Gotha

Transpiaktion zu rechtem Terror

Wir haben am Freitag den 13. ein Transpi über dem Gothaer Berufsverkehr aufgehangen. Unsere Solidarität gilt all den Menschen, die Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte durch die kürzlichen Terroranschläge von Neonazis und Rassisten verloren haben. Und an all die Leute da draußen, die es leid sind nur zuzugucken und auf Facebook, Instagram und Co. betroffene, traurige oder wütende Posts zu teilen - werdet endlich aktiv! Bildet Banden und kommt in die Offensive!

Gotha: Verfahren eingestellt

Dreieinhalb Jahre ist es her, dass in Gotha die Naziaktivistin Anne-Kathrin Helbing (ehemals Schmidt) gemeinsam mit ihrem damaligen Lebensgefährten drei Antifaschisten der Körperverletzung und des versuchten Raubs bezichtigte. Die wegen des versuchten Taschenraubs alarmierte Polizei fuhr daraufhin in kürzester Zeit mit einer Hundertschaft sowie der Unterstützung der örtlichen Feuerwehr vor dem Wohn- und Hausprojekt Juwel vor und forderte die darin vermuteten Täter auf, herauszutreten, um das Eindringen der Polizei zu verhindern. Fünf der Herausgetretenen wurden festgenommen, drei von ihnen verbrachten das Wochenende in Untersuchungshaft und fanden sich Monate später auf der Anklagebank des Gothaer Amtsgerichts wieder. Genaueres zu den Geschehnissen und darauffolgenden Verfahren wurde oft berichtet und kann an anderer Stelle nachgelesen werden; z.B. hier: http://rotehilfesth.blogsport.de/Vergangenen Mittwoch, den 19. Februar 2020, sollte der Prozess endlich weiter gehen bzw. von vorne beginnen und fand Überraschend ein Ende.

Gotha: Free the three – Alles auf Anfang

Am Dienstag den 15. Januar begann der Prozess gegen die drei Gothaer Genossen von Neuem. In der etwa einstündigen Verhandlung wurde die Anklageschrift verlesen und außerdem ein Antrag der Verteidigung gestellt, in dem einer der neuen Schöffe wegen Befangenheit abgelehnt wird. Dieser hat auf einem seiner beiden Facebookprofile Nazibilder veröffentlich, in denen er unter anderen die Wehrmacht würdigt. Über den Antrag wurde nach dem Prozess beschieden, wie die Entscheidung ausfiel, erfahren wir also beim nächsten Verhandlungstag. Sollte ihm stattgegegeben werden, beginnen wir wieder von vorne; die Anklageschrift würde dann ein viertes Mal verlesen.

 

Weiter geht’s am Mittwoch, den 23. Januar, 8:30 am Amtsgericht Gotha. Die weietern Prozesstermine und eine Chronik der bisherigen Ereignisse gibt es hier:
http://rotehilfesth.blogsport.de/2019/01/09/free-the-three-prozess-geht-am-15-01-in-die-naechste-runde/

