Repression

Updates zum Hungerstreik von Dimitris Koufontinas

Dimitris ist seit nun 30 Tagen im Hungerstreik. Er wurde 2 mal ins Krankenhaus gebracht, aber da er die Einweisung ablehnte brachte man ihn zurück ins Gefängnis. Seit dem 25.1.2021 -  18. Tag des Hungerstreikes - wurde er in eine spezielle Zelle im Krankenhaus von Lamias gebracht, da im Gefängnis sein Gesundheitszustand nicht 24 Stunden lang überwacht werden konnte. Weiterhin nimmt Dimitris nur Wasser zu sich.

Aktuelles zu Adbusting und Kommunikationsguerilla

 

Viele Medienberichte, die Soligruppe plakativ entkriminalisiert quasi grad so nebenbei Adbusting, der Berlin Busters Social Club such Unterstützung für eine Soli-Veranstaltung für kriminalisierte Kommunikationsguerill@s in Warschau und Hinweise auf viele tolle Aktionen.

[HH] Für eine Welt ohne Knäste und Grenzen.

Fast regelmäßig gab es in den Jahren 2019 und 2020 Demonstrationen und Kundgebungen am U-Knast Holstenglacis - vor allem weil dort zwei anarchistische Gefährt*innen und ein wegen Aktionen gegen den G20-Gipfel Beschuldigter einsaßen, wurde sich immer wieder zusammengefunden, wurden die Gefangenen mit Feuerwerk, Musik, Parolen und Beiträgen gegrüßt. Nie wurde vergessen, dass sich hinter den Mauern auch viele andere Menschen befinden, deren Einsperrung genauso willkürlich, falsch und unmenschlich ist wie die derer, denen wir uns unmittelbar nahe fühlen.

DNA-Beschluss wegen Hausfriedensbruch? - Datensammelwut des LKA 5 Sachsen

Vor wenigen Wochen flatterten Beschlüsse zur DNA- & Fingerabdruckabnahme bei vier Beschuldigten in die Briefkästen. Der Vorwurf: Hausfriedensbruch. (1)

Was vor Jahren noch mit spektakulären Massen-Gentests bei Gewaltverbrechen für Akzeptanz sorgen sollte, etabliert sich mittlerweile zum Standardrepertoire der staatlichen Repressionsbehörden:

Die DNA-Entnahme wird selbst bei kleineren Delikten durchgesetzt und von Gerichten fast immer genehmigt. Besonders in Strafverfahren gegen emanzipatorische Strukturen und Einzelpersonen kann ein inflationärer Gebrauch beobachtet werden. Es ist ein Versuch staatlicher AkteurInnen, mit dieser repressiven Praxis Teile unserer Bewegung massiv einzuschüchtern.

Aktuelles Interview mit Mark Burton, Anwalt von Simón Trinidad

Fight Back! interviewt Mark Burton, Anwalt des kolumbianischen Revolutionärs Simón Trinidad, der ein politischer Gefangener der US-Regierung ist. Simón Trinidad, auch bekannt als Ricardo Palmera, ist ein guter Mann, der nichts falsch gemacht hat. Sein einziges Verbrechen ist es, für die Freiheit und Unabhängigkeit seines eigenen Landes zu kämpfen und sich auf die Seite der kolumbianischen Arbeiter und Bauern zu stellen. Aufgrund der Unterdrückung durch die US-Regierung können wir Simon Trinidad nicht direkt interviewen.

rache für jamnitzer urteil

polizeiwache im leipziger osten wurde mit steinen und farbbomben angegriffen.

Radio hören

3 Podcasts der Radiosendung „Wie viele sind hinter Gittern, die wir draußen brauchen" bei Radio Flora.- Ausgabe Februar 2021

 

- Nürnberger Ausländerbehörde will ehemalige türkische Gefangene Banu ausweisen

 

- Zunehmende Zensur gegen den Gefangenen Musa Asoglu

 

- Solidarität mit den Gefangenen Nicole und Martin

Hausbesetzung - Wir sind alle Wilhelm-Raabe-Straße 4 - Interviews

In dem 15 minütigen Kurzfilm kommen die ehemaligen Besetzer*innen der Wilhem-Raabe-Straße 4 und der Anwalt Thomas Jung zu Wort. Es geht um die Frage, warum die Familien zu Haubesetzer*innen wurden, die Rolle der Spekulantenfamilie Passy und der Stadt Stuttgart.

Personalienfeststellung durch Sicherheitsfirma bei Corona-Kontrollen

Die Stadt Ostbevern/ NRW hat einen privaten Sicherheitsdienst mit Corona-Kontrollen im öffentlichen Raum beauftragt. Dabei agiert die beauftragte Sicherheitsfirma heimlich und nötigt Personen zur Herausgabe ihrer Personalien – ohne Rechtsgrundlage und Eingriffsbefugnis.

Das Ziel dieser rechtswidrigen Praxis ist die Versendung saftiger Bußgeldbescheide an die Bürgerinnen und Bürger; diese Amtsanmaßung des privaten Sicherheitsdienst wird von der Stadtverwaltung Ostbevern gedeckt und verteidigt.

Zurecht muss man sich fragen, wo hier der Einspruch der zuständigen Kommunalaufsicht bleibt: Das staatliche Gewaltmonopol wird im Auftrag der Kommunalbehörde verletzt.

Erst im Januar '20 stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klar, dass die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf private Dienstleister bei der derzeitigen Rechtslage (Art. 33 Abs. 4 GG) in Deutschland nicht möglich ist (Beschluss vom 3. Januar 2020, Az: 2 Ss-Owi 963/18).

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