Im <a href="http://nirgendwo.info/hamburg/#Uranzugblockade">Prozess vor dem Harburger Amtsgericht wegen der Blockade eines Urantransportes</a> im Hamburger Hafen 2014 machten der Angeklagte und seine Verteidigung in der Akte eine bemerkenswerte Entdeckung: Neben einem vorgeschriebenen Prozess-Ablaufplan fanden sie dort auch schon eine stichpunktartige Urteilsbegründung, versehen mit dem Vermerk „Bitte vor der Akteneinsicht alle Unterlagen dringend entfernen“. Und das vor Beginn der Beweisaufnahme.
Der Angeklagte beantwortete dies mit einem Befangenheitsantrag wegen des Verdachts der Voreingenommenheit. Darin beschreibt er den beanstandeten Akteninhalt wie folgt:
“Bei Durchsicht der Unterlagen fand ich u.a. einen exakten Ablaufplan für meinen Prozess. In diesem Ablaufplan waren an einigen Stellen noch Lücken zum Ausfüllen gelassen, beispielsweise für Notizen zum Plädoyer. Unter der Überschrift „Urteil“ jedoch war keine Lücke gelassen. Dort steht zu lesen „Nötigung in Tateinheit mit Störung öffentlicher Betriebe“. Schwarz auf weiß steht hier also in den Unterlagen schon, dass ich verurteilt werden soll. Ich kann nicht recht fassen, dass mir dieser Zettel tatsächlich in die Hände gefallen ist und blättere gespannt um. Was jetzt folgt ist an Absurdität kaum zu überbieten: Es ist das handschriftliche Konzept der Urteilsbegründung. Allesamt geschrieben noch bevor die Beweisaufnahme überhaupt begonnen hat.“