Prozessbericht – Free the three: Vierter Verhandlungstag

  Vergangenen Mittwoch, den 2. Mai, fand die Fortsetzungsverhandlung am Amtsgericht Gotha gegen drei von Nazis des Raubs und der Körperverletzung bezichtigten Antifaschisten aus Gotha statt. Dieser Tag ist von zahlreichen Sitzungsunterbrechungen und -pausen geprägt, verursacht u.a. durch einen aussageunwilligen Staatsschutzbeamten.    Im Sitzungssaal waren neben den zur Unterstützung des Angeklagten anwesenden Antifaschistinnen, diesmal keine Nazis, außer der vermeintlich Geschädigten  Anne-Kathrin Helbing (ehemals Schmidt) samt ihres Mannes. Helbing ist bereits beim letzten Verhandlungstermin in anwaltlicher Begleitung erschien und stellte dort einen Antrag auf Nebenklage. So fand sich diese nun samt Anwalt Norbert Witt als Verfahrensbeteiligte neben dem Tisch der Staatsanwaltschaft wieder. Zwischenzeitlich hatte sie gemeinsam mit ihrem Anwalt Gelegenheit die Akte zu studieren.  Der am letzten Verhandlungstag eingebrachte Antrag der Verteidigung, Anne-Kathrin Helbing keine Akteneinsicht zu gewähren, um die Wahrheitsfindung nicht zu gefährden, ist nämlich abgelehnt worden.   Für diesen Verhandlungstag war der Staatsschutzbeamte Heiko Thoma der KPI Gotha geladen und Helbing selbst sollte sich noch mal im Zeugenstand befragen lassen.      Ein Blick zurück - Zints und Helbings "Anti-Antifa Arbeit"             Zu Beginn der Verhandlung wurden Auszüge der beigeordneten Akte aus einem Verfahren vom 11. Januar 2017 verlesen. In diesem Fall bezichtigte der Nazi Marco Zint einen Antifaschisten der schweren Körperverletzung, wobei sich im Laufe der Verhandlung herausstellte, dass sich Zint einer Falschaussage bediente, um an Name und Adresse des Angeklagten heranzukommen. Anne-Kathrin Helbing gab damals den Hinweis auf den Namen des vermeintlichen Täters. (http://rotehilfesth.blogsport.de/2017/01/17/gotha-antifaschist-von-nazi-gezinkt-eine-wahre-geschichte/)     Aus der auf Antrag der Verteidigung beigeordneten Akte wurde die Anklageschrift sowie das Hauptverhandlungsprotokoll, in welchem unter anderem die absurde Aussage Zints protokolliert wurde, von der Richterin verlesen. Neben der hanebüchenen Aussage Zints kam die Sprache auch auf Anne-Kathrin Helbings Aussage bei der Polizei. Sie gab zu Protokoll am darauffolgenden Tag des Tattages von Marco Zint kontaktiert worden zu sein, der sie nach dem Namen des vermeintlichen Angreifers befragte und sie ihm einen Namen nannte.Pikant sind wiederum die Lichtbilder, die den Zeugen vorgelegt worden sind. Die Lichtbildmappe enthält Bilder und vermutlich weitere Informationen über vermeintlich politischmotivierte Straftäter aus der linken Szene aus dem Landkreis Gotha. Es ist bereits bekannt, dass in mehreren Ermittlungsverfahren jene Lichtbildmappe Zeugen zur Identifizierung vorgelegt werden.      Zu den verlesenen Auszügen gibt die Verteidigung eine Stellungnahme ab und verwies unter anderem auf Widersprüche in der von Helbing gemachten Aussage. Laut einem Zwischenbericht der Akte, rief Marco Zint bereits am Morgen der Tatnacht bei der Polizei an, um den Namen des vermeintlichen Täters, den er von Anne-Kathrin Helbing erfuhr, weiterzugeben. Allerdings sagte Helbing bei der polizeilichen Vernehmung aus, erst einen Tag später und nicht kurze Zeit später von Zint kontaktiert worden zu sein.               Gericht und Staatsanwaltschaft mit Samthandschuhen für den Staatsschutz                   Als nächstes wurde der Staatsschutzbeamte Heiko Thoma in den Zeugenstand gerufen. Dieser wurde vorgeladen, um die besagte Lichtbildmappepolitischmotivierte Kriminalität (PMK) links Landkreis Gotha dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten zur Inaugenscheinnahme vorzulegen. Nach Abfrage der persönlichen Daten polterte Thoma sogleich heraus, dass er die Mappe zwar dabei hat, sie aber nicht herausgeben wird. Eine Aussagegenehmigung habe er ebenso nicht, da er seinen Vorgesetzten auch gar nicht informiert habe. Nach lesen der Akte, kam er zu dem Urteil, die Lichtbildmappe sei für das Verfahren als Beweisstück irrelevant, des Weiteren hätte er in der Kürze der Zeit wahrscheinlich keine Aussagegenehmigung seines Vorgesetzten erhalten und außerdem stufe er die Lichtbildmappe als sperrwürdig ein. Das heißt, seiner Ansicht nach müsse die Lichtbildmappe vom Innenministerium einen Sperrvermerk erhalten, der die Einsichtnahme von Dritten verbietet. Da ein solcher Sperrvermerk bis dahin aber nicht vorlag, wäre es seine Aufgabe gewesen, nachdem ihm der Beweismittelantrag zur Lichbildmappe zugegangen ist, eine entsprechende Aussagegenehmigung bei seinem Vorgesetzten einzuholen. Bevor der Zeuge Thoma auf Antrag der Verteidigung aufgefordert wurde zum Zweck der weiteren Beratung den Saal zu verlassen, unterbreitete der sichtlich vom Infragestellen seiner Autorität und Einschätzung der Verfahrensirrelevanz Überraschte einen faulen Kompromiss; nämlich die Lichtbildmappe immerhin dem Gericht vorzulegen, aber eben nur diesem. Der Versuch, entgegen der StPO neue Verfahrenswege zu etablieren, scheiterte. Der Zeuge verließ den Saal.     Da er sich über die Entscheidung des Gerichts, die Lichtbildmappe als verfahrensrelevant einzuschätzen, hinwegsetzte und es willentlich unterließ, sich eine Aussagegenehmigung von seinem Dienstvorgesetzten einzuholen, beantragte die Verteidigung in dessen Abwesenheit die Beschlagnahmung der Lichtbildmappe, um sie anschließend in der Hauptverhandlung in Augenschein zu nehmen. Diese habe schließlich erhebliche Relevanz für die Bewertung der Wiedererkennungsleistung der Zeugin Helbing und ihre Glaubwürdigkeit. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass der Zeuge Thoma die Herausgabe der Mappe bzw. die Beantragung dieser willentlich vereitelt habe, da womöglich Datenerhebungen darin dokumentiert sind, die über die jeweiligen Erhebungszwecke hinausgehen. Es wäre nicht das erste Mal, dass diePolizei Daten sammelt und speichert. Erst beim Prozess um die Misshandlung drei junger Punks in einer Weimarer Polizeizelle im Jahr 2012 hatten die damals eingesetzten Polizeibeamten u.a. Fotos der Inhaftierten mit Privatkameras angefertigt. Auch hier ging – behelfsweise verharmlosend ausgedrückt - der Verfolgungseifer der Cops weit über ihre Befugnisse hinaus. (http://wia.blogsport.de)     Bei der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft rutschte der Staatsanwältin bei der Bezeichnung der Angeklagten glatt die Bezeichnung dieser als Täter heraus. Schnell aber glaubte sie zu korrigieren: "Die an der Tat Beteiligten". Wenn das die Staatsanschaftschaft schon unabhängig vom Gericht entschieden hatte, braucht es wohl keine Beweisaufnahme mehr. Selbstredendwar diese wenig begeistert von dem Antrag der Verteidigung und schätze die Beschlagnahmung als unverhältnismäßig