Repression

Macht und Gewalt – Der Mord an Maria durch die Berliner Polizei

Am vergangenen Freitag wurde die 33-jährige Maria in ihrer Wohnung in Berlin-Friedrichshain von Polizeibeamten erschossen.
Die Polizei behauptet, der Schütze hätte in Notwehr gehandelt, da Maria ihn mit einem Messer bedroht hätte, doch AnwohnerInnen äußern Skepsis gegenüber dieser Darstellung.
Zudem gibt es Hinweise darauf, dass die Polizei bewusst Falschmeldungen zu dem Fall und einer kurz darauf stattfindenden öffentlichen Versammlung betroffener Menschen verbreitete.

Video: Entsichern - Gegen den Polizeikongress 2020 https://youtu.be/KF-kq7Ea5m8

Gedanken zur Organisierung gegen dern Europäischen Polizeikongress

Kritik und Vorschläge zur gemeintschaftlichen politischen Organisierung von Jugendgruppen und älteren, bestehenden Strukturen der radikalen Linken. Über Altershierachrien und Vertrauen, Lernprozesse und Wahrnemung.

Sondersendung der RDL-Ausbruchsredaktion zum Prozess um das Linksunten Indymedia Verbot

Ausbruch hat vor dem Prozess und während der Pause vor der Urteilsverkündigung zahlreiche Stimmen rund um den Prozess um das Verbot von Indymedia Linksunten eingefangen.

Damit wir uns nicht an den Tod gewöhnen - Call for Demo on 31.1

On Friday 24.01 around 4.00 a.m, the cops of the police station 51(Wedekindwache), raided the flat of Maria P. on Grünberger Straße 46,after her flatmate's phone call, and shot her dead. Police reports and its careful reproduction through mass media profile Maria as a mentally ill person attacking the cops with a knife. At the same time the state, police and the mass media are targeting persons with mental health issues, suggesting that this 'diagnosis' is enough for their potential execution.

[Wien] Soliaktion „still lovin´squatting!“ Smash §92a! (Kostenersatz)

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[Wien] Soliaktion „still lovin´squatting!“ Smash §92a! (Kostenersatz)

[Vienna] soliaction „still lovin´ squatting! Smash §92a! (demanding payment)

 

Video: https://vimeo.com/388353516

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Solidarität mit allen von Räumungen und Repression Betroffenen!  Solidarität mit allen die Freiräume erkämpfen und verteidigen! Solidarität mit den Kämpfen in Italien, Griechenland, in Tweebosbuurt und in Berlin um die Liebig34!

 

STILL LOVIN´ SQUATTING!

 

Solidarity to all who are affected from evictions and repression! Solidarity with all who fight for autonomous Spaces!

Solidarity with the struggles in Italy, Greece, in Tweebosbuurt and in Berlin regarding Liebig34!

 

(B) Presseerklärung der Liebig34 zur Verhandlung der Räumungsklage

Zerstörtes Auto von Padovizc Anwalt Wrobel. Störung der Abgeordnetensitzung im Berliner AGH. Liebig34 Prozess erneut vertagt, wegen Befangenheit des vorsitzenden Richters aufgrund von sexistischem Sprachgebrauch! Nächster Termin 30.4. wir bleiben!!! Danke an alle, für eure vielfältige Unterstützung!

Hier unsere Presseerklärung von heute:

(le) Knastspaziergang oder "Pyro-Angriff auf Leipziger Haftanstalt"

Am vergangenen Abend haben wir die JVA Leipzig besucht um die Gefangenen darin zu grüßen. Dazu haben wir Feuerwerk mitgebracht um ihnen eine kleine Freude zu machen. Die Rufe und der Lärm hinter den Gefängnismauern, hinter den Gittern bestätigten uns darin. Besonders, als einige Insassen unser "Altera, Altera, Antifaschista" erwiderten.

#LE0907: Bericht des 2. Prozesstages vom 24.01.20

Am 09.07.2019 wurde eine Person aus der Leipziger Hildegardstraße abgeschoben. Mehr als 500 Menschen stellten sich den Cops dabei bestimmt in den Weg, was die anwesenden Beamt*innen mit exzessiver Gewalt, rassistischen Beleidigungen und 3 Festnahmen beantworteten.
Gegen 2 der Festgenommenen hat am 06.01.2020 der Prozess am Amtsgericht Leipzig begonnen, im Folgenden der Bericht vom 2. Verhandlungstag am 24.01.20.

Das Leipziger Landdogma und der wirkliche Artikel 9 Absatz 1 Grundgesetz

Artikel 9 Grundgesetz

Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht über eine Klage gegen das Verbot von linksun­ten.indymedia verhandelt und – nach mehreren Stunden Beratungszeit auch gleich das Er­gebnis verkündet. Das Gericht kam dabei zu dem – zumindest vertretbaren – Ergebnis, der HerausgeberInnen-Kreis sei ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes gewesen. Zumindest vertretbar ist dieses Ergebnis angesichts der Weite des vereinsgesetzlichen Vereinsbegriffs: „Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbil­dung unterworfen hat.“

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