Am heutigen dritten Prozesstag wegen einer Ankettaktion im Hamburger Hafen 2014 versuchte der Angeklagte zunächst einen Befangenheitsantrag vorzulesen. Dies wurde ihm verwehrt und er wurde auf später vertröstet. Nach einigen Auseinandersetzungen um die Zulässigkeit dieses Verhaltens und der kompletten Weigerung durch Richter Azizy schriftliche Beanstandungen zu seinem Verhalten entgegenzunehmen wurde spontan eine Person aus dem Publikum, die sich in die Debatte eingemischt hatte, als weitere Wahlverteidigerin des Angeklagten zugelassen. Damit hat dieser nun zwei Personen als nach §138(2) StPO zugelassene Verteidiger_innen.