Schwarzfahren

Voller Erfolg: Drei Freisprüche im Gießener Schwarzfahr-Prozess - aber noch nicht alle Fragen beantwortet

Es dauerte nur etwa eine Stunde, dann war der Prozess gegen den Aktionsschwarzfahrer Jörg Bergstedt zu Ende: Drei angeklagte Fahrten - drei Freisprüche. Damit hat (nach mehreren absurden gegenteiligen Gerichtsurteilen) wieder ein Gericht die Frage bejaht, dass offensiv gekennzeichnetes Schwarzfahren keine "Erschleichung von Leistungen" sei. Das gilt zumindest für das demonstrative Schwarzfahren, also die Fälle, wo neben der gut sichtbaren Kennzeichnung (z.B. Schild(er) am Körper) auch Flyer verteilt werden für Nulltarif, gegen Schwarzfahr-Bestrafung u.ä.

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