ein, da das Gericht die Aussagegenehmigung nachträglich selbst bei dem Vorgesetzten von Herrn Thoma einholen könne. Über den Antrag, sowie einen weiteren Beweisantrag der Verteidigung der Vernehmung des Zeugen Thoma als Zeuge, wollte das Gericht während der einstündigen Mittagspause entscheiden.Vorher wies die Verteidigung nocheinmal explizit darauf hin, dass in den Akten die Lichtbildmappe mehrmals Erwähnung finde, sich aber in den Unterlagen nicht befinde und von der Staatsanwaltschaft, die, da sie die Ermittlungen leitet, verantwortlich ist, für die Vollständigkeit der Akte, von vornherein hätte mit beigefügt werden müssen. Nach der Pause verkündete die Richterin die Zurückweisung des Beweisantrags sowie das Zurückstellen des Beschlagnahmungsantrags. Daraufhin stellte die Verteidigung, wie angekündigt, einen weiteren Antrag. Das Verfahren sei einzustellen oder hilfsweise auszusetzen, da der Grundsatz der Waffengleichheit zwischen den Verfahrensbeteiligten verletzt sei. Die Nebenklägerin Helbing hatte sowohl vollumfängliche Akteneinsicht, als auch Einsicht in die Lichbildmappe PMK links, während trotz vom Gericht anerkannter Relevanz und Beweismittelantrags der Verteidigung dieser bis dato keine Einsicht in die Lichtbildmappe möglich war.Das Gericht sah sich darüber hinaus bis dahin nicht willens, diese Waffenungleichheit zu beseitigen.  Die Staatsanwaltschaft erwiderte, dass sie keine Waffenungleichheit sehe, da allen Verfahrensbeteiligten die gleichen Akten zur Verfügung stünden und regte überdies erneut an, die Aussagegenehmigung solle vom Gericht noch eingeholt werden. Allgemein sehe sie in der Herbeiziehung der Lichtbildmappe keine wirkliche Relevanz für das Verfahren. Dass bei der KPI Gotha, wie bereits andere Verfahren zeigten, sehr freimütig mit der Lichtbildmappe bei Zeugenvernehmungen umgegangen wird, interessierte die Staatsanwaltschaft herzlich wenig.      Das Gericht nahm die von der Staatsanwaltschaft angeregten Kompromiss in allgemeiner und bereits bekannter Entscheidungsunwilligkeit dankend an, wies den Antrag zurück und erklärte, bis zum nächsten Mal selbstständig prüfen zu lassen, ob die Lichtbildmappe sperrwürdig sei. Der Hinweis der Verteidigung, dass es nicht die Aufgabe des Gerichts sei, eine Prüfung auf Sperrwürdigkeit anzuregen, sondern, liegt wie im aktuellen Fall, kein Sperrvermerk vor, es der korrekte Weg sei, eine Aussagegenehmigung einzuholen, wurde nach einem hitzigen Schlagabtausch ausgeschwiegen. Da die Staatsanwaltschaft, die offen die Interessen der Polizei und des Staatsschutzes verteidigte, sich der Tragweite des Ganzen wohl nicht bewusst war, wies die Verteidigung an dieser Stelle darauf hin, dass, sollte die Lichtbildmappe einen Sperrvermerk erhalten, die Vorlage dieser gegenüber Zeugen in vorangegangen und auch diesem Ermittlungsverfahren illegal gewesen sei. Nach einer weiteren der unzähligen Pausen, merkte die Verteidigung außerdem an, dass die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich mehrfach die Gelegenheit hatte, telefonisch mit dem Innenministerium wegen der Lichtbildmappe in Kontakt zu treten. Die Staatsanwältin aber verstand die ganze Aufregung nicht. Das könne man ja auch das nächste Mal machen. Außerdem äußerte die Verteidigung ihre Verwunderung über den laxen Umgang der Richterin mit dem Zeugen Thoma und die Tatsache, dass dieser sich über die Entscheidung eines Gerichts stellte.                Fortsetzungstermine Mitte Mai und Anfang Juni                  Der Zeuge Thoma, der während des gesamten Verhandlungstages draußen wartete, wurde nun nocheinmal in den Gerichtssaal gebeten, damit er entlassen und für den nächste Verhandlungstermin geladen werden konnte. Das Gericht verkündete, sich bis dahin eine Aussagegenehmigung für die Befragung zu jener Mappe beim Vorgesetzten des Herrn Thoma einzuholen. Da er sein Urteil, das Gericht läge falsch mit der Beurteilung der Relevanz der Lichtbildmappe, während der Wartezeit wohl nicht revidierte, forderte er dazu auf, man möge ihn noch die Begründung des Beweismittelantrags mitteilen. Unter Gepolter der Verteidigung, ignorierte die Richterin diesen erneuten Anflug von Selbstüberschätzung des Staatsschutzbeamten und verabschiedete ihn bis zum nächsten Mal.      Die Richterin regte nun an, mit der Befragung Helbings fortzusetzen, woraufhin die Verteidigung erneut insitierte, ohne die Lichtbildmappe vorliegen bzw. in Augenschein genommen zu haben, die Befragung nicht fortsetzen zu können.Zum Schluss verlas die Richterin noch die Auswertung der DNA-Spuren. Dabei wurde sowohl die von Helbing mitgeführte Tasche sowie ein Brillengestell untersucht und mit den Vergleichsproben von Helbing, Danilov und einem Angeklagten abgeglichen. Das Gutachten bezeugt, dass dadurch lediglich DNA-Spuren der vermeintlich Geschädigten auf der Tasche gefunden wurden. Zur weiteren Auswertung der DNA-Spuren wird von Seiten des Gerichts für die weitere Verhandlung der Polizeibeamte Pillingergeladen, der die Spurenuntersuchung vornahm.       Einmal mehr hat sich gezeigt, dass das Gericht Konflikten und möglichen aufgedeckten Skandalen aus dem Weg geht. Wie schon bei der Zeugenvernehmung der Nazis werden bockige Verweigerungen der Aussagen, pampige Antworten sowie ein Zurückhalten von Beweisen nicht geahndet und hingenommen. Wo ein Gericht hinnimmt, sich von Nazis sagen zu lassen, dass sie nicht einsehen sich zu äußern, weil sie keine Verfahrensrelevanz erkennen – wie unzählige Male beim letzten Verhandlungstag –, kann es nicht verwundern, dass es da unberührt bleibt, wo ein Beamte sich über dessen Entscheidung hinwegsetzt, weil er zu einer anderen Einschätzung gekommen sei. Was das Hinwegsetzen über Gesetze und Entscheidungen des Gerichts nach gutdünken für die berufliche Praxis eines Polizisten für Rückschlüsse zulässt, birgt für die verfahrensbegleitenden Antifaschisten und Angeklagten keine neue Erkenntnis. Das dann zu deckeln, dazu gibt es die Staatsanwaltschaft.Dass, nach der Reihe an aufgedeckten schweren Ermittlungsfehlern durch die Polizei in diesem Fall, selbst der größte Depp an der Glaubwürdigkeit der Polizisten zu zweifeln beginnt, scheint Thomas Freunden bei Staatsanwaltschaft und Gericht bislang nicht aufgegangen oder notwendiges Übel.  Wie oft Thoma und seine Kolleginnen vom Staatsschutz bereits die Lichtbildmappe Nazis oder sonst wem vorgezeigt haben, ist unklar. Bekannt wurden bislang nur zwei Fälle, die die Rote Hilfe Südthüringen dokumentierte und in beiden Fällen mit einem Freispruch für die Angeklagten endete. Doch selbst das scheint den unbändigen Verfolgungswillen der Gothaer Staatsschützer und der Erfurter Staatsanwaltschaft gegen links nicht zu zügeln.
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Prozessbericht - Free the three: Dritter Verhandlungstag

