Indymedia

Weiterer Gefahrengebiets-Prozess, Auftakt Mittwoch 05.02.: Zu Henkels Folterknechten - GeSa-Praktiken gestern wie heute. Solidarische Prozessbegleitung erwünscht!

Im Dezember 2016 wurde eine Person bei einer der Massenkontrollen der Bullen im damals neu eingerichteten "Gefahrengebiet" , kriminalitätsbelasteter Ort - kbO des gesamten Nordkiez Friedrichshain, in der Rigaer Strasse gefesselt und mit aufs Polizeirevier Tempelhofer Damm genommen, um dort erkennungsdienstlich, ED-behandelt zu werden. Schon bei der Ingewahrsnahme auf der Strasse wurde er* von den Bullen misshandelt. Dies wurde am T-Damm gesteigert, so dass er* bei seiner Entlassung nach 6 Stunden kaum laufen konnte. Die Bullen wendeten dabei Foltermethoden an, die extrem schmerzhaft sind, auch noch Tage danach, aber so gut wie keine äusserlichen Spuren hinterliessen.
Nun ist er* angeklagt wegen Widerstand - irgendwie wollen die Bullen ihre Folter schliesslich legitimisieren.

 

Getroffen hat es eine*n, gemeint sind wir alle!

 

Gemeinsam gegen Repression!

 

PROZESSTERMINE:
Mi, 05.02.20 um 09:30 Uhr
Mo, 10.02.20 um 12:00 Uhr
Mi, 12.02.20 um 09:30 Uhr
Mo, 17.02.20 um 12:00 Uhr
jeweils im Landgericht in Moabit
Wilsnacker Strase 4
Raum B 306

 

SOLIDARITÄT MIT LINKSUNTEN UND INDYMEDIA! Lies auch: ! Aktuell laufen dedizierte Angriffe auf de.indymedia.org. Es gibt auch eine physische Drohung.... https://de.indymedia.org/node/62906

Outing: Sascha Loppnow (AfD Darmstadt-Dieburg, JA Hessen)

Sascha Loppnow Bild

Achtung: Rechtsradikaler an der TU-Darmstadt

Sascha Loppnow: Gewalttätig, rechtsradikal, organisiert und weit mehr als ein AfD-Parteifunktionär.

Sascha Loppnow, am 19.06.1998 geboren, wohnhaft in 64354 Reinheim - In den Orschleäckern 9 [1], [2], studiert Informatik an der Technischen Universität (TU) Darmstadt [3] und fährt einen weißen Opel mit dem Kennzeichen DA-G-1034. Er tritt relativ unscheinbar auf und erscheint zunächst harmlos, ist allerdings durchaus gewaltbereit, der rechtsradikalen Szene zuzuordnen und innerhalb dieser gut vernetzt. Bei der Bundeswehr sei er aufgrund seiner Vorstrafen für die Waffe gesperrt [4].

 

Das folgende Outing soll seine Umtriebe und Position innerhalb der rechten Szene dokumentieren.

Vom Gangster zum Rapper – eine Werbekampagne der Justiz

 

Vom Gangster zum Rapper – eine Werbekampagne der Justiz

 

Schwaben können angeblich alles – außer Hochdeutsch. Jetzt versucht das Justizministerium in Stuttgart auf Menschenfang zu gehen, um Azubis für den Justizvollzug zu gewinnen.

DDOS - erneut

Aktuell laufen dedizierte Angriffe auf de.indymedia.org. Es gibt auch eine physische Drohung.

Protokoll linksunten-Verfahren 29.01.2020

Dieser Prozessbericht ist aus unseren Mitschriften aus dem Prozess entstanden.
Wir haben versucht diese so schnell es geht für euch aufzubereiten.
Erwartet bitte keinen abgerundeten Text. Auch im Gericht wird nicht konsequent an einem Themenstrang diskutiert, so passen manche Absätze nicht perfekt ins Textschema. Es konnten nicht alle Redebeiträge mitgeschrieben werden und es wurden auch sich wiederholende teils ausgelassen

-- Das Gericht ist vielmehr ein sich selbst sehr ernst nehmender chaotischer Haufen (in zugegebenerweise recht witzigen Kostümen), wo die Beteiligten andauernd wiederholend, durcheinanderreden. --

Ziel ist es Menschen, welche nicht im Gerichtssaal saßen die Möglichkeit zu geben eine Idee davon zu bekommen, was da drinnen bequatscht wurde.
Die Notizen und das Ausarbeiten ist nach bestem Gewissen erfolgt, jedoch kann es aufgrund von juristischer Laienhaftigkeit, falschverstandenem oder durcheinandergebrachten Erinnerungen auch fehlerhaft sein. Nach herschendem Rechtsverständnis wird im Gerichtssaal sowieso nur das gesagt, was nachher im offiziellen Protokoll steht, also nicht der folgende Text.
Auf eine Wertung wurde größtenteils verzichtet, viel Spaß im Durcheinander der Prozesses.

Probleme auf Indy und Anregungen zum Bewältigen

Auf Indy kommt es "hin und wieder" zu Zwischenfällen. An sich ist es ja nichts Neues, das Probleme auftreten. Doch da dieses Thema kaum behandelt bzw. nichts zu finden ist, was uns verständlich erscheint, beleuchten wir es hier noch mal aus unserer Sicht.

Sondersendung der RDL-Ausbruchsredaktion zum Prozess um das Linksunten Indymedia Verbot

Ausbruch hat vor dem Prozess und während der Pause vor der Urteilsverkündigung zahlreiche Stimmen rund um den Prozess um das Verbot von Indymedia Linksunten eingefangen.

Das Leipziger Landdogma und der wirkliche Artikel 9 Absatz 1 Grundgesetz

Artikel 9 Grundgesetz

Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht über eine Klage gegen das Verbot von linksun­ten.indymedia verhandelt und – nach mehreren Stunden Beratungszeit auch gleich das Er­gebnis verkündet. Das Gericht kam dabei zu dem – zumindest vertretbaren – Ergebnis, der HerausgeberInnen-Kreis sei ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes gewesen. Zumindest vertretbar ist dieses Ergebnis angesichts der Weite des vereinsgesetzlichen Vereinsbegriffs: „Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbil­dung unterworfen hat.“

Widerstand nun offiziell verboten - sind wir jetzt alle Verein?

Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht das Verbot von linksunten.indymedia.org bestätigt. Zum Einen, weil es eine linke Gegenöffentlichkeit herstellt und zum anderen der Verein nicht durch seine Mitglieder bei der Klage vertreten war.

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