ihnen werden der “Weigerung, Passwörter für verschlüsselte Medien und Geräte auszuhändigen” (Art. 434-15) beschuldigt.