 

 Prozessbericht - Free the three: Dritter Verhandlungstag

 

 

 

 

 

    Am Mittwoch, den 18. April, fand die Fortsetzungsverhandlung am Amtsgericht in Gotha gegen drei von Nazis des Raubs und der Körperverletzung bezichtigten Antifaschisten aus Gotha statt. Der erste Termin im November 2017, der über ein Jahr nach dem Abend, an dem noch eine Großaufgebot der Polzei drohte, das Wohn- und Hausprojekt Juwel in Gotha zu stürmen und drei als Tatverdächtige identifizierte Antifaschisten in Untersuchungshaft steckte, musste damals wegen des Nichterscheinens der vermeintlich Geschädigten Anne-Kathrin Helbing (ehemals Schmidt) um über ein halbes Jahr verschoben werden. Lediglich ihr damaliger Lebensgefährte, der sie an jenem Abend im September 2016 begleitete, erschien beim Prozess. Beim dann zweiten Prozesstag am 10. April 2018 verweigerten die zwei vermeintlich Geschädigten unter Begründung durch Erinnerungslücken sich zu dem Sachverhlat zu äußern. Eine weitere Zeugin, die das Geschehen aus ihrer Wohnung beobachtet haben will, blieb der Verhandlung erneut fern. Nachdem Beamte der Polizei – als Zeugen vernommen – versuchten ihre mehr als fragwürdige Gegenüberstellung dieses Abends zu rechtfertigen, wurde Helbing erneut in den Zeugenstand gerufen und entschied sich nach Rücksprache mit den Kameraden doch dazu, sich wieder zu erinnern. Sie wurden, zusammen mit den weiteren am 10. April als Zuschauerinnen anwesendenden Nazis, für den 18. April erneut geladen. (Einen ausführlichen Prozessbericht dazu gibt es hier: http://rotehilfesth.blogsport.de/2017/11/22/free-the-three-erster-verhandlungstag-geplatzt-zweiter-fuer-maerz-2018-angesetzt/) Die bereits zur Kundgebung vor das Amtsgericht erschienen und den Prozess unterstützend begleitenden Antifaschisten erwartete also ebenso wie die drei Angeklagten ein Tag voller Aussagen von Nazis.

