Schwerin: Militärkritische Satireplakate vor Gericht, Di. 10.3. 13:30 Sitzungssaal 3
Wegen angeblicher Beleidigung des Militärs stehen am 10. März um 13:30 Uhr in Schwerin zwei Menschen vor Gericht. Der Anlass: Letztes Jahr kritisierten Antimilitaris*tinnen auf satirischen Plakaten im Bundeswehr-Design die rechtsextremen Netzwerke im Militär und in den Veteranenverbänden. Was in Demokratien eigentlich eine selbstverständlich erlaubte Meinungsäußerung sein sollte, hält die Staatsanwaltschaft Schwerin für eine „Beleidigung“. Kai N. Krieger, Sprecher*in des Antimilitaristischen Aktionsnetzwerks, das die Plakate zur Verfügung stellte, sagt dazu: „Wir freuen uns, dass unsere Plakate so viel Aufmerksamkeit bekommen. Aber statt die beleidigte Leberwurst zu spielen und unschuldige Leute zu verknacken, könnten staatliche Institutionen die Kritik auch ruhig mal annehmen!“
Adbusting-Protest zum Veteranentag
In 15 deutschen Städten protestierten Antimilitarist*innen letztes Jahr gegen den Veteranentag. Dafür hängten sie sogenannte Adbusting-Plakate in die Werbevitrinen des öffentlichen Raums. Was auf den ersten Blick aussah wie ein Werbeplakat der Bundeswehr, verlautbarte: „Abhängen mit Nazi-Preppern? Nein zum Veteranentag!“ Auf einem anderen Poster hieß es: „Deutscher Mix: Nazis, Patronen, Einzelfälle“.

Beleidigung?
Der Vorwurf aus Schwerin: Die Poster seien beleidigend für alle aktiven Soldaten. Deswegen stehen nun zwei Leute vor Gericht. „Das ist Verfolgung Unschuldiger!“ erklärt Kai N. Krieger. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits vor 30 Jahren in seinem „Soldaten sind Mörder!“-Urteil fest, dass das beleidigen einer gesamten Berufsgruppe nicht möglich sei und solche Äußerungen unter dem Schutz der Meinungsfreiheit stehen. „Naziprepper muss man Naziprepper nennen: Gerade in Mecklenburg!“ sagt Kai N.Krieger. Denn hier seien die Verwicklungen von Polizei, Militär und Justiz in das Naziprepper-Netzwerk „Nordkreuz“ bis heute nicht aufgearbeitet.
Nur aktive Soldaten?
Darüber hinaus wundert sich Kai N. Krieger, dass das Gericht findet, dass das Plakat nur aktive Soldat*innen als Naziprepper bezeichnet. „Gerade die in der Vergangenheit bekannt gewordenen Verwicklungen des Reservistenverbandes Mecklenburg-Vorpommern in Naziprepper-Netzwerke zeigt, dass man gerade bei nicht aktiven Soldat*innen sehr genau hinschauen muss!“
Rechtsextreme Netzwerke im Militär
Eigentlich dachte das Aktionsnetzwerk, es riefe mit seinen Plakaten nur längst bekannte Wahrheiten in Erinnerung. Denn die Bundeswehr und die Reservisten- und Veteranenverbände standen in den letzten Jahren immer wieder in den Schlagzeilen: Geklaute Munition, Todeslisten, Hitler-Memes, Schweinskopfwettwerfen. Das ist nur eine kurze Liste an Dingen, für die das deutsche Militär medialen Ruhm erlangt hat. Das Aktionsnetzwerk veröffentlichte zu diesem Thema eine Studie mit dem Titel „Schießen, Saufen, Abhitlern? Die Veteranen-Vereine hinter dem Veteranentag“.
Adbusting ist in 15 von 16 Bundesländern straffrei
Dass in Mecklenburg-Vorpommern nun zwei Leute wegen Adbustings vor Gericht stehen, ist eine Besonderheit. Denn Staatsanwälte quer durch die Bundesrepublik hatten die letzten Jahre über konsequent beschlossen, dass Adbusting-Aktionen mit selbst mitgebrachten Plakaten nicht strafbar seien, da dabei nichts geklaut und nichts kaputt gemacht werde.
Mehr Infos zu Nazipreppern in der Bundeswehr:
https://antimil-aktionsnetzwerk.site36.net/2025/05/11/schiessen-saufen-a...
Bilder von der Poster-Aktion:
https://antimil-aktionsnetzwerk.site36.net/2025/06/15/adbusting-protest-...
Mehr Infos zum „Soldaten-sind-Mörder!“-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts:
https://taz.de/30-Jahre-Soldaten-sind-Moerder-Beschluss/!6128117
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu „Soldaten sind Mörder!“:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/199...
Kommentar Prof Dr. Fischer-Lescano: „Adbusting ist grundrechtlich geschützt!“
https://verfassungsblog.de/adbusting-unbequem-aber-grundrechtlich-geschu...
Bundesverfassungsgericht zu Adbusting:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE...
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