Urantransporte

Gerichtsentscheidung: Einsperren rechtswidrig – was bringt‘s?

Im Zuge der 17-stündigen Blockade eines Uranhexaflouridtransportes von Hamburg nach Gronau, kurz vor der Urananreicherungsanlage in Gronau am 05.10.2017, wurden wir, die wir rund um die Blockade aktiv waren unserer Freiheit beraubt, vermutlich hauptsächlich weil die Polizei uns nervig fand. Die Freiheitsberaubung variierte zwischen 2 und 17 Stunden, in denen uns zum Teil die notwendige medizinische Versorgung bei Unterkühlung verwehrt wurde. Wir klagten gegen das Land Nordrhein-Westfalen, das durch die ausführende Polizei die Beraubung der Freiheit zu verantworten hatte.

Prozessbericht Anti-Atom-Aktion: Landgericht Hamburg misslingt Einschüchterung

Am Freitag fing die Berufsverhandlung einer Anti-Atom-Aktivistin vorm Landgericht Hamburg an, der vorgeworfen wird eine andere Person versorgt zu haben, die sich 2014 vor einem Urantransport angekettet hatte. Gegen das Urteil vom Amtsgericht Hamburg-Harburg von 30 Tagessätzen wegen Beihilfe zu Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe hatten Angeklagte und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Am ersten Prozesstag wurden noch keine Zeug*innen vernommen, es geht weiter am Do, 24.1. um 10 Uhr und am Do, 21.2. um 10 Uhr jeweils im Saal 183 des Strafjustizgebäudes des Landgerichts Hamburgs. Solidarisches Publikum ist herzlich willkommen, ob zum Zuschauen oder zu Aktionen. Hier folgt jetzt ein Bericht vom ersten Verhandlungstag.

 

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