 

 

 

 

 

    Die lang verschollene Zeugin Anders als bei den vorangegangenen Verhandlungen, waren alle geladenen Zeugen tatsächlich da. So auch die lang verschollen geglaubte Nachbarin des Juwel, die angab, den Vorfall aus ihrem Fenster beobachtet zu haben. Als erste Zeugin des Tages in den Zeugenstand gerufen, gab sie an, was sie damals schon bei der Staatanwaltschaft aussagte. Sie habe aus dem offenen Fenster zuerst etwas gehört, dann beobachtet und sei schließlich nach unten gegangen, zu der ihr von früher bekannten Anne-Kathrin Helbing und ihrem damaligen Lebengefährten Alexander Danilov und habe dort den RTW gerufen. Die Angeklagten kenne sie, sie seien zum Teil ja ihre Nachbarn, eigentlich ganz nette übrigens. Namentlich benennen könne sie sie allerdings nicht, stellte sie heraus und machte sie auch unwillentlich deutlich durch die falsche Zuordnung der Angeklaten im Laufe der Aussage. Wie dann aber in die Aussage, die sie bei der Staatsanwaltschaft tätigte, oder zumindest unterschrieben hat, der Name eines der Angeklaten komme, ist vor diesem Hintegrund fraglich. Das könne sie sich auch nicht erklären, den Namen habe sie schließlich auch bis zum Tag der Vernehmung vor Gericht nicht gekannt. Über weitere Vorhaltungen aus der damaligen Aussage bei der Staatsanwaltschaft sagte sie: "Ich würde meine Hand ins Feuer legen, dass ich das damals so nicht geäußert habe." Immer mehr wurde deutlich, hier hat die Staatsanwaltschaft bei der Zeugenaussage tatkräftige Unterstützung geleistet. Tatsächlich ist das bei besonders zielstrebigen Beamten der Staatswanwaltschaft oder auch Polizei gar nicht unüblich, blöd dann nur, dass sie es eilig hatte und das Ganze, bevor sie unterschrieb, nicht noch einmal richtig gelesen hat.

 

 

 

 

 

    Aussageverweigerung, die erste Als zweiter Zeuge wurde der derzeitige Ehemann Anne-Kathrin Helbings, Nico Helbing, in den Zeugenstand geladen. Zum Tathergang könne er nichts sagen, die vermeintlich Geschädigte habe er erst danach kennengelernt. Zu möglichen Absprachen betreffs des Erinnerungsverlustes seiner Frau, der so spontan einsetzte, wie er wieder verschwand, können er nur betonen, dass diese sich eigentlich nicht über den Vorfall unterhalten haben. Sie habe vielleicht mal davon erzählt, aber alles in allem schilderte er ihre Beziehung als eine eher wortkage. Und auch wollte er wohl vor Gericht nicht allzuviele Worte verlieren. Sein trotziges : "Ich mache jetzt von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und das war's." macht er aber doch nicht wahr und wollte noch darauf hinweisen, dass seine Frau sich "aus ihrere Vergangenheit zurückgezogen" habe; das schon seit ihrer Schwangerschaft seit Anfang 2017, meint er entgegen dem, was die Verteidigung bereits beim letzten Verhandlungstag zutage förderte, seine Frau verteidigen zu müssen. Er selber sei auch unpolitisch. Dass er per Facebook mehrere Naziseiten geliked hat, war ihm keinen Kommentar mehr wert.

 

 

 

 

 

    Aussageverweigerung, die zweite Nachdem der Polizist Pillinger kurz zum Polizeieinsatz am Abend des 8. Septemer 2016 gehört wurde und nichts zum Sachverhalt beitragen konnte, wurde Sandra Krause, eine Freundin Anne-Kathrin Helbings, in den Zeigenstand geladen, um etwas zur Glaubwürdigkeit Anne-Kathrin Helbings auszusagen. Sie war sowieso an jenem Morgen im Gericht wegen der Scheidung von ihrem - nun - Ex-Mann, der übrigens einst Anzeige gegen Anne-Kathrin Helbing (damals noch Schmidt) erstattete und sie des Raubes an ihm beschuldigte. Eigentlich wollte sich Krause aber nicht dazu äußern, denn sie verstehe nicht, was das alles mit der Verhandlung zu tun habe. Nachdem sie widerwillig einige Fragen zu ihrem Facebookprofil und ihrer politischen Einstellung beantwortete, konnte selbst der manchmal etwas abwensend erscheinenden Richterin nicht entgangen sein, dass sie ein Nazi ist. Sie stellte abschließend noch eimal klar, dass sie sich mit der vermeintlich Geschädigten am vergangen Verhandlungstag und danach "definitiv nicht" über den Prozess unterhalten habe und wurde schließlich entlassen.

