Polizeigesetz

Erneut ein Toter nach Tasereinsatz - Richtlinien für Taser-Einsatz in Schleswig-Holstein

Seit der Einführung von Tasern in verschiedenenen Bundesländern seit 2017 gab es mindestens 7 Tote nach Einsätzen dieser Waffen, obwohl sie noch nicht flächendeckend im Einsatz sind. In der Nacht auf Mittwoch, den 19.10.22 wurde in Dortmund erneut ein Mensch auf diese Weise getötet. Währendessen sind die Richtlinien für den Einsatz der Taser in den Pilotprojekten in Schleswig-Holstein öffentlich geworden und lassen befürchten, dass auch hier Tote nicht lange auf sich warten lassen.

NEIN! Zum neuen Polizeigesetz Schleswig-Holstein

Am 5.11.2019 hat die schleswig-holsteinische Landesregierung ihren Entwurf für ein neues Polizeigesetz vorgestellt. Wir waren schon vorgewarnt, denn im Koalitionsvertrag stand die Absicht dazu bereits drin und in zahlreichen anderen Bundesländern wurden die Polizeigesetze bereits verschärft.

Laut taz-Berichten enthält der neue Entwurf die Erlaubnis zum Waffengebrauch gegen Minderjährige und die Einführung präventiver elektronischer Fußfesseln. Auch tödliche Schüsse sollen legalisiert werden und Elektroschocker eingeführt, obwohl es bereits zu mehreren Todesfällen im Kontext mit der Nutzung der Taser kam. Darüberhinaus soll die Polizei hier in der Grenzregion anlasslos Kontrollen durchführen dürfen.

Argumentiert wird für diese Verschärfung mit Horrorszenarien wie Amokläufen an Schulen und Terrorismus, aber treffen wird es uns alle: Vermeintlich nicht deutsch aussehende Menschen, Protestierende, einfach alle Menschen, die nicht dem Bild des braven, gehorsamen Bürgers entsprechen. Dazu sagen wir: Nein!

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