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Bedroht Kommunikationsguerilla den Staat?

In 2018/19 gingen Repressionsbehörden mehrmals gegen vermeintliche Adbusting-Aktivist*innen vor. Wer verdächtigt wurde, Werbeplakate verändert zu haben, sah sich mit Hausdurchsuchungen und DNA-Proben konfrontiert. Den bisherigen Höhepunkt dabei bildeten ein Gerichtsprozess in Berlin und ein  Eintrag für Adbusting im Bundesverfassungsschutzbericht. Doch sonderlich erfolgreich ist die Kriminalisierung bisher nicht. Mehrere Verfahren und ein Gerichtsprozess wurden eingestellt, die Staatsanwaltschaft Erfurt bestreitet sogar öffentlich eine mögliche Strafbarkeit.

Der blau-braune Sumpf um Hans Link: Box-Promoter & AfD-Schnüffler

Auf Hans Link und seine Detektei „Link Security“ sind wir nicht bloß aufmerksam geworden, weil Link für die AfD im Landkreis Barnim kandidierte [1], sondern auch weil er seit Jahren an Demonstrationen und Veranstaltungen anderer Rechtsradikaler teilnimmt. [Belege, Quellen und weitere Infos findet ihr in den Fußnoten]

„Dieter Schönfeld räumt das HaK, jetzt gibt’s Nazis in der Stadt!“ – 2000 Menschen gegen Nazi-Umtriebe in Segeberg

Mindestens 2000 Menschen demonstrierten am Samstag, 9. November 2019 in Bad Segeberg gegen die dortigen Einschüchterungsversuche und Übergriffe durch den neonazistischen „Aryan Circle“ um Bernd Tödter. Schon am Platz der Auftaktkundgebung war am frühen Nachmittag kein Durchkommen mehr in der Fußgänger*innenzone, soviele Teilnehmer*innen hatten sich zur Demo der Initiative Segeberg bleibt bunt eingefunden.

AfD-Wahlkreisbüro von Jürgen Braun angegriffen!

 

Wir haben in der Nacht von Samstag auf Sonntag gleichzeitig zwei Aktionen in Kirchberg an der Murr und Korb im Rems Murr Kreis durchgeführt.

 

Frischgewählte blau-braune Schlümpfe zeigen Gesicht

Die frischgewählten AfD-Fraktionen der Landtage Brandenburg, Sachsen und Thüringen mal näher betrachtet.

Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Co. haben Namen sowie Gesichter. Diese stellen wir euch heute mal vor.

 

Einfach in die untere Liste schauen und der Liebling "deiner Wahl" steht schon bereit.

 

Bericht und Fotos unserer Demo "Chile despertó - Chile ist erwacht" in Hamburg

Letzten Samstag sind wir zusammen mit mehreren hundert Menschen lautstark durch St. Pauli gezogen um unsere Solidarität mit dem Volksaufstand in Chile zu zeigen und um auf die Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen. Es waren viele Chilenen, zum Teil aus anderen Städten, aber auch viele andere solidarische Menschen anderer Communities, Organisationen und Zusammenhänge dabei.

[RMK] Gedenkkundgebung zum 9. November in Welzheim

Anlässlich des 81. Jahrestags der faschistischen Pogromnacht kamen vor dem ehemaligen KZ in Welzheim – darunter viele WelzheimerInnen – ca. 30 Menschen zusammen, um der Opfer der faschistischen Diktatur zu gedenken. Die Kundgebung unter dem Motto „Erinnern heißt kämpfen“ verlief reibungslos und knüpft damit an das gelungene Gedenken im vorherigen Jahr an.

 

Es bleiben die "Arschlöcher" - Urteil Prozess Hess-Marsch vom 07.11.2019

Verhandlung und Urteil

Die Richterin hatte es geschafft, den bei der Festnahme hochaktiven Praktikanten in Uniform, der alles so genau dokumentiert hatte, ausfindig zu machen und als Zeuge einzubestellen. Der, mittlerweile Student des Bauingenieurwesen, gab von sich aus bereitwillig und umfassend Auskunft über die Festnahmesituation nach seiner Erinnerung. Er bezeichnete die Angeklagte als äußerst aggressiv und widerständig. Er behauptete, es hätte keinerlei Fixierung gegeben und die Angeklagte hätte die Herausgabe der Personaldokumente verweigert. Er sei froh, nicht mehr bei der Polizei zu sein, weil die Demosprüche eine Zumutung gewesen wären. Die Angeklagte hätte beleidigt und sich massiv gewehrt. Erinnern könne er sich nicht mehr genau an den Spruch, dokumentiert hätte er damals "Faschistenbulle" entgegen der "Faschistenschwuchtel" seines Gruppenleiters, aber auch letzteres könnte gewesen sein.

Als ihm der Film der Festnahme gezeigt wurde, musste er kleinlaut zugestehen, dass all seine Erinnerungen komplett falsch waren. Er selbst hatte die Handschellen angelegt, wo sich mensch fragt, wie dann auch noch ein Praktikant bei der Polizei Uniform tragen darf und Menschen aktiv die Freiheit nehmen kann und die Angeklagte während der ganzen fast einstündigen Prozedur, ohne Notwendigkeit massiv an die Wand drücken durfte, was seine professionellen Kollegen nicht taten. Er gestand zu, dass er sich den Kollegen gegenüber "zeigen wollte", erinnerte sich aller verschiedenen Details komplett falsch und fands dann selbst krass, dass sein Gedächtnis offensichtlich so fehl ging. Auch die Aggressivität der Angeklagten konnte er nicht mehr so feststellen, als er sah, in welch sexuell übergriffigem Druck die Frau bei der Personendurchsuchung kam. Und das unter dem alleinigen lügenhaften Ausgangs-Vorwurf der Beleidung, der keine Fixierung vorsieht und der im Verlauf der Verhandlung immer unwahrscheinlicher wurde.

Der ehemalige Praktikant wurde von Richterin und Anwältin deutlich gerügt, dass seine Aussagen, ggf. unter Eid, komplett falsch gewesen wären, obwohl er doch anfangs sehr von sich und seinem Bild überzeugt war.

Erstaunlicherweise liess selbst die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer den, die ganze Festnahmeszenerie auslösenden Faktor der Beleidung, als ausserordentlich unwahrscheinlich fallen und plädierte in diesem Punkt, sowie in den Vorwürfen der zwei angeblichen Widerstandshandlungen, genauso wie die Richterin, für Freispruch. Den in höchster Zumutung von der Angeklagten getätigten und gefilmten Ausspruch "ihr seid so Arschlöcher" blieb dann der Gerichtsbarkeit als alleinig zu verurteilender Tatbestand übrig und wurde mit 15 Tagessätzen à 15,- € bestraft, als offenbar letztes Zugeständnis gegenüber einer Exekutive mit einem Gruppenleiter der Polizei, der hier indirekt klar der Lüge bezichtigt wurde.

Die, vergleichsweise differenziert auftretende Richterin ging auf das abschliessende Statement der Beklagten ein und äusserte sich fast flehentlich, man müsse doch, bei all der gesellschaftlichen Schieflage, trotzdem am Rechtsstaat festhalten.

 

Das Abschluss-Statement der Beklagten, die also mit fast vollständigem Freispruch gehen konnte, ist im Folgenden dokumentiert:

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