 

 

 

 

 

    Aussageveweigerung, die dritte Wohl nicht ganz unzutreffend die Verhandlung als Nazischaulaufen gedeutet, betrat als nächster Marco Zint im Bündnis-Zukunft-Landkreis-Gotha (BZLG) T-Shirt den Zeugenstand. Auch er wurde, wie bereits Nico Helbing und Sandra Krause, nach dem ersten Verhandlungstag zur Liste der Zeugen ergänzt, da er an dem Tag als Unterstützung Anne-Kathrin Helbings da war und so Aussage zu ihrer Glaubwürdigkeit und Gedächtnisleistung machen sollte. Zum Sachverhalt habe er nicht viel zu sagen, er habe lediglich unmittelbar nach dem Vorfall "den Anruf bekommen, dass wieder etwas passiert ist." Da sich die Frage, ob Anne-Kathrin Helbing bei dem von Marco Zint angemeldeten Heldengedenken der Nazis 2016 in Friedrichroda anwesend war, im Vorfeld als relevant erwies, er selber sich aber nicht erinnern könne, wurde er nach den Namen weiterer potentieller Zeugen, die das beantworten könnten, gefragt. "Ich beantworte keine weiteren Fragen, weil das nicht verfahrensrelevant ist", sagte er. Er wolle seinen Anwalt anrufen. Weiter nachhakend, fragte die Verteidigung, in Folge dessen auch mehrfach Richterin und Staatsanwaltschaft nach dem Namen des Zweitanmelders der Versammlung, an den er sich ja wohl erinnern würde. Die Fragen wurden von ihm abwechselnd mit Schweigen und rotzigen Antworten wie "Ich denke ja nicht dran." quittierte. Er habe das Heldengedenken ja sowieso quasi immer alleine gemacht, sagte er, und möchte sich auf §55 berufen. Die Verteidgung wies ihn darauf hin, dass das nicht zulässig sei, weil die Nennung des Stellvertreters keine Selbstbelastung darstelle. Wegen diesem von ihm als Bedrohung eingeschätzen und titulierten Hinweises und den steten Fragen der Anwälte, verlangte er nach einem Anwalt für sich. Die Staatsanwaltschaft sprang dem Nazi, der den Zeugenstand bisher als Podium zur Preisgabe seiner menschenfeindliche Gesinnung nutze, indem er, bevor er in die Enge getrieben wurde, minutenlang – von der Richterin ununterbrochen – von Systemwechsel, Berufsverboten und anderen Ekelhaftigkeiten schwadronierte, helfend zur Seite: ein Zeugenbeistand solle jedem gewährt werden. So leutete die Richterin die Mittagspause ein, in der Zint Zeit hatte, seinen Anwalt zu kontaktieren. Nach der Pause rückte er dann doch damit raus, dass Tommy Brandau von der Band "Zeitnah" stellvertretender Anmelder 2016 und auch die Jahre davor war. Nachdem eine Reihe weiterer Namen von bekannten Nazis durchgegangen wurden, um deren Anwesenheit beim Heldengedenken zu befragen, lenkte die Verteidigung die Sprache darauf, dass Zint schon einmal zusammen mit Anne-Kathrin Heldbing gegen einen der Angeklagten in ein Ermittlungsverfahren verwickelt war. Anne-Kathrin gab damals den Hinweis auf den vermeintlichen Täter, Zint entschied sich damals – er machte sozusagen den Auftakt – nicht zum Sachverhalt der Anzeige, die er gestellt hatte, sagen zu wollen und gestand ein, Anzeige nur erstattet zu haben, um die pesönlichen Daten des Angeklaten in Erfahrung zu bringen. Der Antifaschist wurde damals der Anklage freigesprochen. (http://rotehilfesth.blogsport.de/2017/01/17/gotha-antifaschist-von-nazi-gezinkt-eine-wahre-geschichte/) Damals wie am 18. April verließ Zint beschämt den Zeugenstand. 

