Antifa-Ost-Prozess Dresden: ein langer kurzer Prozesstag!

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Am 11.08.2026 fand der 55. Prozesstag im sogenannten Antifa-Ost-Verfahren vor dem OLG Dresden statt, es sollte ein Tag mit vielen Prozesspausen werden.

Ein Prozesstag: fast nur Unterbrechungen

Es sollte ein warmer Sommertag, im Dürresommer 2026 werden. Der Prozess vor dem OLG Dresden beginnt mit ein ein paar Minuten Verspätung. Es ist Dienstag, 09:45 Uhr als die Richter:innen den Saal betreten und feststellen, einer der Angeklagten fehlt.

Vorsitzender Richter Joachim Kubista erzählt, dass der Angeklagte X. durch amtsrichterlichen Beschluss in eine Psychiatrie eingewiesen worden sei. Einer der Verteidiger des Betroffenen intervenieret und beantragt den Ausschluss der Öffentlichkeit, denn hier gehe es um höchtspersönliche Belange seines Mandanten. 

Kubista ordnet erstmals eine Pause von 15 Minuten an, so dass schon eine Minute nach Prozessbeginn die Verhandlung unterbrochen wird.

Als es um kurz nach 10 Uhr weitergeht, verkündet der Vorsitzende den Beschluss, dass die schutzwürdigen Interessen des Angeklagten das Interesse der Öffentlichkeit überwiegen würden, weshalb diese erstmal ausgeschlossen werde. Zugleich wird die Verhandlung bis 12:00 Uhr unterbrochen.

Die 11 Zuschauer:innen verlassen wieder den Saal. Später wird die Unterbrechung bis 14:00 Uhr verlängert, dann ein Beschluss in nicht-öffentlicher Sitzung verkündet und um 14:15 Uhr durch Gerichtswachtmeister mitgeteilt, die Verhandlung werde am nächsten Tag um 09:30 Uhr fortgesetzt.

Vielleicht gab es schon einen der über 50 Prozesstage der kürzer war, aber hinsichtlich effektiver Verhandlungsdauer, dürfte der vom 11.08.2026 einen Spitzenplatz einnehmen.

Wie es dem betroffenen Angeklagten geht, das blieb offen und ließ die solidarischen Prozessbesucher:innen bedrückt zurück.

Ausblick

Schon vor Monaten hatten Anwält:innen beantragt, wegen der schwierigen Situation eines der Angeklagten an einigen Prozesstagen etwas früher aufzuhören, damit dieser seine Therapiesitzungen wahrnehmen könne. Dies lehnte die Mitglieder:innen des Senats mit ziemlich kühler Begründung ab, fast so, als würde das Recht auf Gesundheit und Leben eines Angeklagten wenig für sie zählen.

Nun wurde einer der Angeklagten im Wege einer einstweiligen Anordnung sogar in einer Psychiatrie untergebracht; das macht deutlich wie existenziell belastend das Verfahren ist, es ist geeignet die seelische Gesundheit zu zerstören, aber auch die berufliche Existenz, auch und gerade jener Angeklagten die sich in Freiheit befinden- die Situation derer die seit langem in Untersuchungshaft eingesperrt sind, die seit bald einem Jahr jedes Mal mit Blaulicht und Sirene aus den Haftanstalten des Freistaates Sachsen nach Dresden chauffiert werden, ist ebenfalls existenzbedrohend.

Und immer noch sitzen zwei Antifaschist:innen, nachdem sie sich geweigert hatten Fragen als Zeug:innen zu beantworten, in Untersuchungshaft.

Die Dürre des Sommer 2026 findet nahtlos ihre Fortsetzung im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Dresden.

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