In Berlin hat sich mit der „Kampagne Deutsche Wohnen und Co enteignen“ ein Bündnis gebildet, das einen Volksentscheid zur Enteignung der größten Immobilienkonzerne vorschlägt. SprecherInnen des Bündnisses nehmen für sich in Anspruch fest auf dem Boden der bürgerlichen Legalität zu stehen und gleichzeitig die Debatte um „Vergesellschaftung“ neu belebt zu haben. Beides stimmt. Allerdings zu dem Preis, dem Begriff „Vergesellschaftung“ jeder Bedeutung beraubt zu haben. Orchestriert vom Gezeter der Immobilenlobby und bürgerlicher Parteien, die vor „einem Rückfall in den Sozialismus“ warnen, erweckt die avisierte „Vergesellschaftung“ zunächst den Anschein eines radikalen Unterfangens. Näher betrachtet geht es jedoch um nicht mehr und nicht weniger als die „Rekommunalisierung“ von ca. 200 000 Wohnungen die in den 2000er Jahren vom Senat zu Spottpreisen verhökert wurden. Diese sollen in eine „Anstalt öffentlichen Rechts“ nach dem Vorbild der Berliner Verkehrsbetrieben (sic!) überführt werden. Dies alles bei Zahlung entsprechender Entschädigungen der Immobilienunternehmen, die mindestens um das zehnfache hö-her liegen als der ursprüngliche Verkaufswert. Beträchtliche Summen also, die aus „fairen Mieten“ und Zinsen zurückgezahlt, ergo den Miethaien in den Rachen geworfen werden sollen. Die reformistische Sackgasse ist also vorgezeichnet. Bizarre Zahlenspiele und Machbarkeitsrechnungen gehen mit gebetsmühlenartig geschürten Illusionen einher, dass „Rekommunalisierungen“, „Verstaatlichun-gen“ oder „Vergesellschaftung“ (die Begriffe variieren je nach Belieben) einzelner Wohnungskomplexe das Woh-nungsproblem lösen, die Entmietung und Vertreibung aus den Innenstadtbezirken Einhalt gebieten oder der Kapitalismus partiell zurückgedrängt werden könnte. Doch zum Leidwesen diverser Bewegungsstrategen ändern juristische Eigentumstitel nichts am kapitalistischen Charakter des Wohneigentums. Die Krise existiert nicht losgelöst von der Wohnungsnot. Weder ein staatliches, kommunales oder ge-nossenschaftlichen Wohnungsbauunternehmen wird sich den kapitalistischen Verwertungsgesetzen entziehen kön-nen. Gerade in Anbetracht der marktschreierisch angeprie-senen Parolen der Staatslinken von einem angeblichen „Recht auf Stadt“ sollte man sich daher also einmal mehr vergegenwärtigen, was ein verdienter Genosse bereits anno 1872 diesbezüglich zum Besten gab: „Solange die kapitalistische Produktionsweise besteht, solange ist es Torheit, die Wohnungsfrage oder irgendeine andre das Geschick der Arbeiter betreffende gesellschaftliche Frage einzeln lö-sen zu wollen. Die Lösung liegt aber in der Abschaffung der kapitalistischen Produktionsweise, in der Aneignung aller Lebens- und Arbeitsmittel durch die Arbeiterklasse selbst.“ (Friedrich Engels: Zur Wohnungsfrage, MEW 18, S.263)