Nachdem Maja über ein halbes Jahr in Untersuchungs- bzw. Auslieferungshaft verbracht hat, entschied das Berliner Kammergericht am Abend des 27.6, dass Maja an Ungarn ausgeliefert werden soll. Das Kammergericht nahm in seiner Begründung zwar sowohl die queer-feindliche Politik der ungarischen Regierung als auch die Tatsache zur Kenntnis, dass die ungarischen Haftbedingungen unzureichend sein könnten. Da jedoch die rechts-autoritäre Regierung Ungarns versprochen habe, sogenannte menschenrechtskonforme Haftbedingungen für Maja zu schaffen, und das Kammergericht dieser Zusicherung vertraue, stehe der Auslieferung nichts im Wege.