 

 

 

 

 

    Antrag auf Nebenklage Auf das nicht endenwollende Gebklöke unterschiedlicher Nazis im Zeugenstand folgte eine kurze akkustische Pause, als sich Staatsanwaltschaft, Anwälte, Richterin und Schöffen das tonlose Video vom Polizeieinsatz vor dem Juwel in Gotha anschauten. Bevor es dann, wie davor, weiter gehen sollte, übergab Anne-Kathrin Helbings neuer Zeugenbeistand Rechtsanwalt Norbert Witt der Richterin ein Schreiben, in dem Anne-Kathrin Helbing einen Antrag auf Nebenklage formulierte. Mit der Einschränkung durch einen Antrag der Verteidigung, keine Akteneinsicht wegen Gefährung der Wahrheitsfinduung zu gewähren, gab es keine Einwände dagegen. Anne Kathrin Helbing wurde daraufhin für den Verhandlungstag entlassen und ist für den 2.5. erneut geladen. Dort wird sie als Nebenklägerin auftreten.

 

 

 

 

 

    Von nichts gewusst Nachdem sie den Raum verlassen hatte, betrat Sabine Auer, die Verlobte Marco Zints, den Zeugenstand. Auch sie war bereits am 10. April anwesend und beteuerte, wie ihre Vorgängerinnen, an diesem Tag nicht mit der vermeintlich Geschädigten über den Prozess gesprochen zu haben. Darüber hinaus aber wusste sie nach eigener Angabe nicht viel. Sie habe keine politische Einstellung, "Nur 'ne Meinung zu bestimmten Themen." Was sie von Linken halte?: "Kann sein, muss nicht." Wer Rudolf Heß sei?: "Habe ich schonmal gehört." Warum sie zu dessen Todestag ein Bild von ihm vom BZLG geteilt habe, wisse sie nicht, ebensowenig warum sie über ihr Facebookprofil zu Solidarität mit den Schlägern von Ballstäft aufruft. Gefragt, was sie mit der Aussage 'better dead than red' meine erwiderte sie, kein englisch zu können. Mit dem unglaubwürdigen Eingeständnis, schon öfter mal einfach so Sachen zu teilen, ohne zu wissen, um was es geht, wurde sie entlassen.

 

 

 

 

 

    Aussageverweigerung, die vierte Als letzter Zeuge des Tages wurde Alexander Danilov in den Zeugenstand gerufen. Der ehemalige Lebensgefährte Helbings gab bei Polizei und Staatsanwaltschaft an, an jenem Abend des 8. September 2016 gemeinsam mit Anne-Kathrin auf dem Nachhauseweg vom Kino in die Körperverletzung, die den Angeklagten zur Last gelegt wurde, verwickelt gewesen zu sein. Während er selber mit zwei Schlägen traktiert worden sei, habe man versucht parallel seiner damaligen Freundin die Tasche zu klauen, gab er damals an. Vor Gericht zu dem Sachverhalt befragt, wolle er allerdings keine Aussage machen und einen Anwalt hinzuziehen. Wie aus heiterem Himmel kam indes auch er auf die Idee, einen Antrag auf Nebenklage zu stellen. Da dies ihm zwar zustehe, aber nur sofern es den Fortgang des Verfahrens nicht aufhalte, er darüber hinaus weder nach dem ersten noch den zweiten Verhandlungstermin in Kontakt mit einem Anwalt getreten sei, wurde er von der Verteidigung dazu aufgefordert sich trotzdem zu äußern, während es ihm frei stünde, für den nächsten Verhandlungstermin einen Zeugenbeistand zu organisieren. Die Richterin, die wahrnahm, dass er davon alles andere als begeistert war und sich schon wieder darum wandt, eine Entscheidung zu treffen, gewährte zehn Minuten Pause und gab ihm eine Liste mit Pflichtverteidigerinnen, die er innerhalb der Pause kontaktieren könne. Während alle anderen Nazis die Heimreise antraten, von denen lediglich Nico Helbing später nocheinmal wieder kam, kehrte Danilov nach dieser Pause mit der Auskunft zurück, keinen Anwalt erreicht zu haben und äußerte sich schließlich zum Sachverhalt. Zu den Widersprüchen mit seiner Aussage bei der Polizei konfrontiert, sagte er aus, sich nicht mehr an konkrete Einzelheiten erinnern zu können. Wie vier Tage nach dem Ereignis sein Hausarzt eine Gehirnerschütterung und Bluthochdruck feststellte, die definitiv auf den Vorfall zurück zu führen seien, während man am selben Abend im Krankenhaus selbst bei einem CT keine Verletzungen feststellen konnte, konnte er nicht erklären. Die Angeklagten aber, so sagte er, würde er wiedererkennen. In Anbetracht der Tatsache, dass er noch vor der Gegenüberstellung am Abend des 8. September 2016 bei seiner ersten Aussage in einem Polizeiauto direkt vor Ort ein Bild von einem der Angeklagten vorgelegt bekam, wozu in der Polizist fragte, ob das einer der Angreifer gewesen sei, er unmittelbar danach bei einer Gegenüberstellung aus drei Verdächtigen die drei Täter idendifizieren sollte und deren Lichtbilder später bei der Staatsanwaltschaft noch einmal vorgelegt bekam, wäre es schon komisch, würde er sie an dieser Stelle nicht wieder erkennen. Nach fast zweistündiger Befragung wurde er schließlich gegen 17Uhr als Zeuge entlassen. Ob er zur nächsten Verhandlung als Nebenkläger wiederkehrt, ist fraglich. 

