Der Bundesgerichtshof hat am 4. August 2026 (Az. StB 47/26) die Beschwerde von Lina E. gegen die im Juni vom OLG Dresden verhängten sechs Monate Beugehaft zurückgewiesen. Lina E. war selbst bereits wegen mehrerer Taten im Zusammenhang mit dem sogenannten„Antifa Ost“-Verfahren zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Einen Großteil der Strafe hatte sie verbüßt, der Rest war zur Bewährung ausgesetzt worden.
Im Juni sollte sie vor dem Oberlandesgericht Dresden als Zeugin aussagen, zu Taten, wegen derer sie bereits rechtskräftig verurteilt worden war. Sie verweigerte dennoch die Aussage vollständig. Das OLG verhängte daraufhin Beugehaft. Der BGH hält in seiner Entscheidung von dieser Woche, die sechs Monate Beugehaft für rechtmäßig (Beschluss als PDF).