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Was lässt sich aus der Studie „Verurteilt für terroristische Mitgliedschaft im Ausland“ für inhaftierte Antifaschist:innen ableiten?

In einer Studie der Friedrich Ebert Stiftung wird von Sofia Koller die strafrechtliche Aufarbeitung, der Strafvollzug sowie die Rückkehr in die Gesellschaft von sogenannten „islamistischen“ Verurteilten analysiert. Ausgangspunkt ist die Phase nach 2014, als sich zahlreiche Personen aus Deutschland dem sogenannten „Islamischen Staat“ anschlossen und später, teils freiwillig, teils durch staatliche Rückholaktionen, nach Deutschland zurückkehrten. Was lässt sich aus dieser Arbeit womöglich über die aktuelle Umgangsweise der Repressionsbehörden mit inhaftierten Antifaschist:innen ableiten, wo gibt es Überschneidungen?

Im Zentrum der Arbeit stehen vier Problemfelder:

    1. Risikobewertung und Sicherheitsmanagement,
    2. Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit,
    3. Übergangsmanagement und Bewährung,
    4. geschlechtsbezogene Besonderheiten, insbesondere bei Frauen und Kindern.

Die Studie bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwischen Sicherheitslogik und dem gesetzlichen Resozialisierungsanspruch. 

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