 

 

 

 

 

    Weiter gehts… Nach einem langen weiteren Verhandlungstag scheint es, als hätte bis dato niemand etwas gehaltvolles zur Klärung des Sachverhalts beitragen können. Tatsächlich aber ist die bisherige Posse aus Lügen, selektiven Erinnern, trotzigen Aussageverweigerungen und offenem Vertreten von Nazipropaganda der vernommenen Zeugen, das fehlgeleitete Verständnis der Staatsanwaltschaft u.a. gegenüber Zeugen, die Anwälten Berufsverbot androhen, sollte sie nach dem Systemwechsel mal etwas zu sagen haben, einer Richterin, deren einziges Agieren darin zu bestehen scheint, sich um jede zu treffende Entscheidung zu winden und nichtzuletzt dem zu Tage beförderten politisch motivierten Fehlverhalten der Polizei überaus aufschlussreich bezüglich der Beurteilung der Geschehnisse. Bevor aber das Urteil des Gerichts gefällt wird, stehen zwei weitere Verhandlungstermine aus:

 

 

 

 

 

    … am Mittwoch, den 2. Mai, um 10:00Uhrund am Dienstag, den 16.Mai, um 9:00Uhr.

 

Das Feindbild „Flüchtling“ der Thüringer Polizei

 

In den vergangenen Wochen war in verschiedenen Thüringer Medien immer wieder das Thema Gewalt- und Straftaten, die durch Geflüchtete begangen wurden, aufgegriffen worden. Wie perfide diese Annahme ist und wie die Thüringer Polizei im Falle der Ermittlungen gegen Geflüchtete vorgeht und wie sich Nazis, Medien und Polizei dabei in die Hände spielen, zeigt ein Vorfall in Seebergen. Dort kam es am Sonntagmorgen, den 18. Februar 2018, während einer Fahrscheinkontrolle im Zug von Erfurt nach Gotha zu einem rassistischen Angriff auf zwei Geflüchtete. Nach Presseberichten hatten die beiden Geflüchteten keinen gültigen Fahrschein und wurden vom Schaffner festgesetzt. So schreibt die Thüringer Allgemeine am 19. Februar 2018, dass „nur mit Unterstützung anderer Fahrgäste“ es dem Schaffner möglich war, „die Männer des Zuges zu verweisen.“1

 

1http://gotha.thueringer-allgemeine.de/web/gotha/startseite/detail/-/spec...

 

GTH: Free the three - Because we are Friends

In der Nacht vom 8. auf den 9. September stand eine Hundertschaft mit Schildern und Montur vor dem Wohn-und Projekthaus Ju.w.e.l. e.V. in Gotha. Gegen 1:30 Uhr stand diese dann vor der Tür und gaben bekannt, dass innerhalb von fünf Minuten drei Täter heraustreten sollen, ansonsten sollte gestürmt und das Haus komplett durchsucht werden. Die Feuerwehr hatte schon Baustrahler, Notstromagregate usw. aufgebaut. Während der "Bedenkzeit" von fünf Minuten haben die Bullen schon probiert die Tür einzutreten. Ein paar Leute haben sich dazu entschlossen, vor das Haus zu gehen bevor die Bullen im ganzen Haus randalieren und Zutritt zu den Vereins- und Privaträumen bekommen. Die Personen, die aus dem Haus traten, wurden sofort gefesselt oder dabei mit Schlägen maltretiert. Insgesamt wurden fünf Personen verhaftet. Bei der Verhaftung standen zwei stadtbekannte Neonazis um die Ecke und haben den Oberbullen diktiert wer festgenommen werden soll. Zwei Personen kamen noch in der selben Nacht aus dem Gewahrsam, ihnen wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Drei Personen jedoch wurden Freitag Mittag einem Haftrichter vorgeführt und sitzen jetzt in Untersuchungshaft. Der Vorwurf ist versuchter Raub und gemeinschaftliche Körperverletzung. Die nächste Anhörung ist am Montag. Zu dieser wurde uns angeboten, mit Hilfe einer Kaution von je 5.000 pro Person die Genossen freikaufen zu können.

Gotha: Bericht zur Naziaktion vor der neuen Erstaufnahmestelle in Gotha

Nazis neben der Erstaufnahmestelle

Seit heute (03.11.) Mittag stehen Neonazis des “Bündnis Zukunft Landkreis Gotha”, sowie der Partei “Die Rechte” (Mitglieder_innen des Ablegers aus Waltershausen) vor der Zufahrt zum ehemaligen Praktiker Baumarkt in Gotha.

Der ehemalige Baumarkt soll in Kürze als Erstaufnahmestelle des Landes Thüringen dienen. Dieses Gerücht macht schon seit einiger Zeit die Runde, nun scheint der Bezug unmittelbar bevorzustehen. Soldaten der Bundeswehr sind mit letzten Arbeiten im Inneren des Baumarktes beschäftigt, eine private Sicherheitsfirma ist mit mehreren Securitys vor Ort.

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